Aufenthaltsbestimmungsrecht /Umzug Ausland/was ist zu beachten?

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
MamaKathi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht /Umzug Ausland/was ist zu beachten?

Hallo,

ich würde mich freuen hier hilfreiche Hinweise zu bekommen.
Ich bin geschieden, Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren 4-jährigen Sohn liegt bei mir, haben beide das Sorgerecht.

Alle 14 Tage ist Mike am Wochenende bei seinem Vater und diese Vereinbarung klappt wunderbar. Die Kommunikation zwischen uns beiden ist dennoch schwierig. Ich bin immer bereit nachzugeben wenn es um die Wünsche meines Exmannes geht, zum Wohle unseres Kindes verhindere ich jegliche Diskussionen.

Ich möchte nun wieder heiraten und die Möglichkeit besteht, ins Ausland zu ziehen. Mein zukünftiger Mann ist amerk. Soldat und er wird in absehbarer Zeit seinen Standort wechseln müssen. Sicher möchte ich meinem Exmann seinen Sohn nicht komplett entziehen und strebe es an vernünfitge Lösungen zu finden wie Urlaube etc.
Was ist wenn mein Exmann sich darauf nicht einlassen möchte?
Kann er mir untersagen ins Ausland zu ziehen mit meiner neuen Familie? Ich würde auch auf den Kindesunterhalt verzichten aber kann er mich tatsächlich davon abhalten mit seinem Sohn und mit unserer neuen Familie ins Ausland zu gehen. Wie gesagt mein Mann ist Berufssoldat und er ist dazu verpflichtet dort hinzuziehen wo er stationiert werden soll. Was muss ich beachten, welche Rechte habe ich? Ich weiß, dass ich normalerweise die Einwilligung meines Exmannes bräuchte aber wie ist es in diesem Fall?

Vielen lieben Dank im voraus

Grüße

Kathrin

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33 Antworten
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#1
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Der arme Junge!

Die Mutter stellt ihre persönlichen Interessen über die des Sohnes. Dabei hat der Sohn ein
gestzliches verankertes Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater. Bei einem Wegzug wäre davon wohl nicht viel übrig, und in spätestens 2 - 3 Jahren wird er von seinem Vater wohl nicht mehr viel wissen wollen.

Auch Mütter sollten einmal darüber nachdenken, was sie von den Väter stets und ständig fordern: Verantwortung für de Kinder übernehmen.

Liebe Kathrin,
Du hast Dich für das Kind mit Deinem ersten
Mann entschieden! Meinst Du nicht, Du hast eine gewisse moralische Verpflichtung,
den Vater EUREN Sohn regelmäßig sehen zu lassen ?
Genau wie alle Väter in Deutschland Verpflichtungen für ihren Kinder mindestens
bis zur Volljährigkeit übernehmen, sollten es
auch die Mütter tun !

Sieh mal: es sind nur noch 14 Jahre , dann kannst Du doch mit dem Neuen ins Ausland ziehen.

Was ? so lange? Ja, so lange dauert es auch, bis geschiedene Väter wieder eine neue Familie aufbauen können!

Bitte sprich Deinem Ex mein Mitleid aus!

nachgefragt

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#3
 Von 
MamaKathi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Ich lese große Traurigkeit aus Euren Beiträgen und das tut mir wirklich leid.

Ich übernehme sehr wohl Verantwortung und ich wünsche mir sehr für meinen Sohn, dass er stets Kontakt zu seinem Vater hält. Ich wünsche es mir für meinen Sohn.

Nochmal auf die Fürsorgepflicht zu kommen, leider hat mein Exmann wohl keine sehr innige, emotionale Bindung zu seinem Kind. Er lebt selbst in einer neuen Partnerschaft die er laut seinen Worten "vorziehe". Ich bedauere es sehr, wirklich. Er ist alle 14 Tage bei meinem Exmann, ja, aber leider verbringt er dort die Zeit mit seinen Großeltern und sehr wenig mit seinem Vater. Ich wünschte es wäre schon immer anders gewesen. Die Aufmerksamkeit und Liebe die mein Sohn braucht bekommt er in der Hauptsache von mir und seinem "Stiefpapa" den er wirklich sehr lieb hat. Und das sage ich sicher nicht weil es mir so wünsche.

Ich wünsche Euch Eure Wünsche und verbleibe

mit einen lieben Gruß

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man sich darüber totlachen !

Wie war das noch ?

Du willst heiraten, mit Deinem neuen Mann ins Ausland ziehen und Euren Sohn mitnehmen.

Und was wirfst Du Deinem Ex vor:

"Er lebt selbst in einer neuen Partnerschaft die er laut seinen Worten "vorziehe". Ich bedauere es sehr, wirklich"


Ja, wie hättest Du es denn gern, bitte schön ?
neue Familie für die Mutter,
aber der Vater möge bitte in Zukunft "enthaltsein" bleiben.... oder wie ?

Meinst Du nicht, dass Du hier mit zweierlei Maß misst ?

Gruß,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 09.07.2004 13:33:19

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#5
 Von 
MamaKathi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nein, wirklich nicht. Ich messe hier nicht mit zweierlei Maß!

Ich wollte damit zum Audruck bringen, dass es leider Tatsache ist , mein Exmann interssiert sich nicht wirklich für seinen Sohn (ja das gibt es wirklich) und dennoch wollte ich immer, dass die beiden in Kontakt bleiben. Es liegt mir sehr am Herzen meinem Sohn die Möglichkeit zu geben, seinen Vater kennenzulernen (die Trennung kam 3 Monate nach seiner Geburt) Er nimmt seine Pflicht wahr und damit hat sich das für ihn erledigt. Aber besser als gar nicht kümmern. Ich selbst bin ohne Vater aufgewachsen und bedauere dies bis heute. Ich weiß also sehr genau wie ein Kind empfindet, nicht zu wissen wer der Papa ist. Es ist mir auch wirklich egal ob er Unterhalt zahlt oder nicht, darum ging es nie.

Ich halte mich nicht für einen Egoisten weil ich in einer glücklichen Partnerschaft lebe. Ich bin die Frau eines Soldaten und somit ist es nicht eine freie Entscheidung ins Ausland zu gehen.
Ich werde mich dennoch weiterhin um Kontakt zu seinem Vater bemühen wenn der Zeitpunkt da ist und wir gehen müssen. Ich bin nicht skrupellos oder gar gefühlskalt und denke "ist mir doch egal, das Kind hat eine glückliche Familie und braucht seinen Erzeuger nicht.

Ich weiß nicht was Dich so frustriert, finde es schade, dass Du Dir ein Urteil über mich bildest als Mensch und im Grunde den Mensch Kathrin nicht kennst.

Es tut mir leid wenn man Dir sehr weh getan hat.

Gruß

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#6
 Von 
goldfield73
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
tu was du für richtig hältst.Wenn du glücklich bist wird es dein Kind auch sein.Da dein Ex kein wirkliches Interesse zeigt brauchst du auch keine Rücksicht nehmen.Meinst du dein Ex würde sich solche Gedanken machen wenn er wegziehen wollte?Er würde es wahrscheinlich einfach tun,ohne nachzu fragen.Da du ihm auch weiterhin den Besuch ermöglichst wird er damit klar kommen müssen.Es kann nicht sein das die Frauen nichts mehr dürfen und ständig auf die ach so armen Männer Rücksicht nehmen um ihnen die Kinder nicht zu entfremden.Die Männer müssen sich bemühen!
Ich bin selbst mit 2 Kids 600 km weggezogen,in meine alte Heimat und ernte dafür nur Kritik(Entfremdung etc.).Was in unserer Ehe war interessiert niemand,nur ich entfremde die Kinder.Es ist meiner Meinung nach nicht wahr.Würde ich nicht den Kontakt pflegen wäre er von meinem Ex schon eingeschlafen.
Gruß goldfield

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#7
 Von 
MamaKathi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo liebe goldfield,

danke für deine Antwort. ja leider hast du recht, ich hätte nie mit soviel Kritik gerechnet.
Ich schiebe es aber auf möglicherweise verletzten Stolz der Männer. Es ist leicht dann auf den Kindern rumzureiten wenn einem die Argumente ausgehen.

Ich wünsche Dir und Deinen Kindern alles Gute und vielen Dank nochmals, es macht Mut.

Grüße Kathi

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

MamaKathi, lass dich nicht irremachen.

Ich erinnere mich immer gerne daran, was mein damals 4jähriger Sohn sagte, als ich wieder eine Ehe eingegangen bin:
Wir heiraten den O....

Wahrscheinlich ist es bei dir genauso, dein Sohn liebt seinen neuen Vater. Dein Sohn ist jetzt in eine Familie integriert und gehört dazu. Du willst ja den Kontakt zu seinem Vater nicht abbrechen lassen oder unterbinden.

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#9
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Kathi,
Lebe Dein Leben mit Deiner Neuen Familie und ich kann Dir nur sagen,wir haben nur dieses Eine.Wenn es sich nict ändern lässt würde ich meinem Mann auch folgen,egal wohin.Versuche irgendwie den Kontakt zum KV aufrechtzuerhalten.Die Zeit wird es bringen,halte Dein Glück mit beiden Händen fest.Was kann es denn schöneres geben,als eine Glückliche Familie.Lieber so,als irgendwo gefrustet rumsitzen,davon hat Dein Sohn sehr wenig.Es gibt einen guten Spruch und zwar:

"GEH WOHIN DEIN HERZ DICH TRÄGT".......:)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MamaKathi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank, hat mich zugegeben zu Tränen gerührt. Es ist sicher kein leichtes mit dieser Problematik aber ich werde mein Glück sicher nicht loslassen, wie lange habe ich mich nach solch einer Familie, die wir nun sind, gesehnt!

Kathi

euch allen alles Gute

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-194
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 18x hilfreich)

@Kathi,
Ich wünsche Dir und Deiner Neuen Familie alles Glück dieser Erde und Deinem Sohn eine glückliche Kindheit.Gemeinsam seid Ihr STARK!!!!:)

Lg Pushy

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edenrose
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde genauso handeln wie Du. Befinde mich in einer änlichen Lage wie Du, ebenfalls getrennt, eine Tochter und eine neue Liebe.

Der KV tyrannisiert mich, wie er nur kann, macht mich überall schlecht, wirft mir ständig irgendwelche schizophrenen Dinge vor und belastet damit sehr mich und auch die Zeiten, an denen wir uns sehen, um die Umgangszeiten für unsere Tochter zu pflegen.

Ich bin auch, wie Du, sehr froh, endlich einen Mann gefunden zu haben, der mich und meine Kleine sehr liebt.

Es gibt immer Gründe, warum man sich vom Ex getrennt hat, und die waren bei mir sehr gravierend.

Aus dem Grunde hat man ein Anrecht auf ein neues Leben. Er nimmt auch in keiner Weise auf mich Rücksicht, auch nicht auf das Wohl unseres Kindes, deshalb sehe ich es wie Du, lebe Dein glückliches Leben in vollen Zügen. Er würde es nicht anders machen....

Die Reaktionen der Männer (geschiedenen Männer) in diesem Forum wirst Du für Dich persönlich kaum verwenden können. Überlies sie einfach :o)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.01.2010 19:55:59
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Kathrin

Lass Dich bloß nicht von Gewissensbissen aufhalten. Die Zeit, die Dein Ex mit dem Kind verbringt, sollte nach der Qualität und nicht nach der Quantität bemessen werden. Wichtig ist doch, dass sich ein Kind von seinen Mitmenschen geliebt fühlt.
Wenn es Dir so wichtig ist, dass das Kind den Kontakt beibehält, dann ermutige es zum telefonieren und schreiben zwischen den Urlauben beim Vater. Solange Dir dieser Punkt wichtig ist und Du ihn nicht aus den Augen verlierst, wird es Dein Kind auch nicht.
Allerdings sollte von Vaterseite auch was zurückkommen.

Gruß
Brandungsfels

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo zusammen!
Es ist verwunderlich, wie wenig Sachlichkeit hier vorherrscht! Es wurde doch eine klare Situation beschrieben, auf die eine klare Antwort erwartet wird. Stattdessen nur emotionales blabla. Also zur Sache: Da Du das alleinige ABR besitzt kannst Du hinziehen, wo immer Du willst! Wichtig ist es, Fakten zu schaffen und vorher nicht groß herumzufragen! Das Gericht wird dafür eine Rüge aussprechen - mehr nicht. Weiterhin ist es wichtig, nach erfolgtem Umzug umd Ummeldung umgehend das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dieses wird die bei größerer Entfernung i.d.R. zugesprochen. In Deinem Fall läßt sich der Umzug mit der Berufstätigkeit Deines Mannes begründen, durch die ja letztlich der Kindesunterhalt gesichert wird. Was Du nicht machen solltest ist, dem Vater das Kind zu entziehen - aber das willst Du ja auch gar nicht. Daher ist über Deinen Anwalt ein neuer Umgangsbeschluß beim Familiengericht zu beantragen. Normalerweise wird dann eine Regelung geschaffen, bei der die Kinder den Vater in den Ferien sehen dürfen. Die Kosten dafür hat er allerdings selbst zu tragen, da er der Umgangsberechtigte ist. Wenn Du es noch etwas schlauer anstellen willst, dann sorge dafür, daß Du das Familiengericht (und somit Deinen Mann) über den Umzug im voraus informierst. Sagen wir also 10 Tage vorher. Zu diesem Zeitpunkt solltest Du allerdings schon umgezogen sein - nur noch am alten Wohnort gemeldet. Was soll Dein Ex dann machen? Innerhalb von 10 Tagen reagieren die Gerichte im Normalfall nicht und verhindern kann er es auch nicht durch irgendwelche einstweiligen Verfügungen, denn Du hast ja das ABR! Der Vorteil dieser Variante liegt darin, daß Du das Gericht im voraus informiert hast und so der Rüge entgehst. Das würde ich aber nur so machen, wenn das Kind bisher bei Dir mit Hauptwohnsitz und ohne Nebenwohnsitz polizeilich gemeldet ist (was ja der Fall sein sollte). Aber wie bereits erwähnt: Es ist zwar wünschenswert, wenn Du Deinen willen im vorab bekundest aber es ist kein Muß! Ich persönlich bin auch gerade in einer solchen Situation und bevorzuge nach Absprache mit meinem Anwalt die härtere Variante: einfach umziehen und fertig! Kein Gericht wird auf die Idee kommen, Dir nach erfolgtem Umzug Dein Kind wegzunehmen oder Dir und dem Kind zumuten wollen, zurückzuziehen! Frech kommt in diesem Fall weiter!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sach ma Stratege,
ist es deine 'Strategie', uralte Beiträge auszukramen und überall das gleiche Posting drunterzusetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fabienne
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, aber ganz so einfach wird das nicht sein. Du hast zwar das aufenthaltsbestimmungsrecht, aber das sorgerecht teil Ihr Euch beide. Somit kann das Gericht sehr wohl sagen daß Du mit dem Kind hier bleiben musst oder aber das Kind beim Vater zu bleiben hat.

Ich war in einer ähnlichen situation. Ich wohnte mit meinem exmann in dk, hatten beide das sorgerecht..der sohn lebte beim Vater weil er mit ihm abgehauen war nachdem die beziehung in die brüche ging. Wir hatten 11 Monate sorgerechtskrieg, wobei ich immer die ruhigere war und einbrüche in meine Wohnung, schikanen und gewalt mehr oder weniger ruhig hinnahm zum wohl unseres kindes.

Ich bekam dann das alleinige sorgerecht zugesprochen und durfte daraufhin nach deutschland zurück kehren. Hätten die Gerichte auf gemeinsames Sorgerecht plädiert hätte ich wohl in DK bleiben müssen.

Gruß
Fabienne

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Das sehe ich anders: Das Sorgerecht (ob nun geteilt oder nicht) ist eine Sache, der Aufenthaltsort des >Kindes eine andere. Daneben gibt es dann noch das Umgangsrecht (das in jedem Fall bestehen bleibt). Du kannst ja gemeinsames Sorgerecht haben und trotzdem woanders wohnen. Das Gericht kann Dich schlecht zum Umzug zwingen. Falls ja dann ignorieren und das Verfahren neu aufrollen! Jeder Tag, an dem das Kind mit der Mutter an einem anderen Ort wohnt zählt für Dich. Diese Uneinsichtigkeit hat enorme Vorteile: ein alleiniges Sorgerecht wird wahrscheinlicher.Was das Sorgerecht angeht so wird man vom Gesetzgeber gezwungen, sich über die Belange des Kindes einigen zu können. Das Gesetz sieht nicht vor, daß es nicht so ist. Genau das ist aber auch die Voraussetzung für ein alleiniges Sorgerecht: sich nicht einigen zu können, sich nicht begegnen zu können und in keinster Weise miteinander zu kommunizieren. Gut machen sich in diesem Zusammenhang Atteste von Neurologen o.ä. aus denen hervorgeht, daß die Mutter panische Angstreaktionen nach einem Kontakt mit dem Vater aufwies und das daher ein Kontakt vermieden werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Stratege,
das ist ja wohl das allerhinterletzte, was du hier vom Stapel lässt.
Eine Anleitung, wie man das Kind dem Vater entziehen kann!!

Mehr kann ich dazu momentan nicht schreiben - ansonsten würd ich unsachlich werden.

( Aber das kommt noch - Versprochen!! )

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Ja genau das ist es! Eine Anleitung, wie man als Mutter ein neues Leben beginnen kann, ohne auf den Exmann Rücksicht zu nehmen. Im übrigen habe ich nie von Entziehung des Kindes gesprochen. Umgang kann und soll ja weiterhin stattfinden! Würde man auch den Umgang verweigern so gäbe es tatsächlich Probleme mit dem Gericht. Aber hier geht es nur um einen Umzug.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Hey stratege,was redest du da? Nur ein UMZUG? Aber wohin? Du kannst Dir wohl vorstellen wie schwer der Umgang wird? Ich glaube nicht. Ich geb teufelin hier total recht,ich muss jetzt auch aufhören,sonst verlässt mich meine gute Erziehung

P.S. hast Du auch so gute Tips für Väter? Wie Sie Ihre Kinder vielleicht öfter sehen können? Das Gericht beeinflusst wird mal für das Recht der Väter zu plädieren? Gott macht mich das wütend!


-----------------
"gesetze sollten für vater und mutter gleich sein"

-- Editiert von zweitfrau-meri am 28.07.2005 21:17:48

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#21
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Stratege und willkommen im Forum,

vieles von deinem Beitrag stimmt tatsächlich und es kommt noch schlimmer oder?
Aber ich schätze einfach mal das du hier so auf keine Gegenliebe stoßen wirst.
Schade, dass du es nicht etwas taktischer angegangen bist.
Schreibst du aus eigener bitterer Erfahrung oder habe ich deine Anfrage hier im Forum verpasst? Muss mal alles in Ruhe nachlesen.
Bis dann.


-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#22
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Anny,
find ich schön, dass du Frauen den Rücken stärkst, die 0 ( in Worten: Null! ) Rücksicht auf die Väter ihrer Kinder nehmen!!

Bisher hab ich eigentlich immer geglaubt, dass du nur n bisserl naiv bist und auch grundsätzlich nie richtig liest, was geschrieben wurde.....

Inzwischen aber denke ich, dass du ganz einfach ignorant bist ( und das ist noch milde ausgedrückt!! )
Langsam fällt mir zu dir echt nix mehr ein!!

@Stratege,
ich schließe mich Meri an:
Wie soll bitte ein Vater den Umgang regelmäßig aufrecht erhalten, wenn du 1000 km weit weg ziehst?
Nur eine Farce, um vor Gericht halbwegs gut da zu stehen?
Pfui!!!!!

@Meri,
ich denke, hier will uns jemand auf den Arm nehmen und provozieren.
Dieses Posting sollte besser nicht weiter kommentiert werden.
Grüßle an Meri

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Die Ausgangsfrage war, ob es der Exmann untersagen kann, wenn man ins Ausland zieht. Dazu habe ich Stellung genommen - das ist alles. Ich weiß, das Väter über meine Antwort nicht begeistert sein werden. Es geht mir auch nicht darum, zu erläutern, ob das nun für den Vater gut oder schlecht ist. Das ist eine andere Frage. Für Väter ist das ohne Frage beschissen. Ich sehe das hier nur rein juristisch und nicht so emotionsgeladen wie Ihr. Ich kann nichts dafür, wenn die Gesetze so sind! Da müßt Ihr Euch woanders beschweren. Meine Aussagen beruhen auf eigener Erfahrung mit dem Gericht - nicht mehr und nicht weniger. Wenn Ihr die Sache mal nüchtern und sachlich betrachtet, so werdet Ihr feststellen, daß ich (im Gegensatz zu Euch) lediglich die Frage beantwortet habe, um die es geht! Ihr seht nur die moralische Seite und erhebt Vorwürfe, statt Euch auf die Augangsfrage zu konzentrieren. Ich kann das sogar verstehen. Doch Ihr solltet auch meine Sicht anerkennen: Es geht hier nicht darum, was richtigt oder falsch bzw. gerecht und ungerecht ist! Anwälte und Gerichte befassen sich auch nicht damit, was gut oder böse ist - sie wenden nur geltendes Recht an. Das ist natürlich eine perverse Situation, aber so siehts nunmal aus. Denkt Ihr vielleicht wir leben hier in einem Rechtstaat oder gar in einer Demokratie? Dann empfehle ich Euch aufzuwachen, denn so ist es nicht! Doch ich will hier nicht politisch werden - das bringt nur Streit und das muß ja nun nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

@Anny Du sagst ich stoße hier im Forum auf wenig Gegenliebe und hätte es taktischer angehen müssen? Dann erlaube ich mir zu fragen, was das für ein Forum sein soll, in dem ich Taktik anwenden muß um anderen zu Munde zu reden, damit ich nicht anecke. Ein Forum lebt nunmal von Kontroversen. Es kann hier nicht nur darum gehen, frustrierte Väter bei Ihrer Hetze gegen Mütter zu unterstützen, damit die sich vielleicht besser fühlen, oder? Vielleicht sollten die dann mal bei www.papa.com reinschaen - da gibts genug von der Sorte. Was Ihr erwartet ist doch, das eine Frau unter keinen Umständen umziehen darf, weil sich der Umgang dann schwieriger gestaltet. Es sind ja immer die bösen Mütter und die armen Väter sind die Opfer. Hättet Ihr es gerne so? Es tut mir leid, aber ich kann einer Mutter nicht das Recht absprechen, umzuziehen. Das wäre dann so, wie in der DDR. Welches Recht wiegt denn höher? Die Freiheit, woanders leben zu dürfen und sein Leben nach eigenem Ermessen gestalten zu können oder die Rücksicht auf eine in die Brüche gegangene Beziehung, aus der ein Kind hervorgegangen ist? Ihr solltet zwei Sachen nicht verwechseln: Kindesentzug und geregelter Umgang. Ich habe nie für Kindesentzug plädiert. Wenn Ihr meine Texte lesen würdet würdet Ihr das auch merken. Selbstverständlich muß ein Umgang bei einem Umzug anders gestaltet werden. Das heißt aber nicht, daß der "arme" Vater sein Kind nicht mehr sieht. In der Regel sieht der Vater sein Kind bei einem Umzug seltener aber dafür länger (sprich er hat das Kind in den Ferien). Was ist nun dagegen einzuwenden? Etwa Euer Frust, daß Ihr nicht am längeren Hebel sitzt? Ich weiß, das ist provokant. Vielleicht soll es das auch sein. Es wird Euch jedenfalls nicht weiter bringen nur rumzumeckern. Man muß sich den Realitäten stellen - das ist alles.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

P.S.: Lest mal hier:
www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Stratege,
ICH spreche bestimmt keinem Elternteil in gewissen Situationen das Recht ab, weiter wegzuziehen. Vor 3 Jahren bin ich nämlich selbst mit meinen Kindern vom hohen Norden in den tiefen Süden Deutschlands gezogen.

Nur DU stellst diese Problematik durch deine Wortwahl hin, als wäre es ohne weitere Überlegungen und Gespräche etc.... das Recht der Frau, den Vater ihrer Kinder ganz einfach zu verarschen und zu übergehen!
* Mach heimlich, ohne den Alten zu fragen - dann kann dir keiner an die Karre fahren*
- Tolle 'Strategie' !!

Dass die deutsche Rechtssprechung es leider vorsieht, dass Mütter so hinterhältig vorgehen können, weiß ich selbstverständlich - aber nie im Leben würd mir einfallen, dies in einem solchen Ton anderen Müttern zu empfehlen.

DU bist doch drauf aus und suchst dir extra uralte Beiträge wieder raus, um deine 'Botschaft' zu verkünden!!
Bist du wirklich so stolz darauf, durch Hinterlistigkeit zu deinem 'Recht' ( welches keines ist ) gekommen zu sein?

Da fällt mir wirklich nichts mehr zu ein!

Ich jedenfalls könnte nicht mehr in den Spiegel schauen - und in die Gesichter meiner Kinder schon mal gar nicht!!
Gehabe dich wohl...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Richtig scaleo,
Sie vereitelt doch den Umgang nicht - somit hat sie auch nichts zu befürchten!!
Ob- und wie der Vater den Umgang bezahlt, kann doch egal sein!!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich habe mich bereits umfangreich geäußert. Wenn meine Beiträge wirklich so alt sind, wie Ihr behauptet, dann verratet mir bitte mal die Stellen, wo einer geschrieben hat, was ich hier geschrieben habe.

-- Editiert von Stratege am 30.07.2005 02:28:16

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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