Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umgang

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht - Umgang

Hallo alle zusammen

Ich habe folgendes,
ich bin z.Z. noch verheiratet und bin seit ca. 6 Monate offiziell getrenntleben. Wir haben eine 4 jährige Tochter, ehelich geboren.

Nachdem unsere Tochter 4 Monate alt war, hat meine Frau ihr Studium wieder aufgenommen (800Km entfernt) und
seit dem bin ich alleinerziehen mit unserer Tochter. Meine Frau kam immer zu den Feiertagen und zu ihren Semesterferien zu Besuch.
Vor ca. 6 Monaten haben wir uns getrennt, da sie eine neue Beziehung hat. Am Anfang sagte sie mir, dass unsere Tochter bei mir beleiben soll,
aber nun will sie das ABR einklagen.

In der Trennungsphase gab es viel Streit zwischen uns und ich habe ihr sehr viele Vorwürfe gemacht, die leider nicht grade ok oder lieb waren.
Sie kam zwischen durch zu Besuch und am Anfang ging der Kontakt zwischen uns, aber als sie mich drängte, ich muss mit unsere Tochter
da hinziehen wo sie studiert und gesagt hatte, wenn nicht, dann werde ich über das ABR dann alleine mit unsere Tochte dahinziehen,
bin ich total wütend auf ihr und hatte, nachdem sie wieder weggefahren war den Kontakt kompletten abgebrochen. (Ich weis das war falsch)

Als sie dann wieder zu Besuch kam, verwerte ich ihr den Kontakt zu unserer Tochter und verlangte eine Umgangsreglung,
aber sie wollte nicht mit mir darüber reden und erwirkte eine einstweilige Verfügung und hatte so 12 Tage durchweg Umgang.
Wir trafen uns dann beim JA und dort konnte/durfte ich keine Umgangsreglung mit meine Frau für den nähsten Besuch vereinbaren.
Nach dem sie ihren Umgang hatte, war sie wieder weg.

Dann kam sie wieder und wollte wieder Umgang mit unsere Tochter und ich gab ihr einen Termin vor, wann sie ihre Tochter sehen kann
und bittet wieder um Reglung zum Umgang und dann bekam ich eine Einladung zum JA, ich soll mich dort vorstellen, damit die Mutter
unserer Tochter Umgang mit dem Kind bekommen kann, (vom JA "muß ja nicht wieder vom Gericht entschieden werden") und dort worde mir
Seitens vom JA Vorwürfe gemacht, ich würde meiner Frau Vorschriefen machen, wann sie ihre Tochter sehen kann.

Beim JA einigten wir uns dann endlich auf eine Reglung die meiner Frau nicht gefällt, nun will sie das ABR einklagen
und wird dann auch mit unserer Tochter wegziehen, sobald sie weiter studieren darf.

Mir wird vom JA und vom Gericht vorgeworfen, ich würde die Trennung auf dem Rücken unser Tochter austragen
und benötige eine Betreuung von einer Beratungsstelle, wo ich mich dann auch vorgestellt hatte.

Ich verstehe die Welt nicht mehr, wie stehen die Chancen für meine Frau.

Mit freundlichen Grüßen



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-- Editiert tuete25 am 04.01.2012 21:48

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Unsere z.Z. Reglung sieht so aus, das meine Frau in der
ersten Woche 2/3 der Freizeit und in der zweiten Woche
doppelt so viel Freizeit mit unserer Tochter verbringt,
als ich. Schlafen tut das Kind bis auf alle 14 Tage/Wochenende bei mir.

Ab nähstes Jahr, wird sie dann ihr Studium fortführen.

quote:
Und ich möchte erhlich sein, für mich klingt das auch so.

Ihr habt jetzt seit über einem halben Jahr keine anständige Umgansgregelung getroffen.
Natürlich gehören da immer zwei dazu.


Die meiste Zeit von diesem halben Jahr war sie nicht da und außer 3x und dann für ca. max 2 Wochen.

quote:

Allerdings hört es sich doch sher so an, als wären sämtliche Bemühungen trotz
der großen Distanz von ihr ausgegangen, während von dir nur Vereitelungsversuche ausgingen.
Gerichtlich wurde ihr schon einmal recht gegeben.


Begründe das doch bitte.


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-- Editiert tuete25 am 04.01.2012 22:20

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

@Nick_19:
"Das ist deine letzte Chance, dass die Kleine bei dir bleibt."

Letzte Chance? :party: Wie kommst du denn wieder auf sowas?

@tuete:
Einen Fachanwalt für Familienrecht sollten Sie beauftragen. Einen Rechtsberatungsschein gibt es beim Amtsgericht.

-- Editiert hamburgerin01 am 04.01.2012 23:08

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#5
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
- Wie sieht der Umgang im Moment aus?


Die Mutter sieht das Kind 3x die Woche am Nachmittag
a 3 1/2 h und alle zusätzlich 14 Tage Fr. Nachmittag bis Sonntag Abend

quote:
- Wie willst du den Umgang haben? Wieso?


So wie er z.Z. ist (soll ja nur für ein Jahr sein, wenn sie das ABR nicht bekommt),
so das unsere Tochter ihren Papa min. 1x am Tag um sich hat,
so wie sie es gewohnt war/ist.

quote:
- Wie will die Mutter den Umgang haben? Wieso?


Wechslmodell für 1 Jahr, bis Studium weiter geht und wenn sie das ABR bekommt,
ziehen beide weg.

quote:
- Womit begründet die Mutter ihre Ansicht, ihr zwei solltet unbedingt mit umziehen?


Dann kann sie ihre Tochter öfters sehen.

quote:
Was spricht dagegen?


Ich wohne seit ca. 25 Jahre hier und habe hier mein Leben und dort nichts.
Sie kommt von hier, warum soll ich da hinziehen, sie kann ihr Studium auch hier weiter machen.
Und ich bin nicht Arbeitslos.

quote:
- Sie hat den Antrag bei Gericht schon gestellt?


Ich habe noch nichts bekommen.

quote:
"habe ihr sehr viele Vorwürfe gemacht, die leider nicht grade ok oder lieb waren. "


Ich glaube das es bei jeder Trennung zu Vorwürfen kommt und sogar zu Handgreiflickeiten, was bei uns nicht war.

quote:
"bin ich total wütend auf ihr und hatte, nachdem sie wieder weggefahren war den Kontakt kompletten abgebrochen. "


War für ca. 1 Monat und keiner ist Perfekt, natürlich war es nicht richtig,
aber so ist es leider mit der Wut, manchmal ist sie nicht zu bewältigen
und vorallem wenn man z.T. auch noch erpresst wird.

quote:
"erwirkte eine einstweilige Verfügung und hatte so 12 Tage durchweg Umgang. "
"ich gab ihr einen Termin vor "


Ohne Reglungen kann sie den Kontakt jedesmal selbst bestimmen und dafür war ich nicht mehr bereit,
denn ich möchte auch wieder anfangen zu Leben und mein Leben wieder planen können.
Und auch fürs Kind ist es wichtig, ein geregeltes Leben zu haben
und die Sicherheit zu wissen, "wann kann ich meine Mama wieder sehen".



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" "

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#6
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

@hamburgerin01

Danke, das werde ich machen.
Über eine weitere Diskussion würde ich mich freuen.

-- Editiert tuete25 am 04.01.2012 23:29

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#8
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
Wenn man deinem Thread vom Juni glauben schenkt, dann hat sie bereits jahrelang dort studiert,
auch während eurer Beziehung.
Das wird doch irgendeinen Grund haben, oder?


Ihr Studium besteht aus zwei Teilen, der erste Teil ist fertig und
den zweiten Teil muss sie nicht unbedingt da machen.

quote:
Mindestens Wochenendübernachtungen ohne dich sind ja wohl zumutbar.


Sie hat alle 14 Tage Fr. bis So.

quote:
Wechselmodell


da bin ich strickt dagegen, ein Kind brauch einen Lebensmittelpunkt
und Trennungsängste sind bei unserer Tochter schon durch die Trennung vorhaden,
diese müssen ja nicht weiter verstärkt werden.
Ständige Trennung über längere Zeit von einem Elternteil,
sowas ist beim Kleinkind wohl nicht die bessere Lösung.

quote:
Bisher war es so, dass sie in den Ferien zu Besuch kam.


Im zweiten Teil, gibt es nur nocht die Urlaubstage und keine Ferien mehr.

quote:
Zusätzlich solltet ihr darüber nachdenken, auch Besuche der Tochter bei der Mutter möglich zu machen.


Sie ist 4 Jahre und dann 800 Km und über längere Zeit von der Bezugsperson weg
und dass soll gut sein, wenn sie älter ist, kein Problem?

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo tuete25,
ich denke, dass du obwohl du noch nichts vom aFmiliengericht gehört hast, dringend eine Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen solltest.
Ich will die Motive deiner Frau hier nicht öffentlich und spekulativ beurteilen, aber vor eurer Trennung hatte sie ja nichts gegen die Erziehung eures Kindes durch dich.
Nun möchte sie letztendlich das Kind mitnehmen zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt.
Es sind ja außerdem noch unterhaltsrechtliche Regelungen zu treffen. Grundsätzlich ist deine Frau ihrer Tochter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wie sich das ausgestaltet, hängt von ihren finanziellen Umständen ab. Auch das solltest du mit dem Anwalt klären lassen.
Euer Kind wird vom Säuglingsalter nahezu von dir allein erzogen, da denke ich nicht, dass deine Frau das ABR erhält, es sei denn du verwehrst den Umgang und hälst dich nicht an die getroffenen Regelungen.
Ihr solltet euch gemeinsam überlegen, was zum Wohl eures Kindes das beste ist. Es hat nun mal das Recht auf beide Elternteile.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Studienort als dauerhaften Lebensmittelpunkt ansehen? Nach Ende des Studiums ist das doch dann vorbei. Denn ein Job wird gerade bei "Studierten" bundesweit gesucht. Soll der Vater immer seine Zelte abbrechen und der Frau nachziehen, das kann es ja wohl nicht sein.

Fakt ist, dass das Kind seit der Geburt ein geordnetes Umfeld beim Vater hat. Dass die Mutter aus was für Gründen auch immer entfernt studiert hat. Dass sie im Augenblick gar nicht studiert. Von geordneter Lebensplanung sehe ich da wenig. Und wenn ihr das Kind so sehr am Herzen liegt, dann sollte es für sie doch möglich sein, in der Nähe des Wohnortes des Vaters einen Studienplatz zu bekommen. Universitätswechsel ist doch nicht nur üblich, sondern in vielen Fächern sogar durchaus sinnvoll. Jedenfalls wesentlich weniger problematisch, als einen Job aufzugeben und Kind und Vater in Armut zu stürzen.

Zurrt ein sauberes Umgangsrecht fest. Das sollte schriftlich erfolgen. Und daran haben sich dann beide zu halten. Für die Übertragung des ABR auf die Mutter, nur weil sie es will, und mal hier, mal dort lebt, da sehe ich wenig Chancen.

wirdwerden

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#12
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

@wirdwerden, Danke für deinen Beitrag

Sie haben mir gute Argumente gezeigt,
bezüglich "dauerhaften Lebensmittelpunkt", was ich so noch garnicht gesehen habe.

Vor der Geburt war ja zwischen uns abgemacht, das meine Frau ihr Studium in
unserer Nähe weiter macht, woran sie sich nicht gehalten hatte.
Und ich habe sie des öfteren nach der Trennung gebeten in der Nähe
ihren zweiten Abschnitt des Studiums zu absolvieren.

Über den Umgang wird bestimmt noch einmal gesprochen werden,
unabhängig wie über das ABR entschieden wird.

@amako, Danke für deinen Beitrag
Ich war bis jetzt immer bemüht, dass unsere Tochter eine vernünfigen Kontakt
zur Mutter hat, wo dann die folgende Trennung die dann immer wieder war,
nicht zu schwer wird, was mir aber durch meiner Frau nicht möglich wurde.

Eben bis auf das eine Mal, wo ich eine Umgangsreglung erzwingen wollte,
was mir aber anfangs verwert wurde.

Und wenn der zweite Abschnitt beginnt, wird meine Frau das erste Mal Geld verdienen
und wird dann auch unserem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Für den dauernden Lebensmittelpunkt beim Vater spricht, dass die Frau bisher nicht in der Lage war, Studium und Kind zu vereinbaren. Wieso sollte sich das plötzlich ändern? Zumal Studium und Kind weiß Gott und Mensch leicher zu vereinbaren sind als Beruf und Kind.

wirdwerden

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#15
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Nick_19, ich möchte mich auch bei dir für deine Beiträge bedanken.

Das muss doch nicht zwangsläufig dazu führen
müssen dass ich dem Wechselmodell zustimmen muss .

Oder verstehe ich das jetzt falsch?
Was wäre da eine andere gute Reglung?
Es kann ja nicht sein, dass nur das Wechselmodell eine gute Reglung ist.



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