Aufenthaltsbestimmungsrecht Abgabe durch Zustimmung eines Umzuges

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz469069-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht Abgabe durch Zustimmung eines Umzuges

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit meiner Tochter umgezogen innerhalb einer Stadt, nun will das Einwohnermeldeamt eine Unterschrift des Kindsvaters das ich Sie ummelden darf. Mein EX hat dem Umzug zugestimmt allerdings möchte er mir nichts unterschreiben da er Angst hat damit seinen Teil des Aufenthaltsbestimmungsrecht abzugeben. Gibt es irgendeine schriftliche Form wo dies erläutert ist das er mit der Zustimmung des Umzuges nicht sein seinen Teil Aufenthaltsbestimmungsrecht abgibt?

Vielen Dank für die Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Melderecht ist Landesrecht, deshalb musst du dir die Regelungen deines Bundeslandes genauer ansehen. Aber das ABR verliert der Vater mit seiner hier evtl. notwendigen Zustimmung auf keinen Fall, es wird auch nicht geschmälert o. ä.

Fast allen Meldeämtern genügt die Unterschrift des Elternteils, in dessen Wohnung das Kind einzieht. Es kommt nicht darauf an, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben oder nicht, es geht ausschließlich darum, in wessen Wohnung das Kind einzieht. Du erfüllst bei der Ummeldung deines Kindes, das hauptsächlich bei dir wohnt, deine Meldepflicht.

Ein Elternteil darf bei gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrecht zwar ohne Zustimmung des anderen nicht mit dem Kind umziehen. Findet der Umzug trotzdem statt, dann genügt es der Behörde, wenn das Kind nur von einem Elternteil angemeldet wird. Die Behörde prüft meist nicht, ob der Umzug von der Zustimmung des anderen Elternteils gedeckt ist. Für Sorgerechtsverfahren spielt es keine Rolle, bei welchem Elternteil das Kind gemeldet ist.

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