Aufenthaltsbesimmungsrecht

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479574-90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbesimmungsrecht

Hallo,
meine beiden Kinder wohnen jetzt über 1 Jahr bei mir da die Kindesmutter in Haft und in einer Therapie gewesen ist.Das Sorgerecht haben wir beide und die Kinder haben bei mir einen stabilen Lebensmittelstandpunkt.Es wurde in der Schule besser als die Kinder zu mir gekommen sind und alles andere auch.
Dies bestätigte mir auch das Jugendamt.
Ich möchte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben weil Sie wieder an den Kinder zerrt und denen ins Gewissen redet tut,das merke ich am Verhalten der Kinder.Die Schule leidet da im Moment auch drunter bei den Kids.Habe ich da eine Chance dies zu bekommen?
l.g

-- Editiert von fb479574-90 am 30.11.2017 23:23

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

ich denke deine Chancen stehen höher als 50%

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da die Mutter ein Umgangsrecht auch ohne ABR hat, wird das Zerren nicht aufhören. Da hilft letztlich nur, mit den Kids deutlich zu reden, starke Kids zu erziehen. Den Kids rüber zu bringen, dass Du der ruhende, zuverlässige Pol bist. Dass die Mutter zwar eine ganz Liebe ist, aber nicht in der Lage, eben diese Zuverlässigkeit/Beständigkeit zu bieten.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jana79123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 9x hilfreich)

Es kann sich immer wieder ändern mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht
und wann wie Umgang. Du musst das immer für die aktuelle Lage entscheiden.

Als Elternteil würde ich immer die beste Maßnahme wählen, die für mein
Kind gut ist. Darum musst Du auch ständig kämpfen. Das ist leider so,
wenn man einmal den falschen Partner gewählt hat.

Ich würde mir die Frau mal richtig zur Brust nehmen. So kannst Du das aber
dem Jugendamt nicht sagen. Die haben noch ein paar Mittel zur Verfügung,
wie sie Euren Kindern helfen können. Du musst das immer mit Kindeswohl
beantragen und Dich nicht vom Elternstreit ablenken lassen. Das schieben
die gerne in den Vordergrund, damit sie weniger Arbeit haben.
=> Immer um die Kinder argumentieren. Du bist das Stabile für die Kinder
und nicht so eine Frau. Das dauert, aber es wird.

Du kannst Dich beim sozialspychiatrischen Dienst beraten lassen. Gerade
wenn es um Therapie geht, auch wenn Du nur Angehöriger bist. Du kannst
auch selber das Gutachten einfordern. Manchmal hilft es das zuständige
Krankenhaus anzurufen, wenn die Mutter wieder austickt. Beim SD wissen
sie aber noch mehr, wie Du Dich wehren kannst... Das Jugendamt berät
nicht immer und nicht immer psychologisch weitsichtig.

Und suche Dir einen scharfen Anwalt. Ich habe nämlich gemerkt, dass irgendein
Anwalt auch nicht richtig ist.
Ich ärgere mich jetzt, da mein Ex mit unserem Sohn zu seiner Schwester in den
Garten wollte. Soweit noch okay, aber die Schwester war mit einem frischen Ex-
Knacki zusammen, der wegen schweren Gewaltdelikten einsaß. Zu dem muss ich
mein Kind nicht in den Garten schicken!!!

Meiner Meinung nach musst Du so schnell es geht Aufenthaltsbestimmungsrecht
beim Gericht beantragen. So eine Familiensituation belastet. Und am meisten
immer den, der das Beste für die Kinder will.

Und nimm einen Anwalt, der schon mal Kinder wieder geholt hat. Keinen, der
von sich sagt, na dann sind die Kinder halt mal für ein paar Wochen weg...
Sowas kriegt man immer heraus.

2x Hilfreiche Antwort

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