Aufenthalsbestimmungsrecht

7. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
rod9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthalsbestimmungsrecht

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Rechtslage und eventuellen Urteilen!

Folgende Sachlage!

Meine Freundin und ihr Exmann sind seit 4 Jahren geschieden. Zusammen haben sie eine 5jährige Tochter.Seid der Trennung lebt das Kind bei der Mutter. Sie geht halbtags arbeiten um das Leben zu finanzieren,er zahlt den Mindestsatz an Unterhalt,da er selbstständig ist hat er angegeben,dass er nicht genug verdient (obwohl er natürlich nebenbei Geld scheffelt...).

Dieser Exmann hat im Juni l.J. wieder geheiratet,kurz danach hat er sich arbeitslos gemeldet,eigendlich grundlos.
Seine neue Frau kann keine Kinder bekommen.
Letzte Woche hat er meiner Freundin nun eröffnet,dass er möchte,das seine Tochter ´bei ihm lebt. Er könnte sich ja viel besser um sie kümmern, da er ja nicht mehr arbeiten geht und auch in Zukunft nicht mehr möchte.
EIn erster Termin beim Jugendamt blieb erfolglos.Er ist der Meinung gute Karten zu haben,seine Frau (Anwältin) unterstützt ihn natürlich.

Meine Frage: Ist es tatsächlich möglich,dass er das Kind zu sich bekommen kann? Meine Freundin hat ein geregeltes Leben und hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen.Sie ist natürlich jetzt fix und fertig ,weiß nicht weiter. Was sagt die Rechtlage?

Über eure Meinungen oder Erfahrungen sowie euer Wissen wäre ich sehr dankbar!

MfG

Rainer

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Es gilt erst einmal das Kontinuitätsprinzip, das heisst das Kind bleibt da wo es die meiste Zeit war, also bei der Mutter. Das ist schon mal schwer aufzubrechen.
Zum anderen gilt schon ein wenig der Mütterbonus, das heisst die Gerichte geben der Mutter in der Regel Recht.
Das einzige, was der Ex machen kann, ist der Mutter die Erziehungsfähigkeit abzusprechen. Dafür müsste sie sein (a) Alkoholikerin, (b) Prostituierte oder (c) stark seelisch krank. Das dürfte nicht der Fall sein?!
Oder der Ex fängt nun eine Schlammschlacht an, bei der es nur ein Mittel gibt : Sich nicht seelisch fertig machen zu lassen. Und jetz ein wenig schon überlegen, was er sich einfallen lassen kann zur Schlammschlacht, damit man schon gewappnet ist.
Oder vielleicht schon mal zum gegenschlaga ausholen : Zahlt er noch Kindesunterhalt ? Das muss er trotz Arbeitslosigkeit.
Viel Erfolg und Nerven wünscht theodor

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