Anwesebheit des Anwalts beim Scheidungstermin erforderlich?

13. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
surfrichter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwesebheit des Anwalts beim Scheidungstermin erforderlich?

Ich steuere geradewegs und unaufhaltsam auf eine "glückliche" Scheidung zu. Der Anwalt meiner Frau hat den Scheidungsantrag eingereicht. Wir teilen uns die Anwaltskosten. Jetzt sind vom Gericht die Ladungen verschickt worden. Um Kosten zu sparen wollen wir den Scheidungstermin ohne Anwalt abwickeln. Es werden bei der Anhörung keine weiteren Anträge eingebracht.

Ist die Anwesenheit des Anwalts zur Protokollierung des Scheidungsantrags oder aus sonstigen Gründen erforderlich?
Wo ist das geregelt?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

ja, ein Anwalt muß da sein. Das ist zwingend, denn der schriftliche Antrag auf Ehescheidung muß mündlich wiederholt werden. Der nicht durch einen Anwalt Vertretene, hier Du, braucht dann keinen Anwalt, wenn er dem Scheidungsantrag einfach nur zustimmt.

Aber, wenn Du als rechtskräftig geschiedener Mann den Verhandlungssaal verlassen möchtest, brauchst Du schon wieder einen Anwalt. Aber das ist in der Regel ganz einfach. Der Anwalt Deiner Frau geht auf den Gerichtsflur und "guckt" mal, ob gerade ein Kollege anwesend ist. Den fragt er dann, ob er kurz mit reinkommt, dauert zwei Minuten und dann war´s das. Und für die zwei Minuten nimmt der "ausgeguckte" Anwalt auch kein Geld :-))

Geregelt ist die Anwaltspflicht z.B. in der ZPO § 78 ff. Bei Familiensachen, wie Ehescheidung besteht immer Anwaltspflicht, aber wie gesagt, es reicht auch einer, wenn keinerlei streitigen Anträge gestellt werden.

Reichen Dir diese Ausführungen?

-----------------
" Mit freundlichen Grüßen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
surfrichter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke! Ausführlicher geht es ja schon fast nicht.

Gruß Björn.:-)

0x Hilfreiche Antwort

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