Anwaltswechsel Rechnung Nötigung ?

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wurzelzwerg33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltswechsel Rechnung Nötigung ?

Guten Tag ,

ich habe einen Anwaltswechsel vorgenommen da ich mit meinem jetzigen Anwalt nicht zufrieden war.
Es geht um Sachen im Familienrecht - Unterhalt.
Dieser Anwalt weiß Sachen von mir zb das ich einen Monat im Jahr habe wo ich etwas mehr verdiene durch Saisonarbeit . Was ich seiner Meinung nach nicht angeben sollte bei Gericht wie er noch mein Mandat hatte .
Heute habe ich einen Brief erhalten von ihm

Sehr geehrter Herr....

in der vorgenannten Angelegenheit erinnern wir letztmalig an den Ausgleich der hiesigen Gebührennote in Höhe von ....

Wir gehen davon aus , dass Sie insbesondere nach dem Monat Mai 2018 in der Lage sind diese Gebühren zum Ausgleich zu bringen . Sollte dies nicht bis zum 26.06.2018 geschehen sein , gehen wir davon aus , dass Sie die Gebühren nicht zum Ausgleich bringen möchten. Für diesen Fall werden wir ins Gerichtliche Verfahren treten .

Ich habe aber dieses Jahr keine Saisonarbeit betrieben.
Weil ich an einer Umschulung teilnehme .

Was mache ich den jetzt ?

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Dumme Frage: wer soll denn die Anwaltsrechnung bezahlen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wurzelzwerg33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will sie ja Zahlen auf Raten . Sie möchte aber das ich alles Zahle weil sie denkt ich habe wieder Saisonarbeit gemacht .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich denke mal die Anwältin will ihre Leistung bezahlt haben. Wenn Du ein Brot beim Bäcker kaufst, dann musst Du es doch auch bezahlen, einerlei, ob Du Saisonarbeit hattest oder nicht. Es ist doch reine Freundlichkeit von der Anwältin, dass sie so lange gewartet hat, bis Du ihrer Ansicht nach etwas flüssiger finanziell bist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Sie haben einen Anwalt beauftragt.
Der Anwalt hat für Sie gearbeitet.
Arbeit kostet Geld.

Treiben Sie das Geld auf, bieten Sie zumindest von sich aus eine ordentliche Ratenzahlung an und überweisen gleich die erste Rate.

0x Hilfreiche Antwort

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