Ich habe im laufenden Scheidungsverfahren Trennungsunterhalt erwirkt und habe jetzt binnen kurzer Zeit 2 Rechnungen von meiner Anwältin erhalten mit exakt gleicher Rechnungssumme. Ich lebe seit 1.10 getrennt. Die erste Rechnung bezieht sich auf den Trennungsunterhalt - bezugnehmend auf den Zeitraum von einem Jahr...auch wenn dieser Zeitraum noch gar nicht erreicht ist, die 2 Rechnung bezieht sich laut meiner Frage auf das Scheidungsverfahren. Ich lebe doch derzeit nur getrennt. Ist das korrekt...? Der Gegenstandswert ist in beiden Fällen ziemlich identisch- sprich hier kann der Anwalt 2 x kassieren.
Anwaltskosten Scheidung und Trennungsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warum sollte der Anwalt bei zwei Verfahren nicht zwei Rechnungen schreiben dürfen? Wenn Du beim Bäcker zwei Brötchen kaufst, dann musst Du das zweite doch auch bezahlen, obwohl der Preis mit dem ersten Brötchen identisch ist, oder?
wirdwerden
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Es geht mir nicht darum, dass der Anwalt für seine Leistung nicht bezahlt werden soll, aber wenn es sich hier um 2 getrennte Paar Schuhe handelt, wie ja auch abgerechnet, warum wird dann der Unterhaltsbetrag als Gegenstandswert genommen, dieser ist doch bereits bei der Unterhaltssache zu Grunde gelegt worden...es läuft doch noch gar keine Scheidung, lediglich die räumliche Trennung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das kann hinhauen, da ja der Gegenstandswert der Scheidung auch vom Gehalt abhängig ist, wie auch der Unterhalt. Ob beide Gegenstandswerte richtig berechnet sind, das ist nicht abschätzbar, hier.
Ich kenne viele Anwälte, die bei Beginn der Tätigkeit zumindest einen angemessenen Vorschuß erwarten. Und Trennung/Scheidung ist nun mal ein Paket.
wirdwerden
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