Anwalt so ausführlich Rede und Antwort geben ?

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
BlaXioN
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt so ausführlich Rede und Antwort geben ?

Hallo zusammen,

Ich würde gerne wissen ob der Anwalt meiner Exfrau dies wirklich fordern darf.
Ich bin zur Zeit Arbeitslos und in einem Projekt zur Arbeitsvermittlung.

Wie nehmen Bezug auf den hereingereichten Bescheid der Arge.
Natürlcih sehen wir daraus, das sie derzeit nur Staatliche Hilfen erhalten. Andererseits stellt sich die Frage, weshalb Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Sie sind Systemeletroniker bzw Systemtechniker.
Weshalb arbeiten sie nicht? Inwieweit haben Sie sich um einen Job bemüht? Wann und wo haben Sie sich beworben?
Alles fragen die sie beantworten müssen .
Wir bitten Sie deshalb, uns konkret mitzuteilen, wann und wo Sie sich bei welcher Firma beworben haben mit welchem ergebnis und uns jeweils bitte nachweise zuleiten(z.B. Zeitungsanzeigen, Bewerbungsschreiben Ablehnungsschreiben usw)
Zu der auskunft sind sie gesetzlich verpflichtet
Wir bitte sie um auskunft binnen 2 wochen zuzuleiten.


Muss ich das ?

Gruß
BlaXioN

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo,

aus Deinem Text ist leider nicht erkennbar, wieso Du diese Auskünfte geben sollst.

Insoweit wäre ein etwas mehr an Hintergrundinformation schon hilfreich.

SG

berry

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo BlaXionN

ich vermute, dass hier im Kindesunterhalt geht?

Dann hast Du im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit deine Bemühungen um Arbeit nachzuweisen.

Die Rechtssprechung verlangt, dass Du Dich in Art einer Ganztagtstätigkeit um Arbeit bemühst. Das heißt, 8 Stunden am Tag nach Arbeit suchen. Dieses hast Du mit 20-30 Bewerbungen im Monat, Bundesweit, nachzuweisen.

Solltest Du dem nicht nachkommen, kann Dir ein Einkommen nach Deiner Qualifikation unterstellt werden, nach dem Du dann den Unterhalt zu leisten hättest.

Und sollte es sich wirklich um Kindesunterhalt handen, dann zu Deiner Frage:

Ja, das musst Du!

LG Nero

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