Antrag gemeinsames Sorgerecht beim JA

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)
Antrag gemeinsames Sorgerecht beim JA

Hallo zusammen,

ich habe einmal eine Frage, die ich im Namen meines Neffen einstelle.

Er ist seit 15.12.12 Vater geworden, allerdings ist schon vor der Geburt des gemeinsamen Kindes die Beziehung (nicht verheiratet) zerbrochen.

Beide haben noch vor Weihnachten jetzt einen Antrag im JA hinsichtlich gemeinsamer Sorge unterzeichnet.

Nun gab es wieder Streit, da er sein Kind seinen Eltern vorstellen wollte. Dies wurde jetzt seit über einen Woche täglich von der Kindsmutter verweigert. Nun hat er erfahren, dass die Kindsmutter den unterschriebenen Antrag auf gemeinsame Sorge wieder zurückziehen lassen will.

Welche Chancen hat Sie da bzw. wie sollte mein Neffe darauf reagieren?

Viele Grüße und nachträglich noch ein gutes neues Jahr,

KarlFranz

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@KarlFranz

Dein Neffe soll die Ruhe bewahren. Da müsste die Kindesmutter schon gewichtige Gründe vorlegen, dass das gemeinsame Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen wird.

Daz zählt bestimmt nicht, ob das Kind zu Oma und Opa darf, oder nicht.

lg

Robert

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Erklärung, die von einem JA-Mitarbeiter beurkundet wurde, kann nicht zurück genommen werden. Dein Neffe hat jetzt die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber seinem Kind, als wäre er verheiratet gewesen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich um ein Kind, das nicht mal drei Wochen alt ist. Ich vermute die Mutter stillt es. Da kann es sich bei dem Wunsch das Kind den Eltern vorzustellen nur um sehr kurzen Zeitraum handeln.

Manche Kinder möchte alle drei Stunden an die Brust. Ich würde mich auch weigern, ein so kleines Kind in ein unbeheitzes Auto bei Minustemp. wegzugeben.

In diesem Fall überwiegt das Interesse des Kindes nach Ruhe und mütterlicher Nähe. Das mag in 6 Monaten anders aussehen. Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.

Der Vater versucht schon eine Woche das Kind zu bekommen um es den Eltern zu zeigen ? Da war das Kind nicht mal zwei Wochen alt. Kein Wunder die Mutter ist genervt, weil sie das Kind so klein schon weggeben soll.

-- Editiert Chylla am 03.01.2013 15:14

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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Chylla

"unbeheiztes Auto"
"Minus-Temperaturen"
"Kind....weggeben"

das hast du aber toll geschrieben - das wird ja jetzt richtig dramatisch.
Aber vielleicht solltest du hier nichts in einen Fall hinein-dichten, den du nicht kennst.
Von alle dem steht hier nämlich nichts, nur in deiner Fantasie!

Gruß,
capitano


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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Doch es steht, daß er seinen Eltern das Kind vorstellen wollte.

Ich geh nicht davon aus, daß diese im gleichen Hause oder Nachbarhaus wohnen, dann wären meine Ausführungen in der Tat gegenstandslos.

Also wird er es wohl zur Adresse der Eltern mitnehmen wollen. Und da scheint mir bei einem so kleinen Kind das Interesse des Kindes zu überwiegen bei der Mutter bleiben zu dürfen. Zumindest während der gesetzlichen Schutzfrist der Mutter, die auch fürs Kind eingerichtet wurde.

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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

also, ich kenne Großeltern, die haben ihre Enkel schon nach wenigen Lebenstagen gesehen....

Aber klar: für getrennte Mütter gelten sicherlich eigene Gesetze


capitano


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" "

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Normal ist das auch kein Problem, da die Großeltern schon im Krankenhaus das Kind sehen können, wenn sie da hinfahren. Da beeinträchtigt das weder Mutter noch Kind, sie werden nicht getrennt und müssen nicht auf Reisen.

Die Krankenhäuser sind wohl auch angewiesen dem Vater das zu ermöglichen.

Aber hinterher die Mutter zum Verlassen der Wohnung oder zur Herausgabe eines wenige Tage alten Neugeborenen zu bewegen, das ist schwierig. Sobald aber abgestillt ist, seh ich kein Problem das Kind auch mal einen Tag zu bekommen und später tageweise.

Im übrigen bin ich mir sicher, das das gemeinsame Sorgerecht Bestand haben wird. Die Mutter müsste schon sehr triftige Gründe wie Drogensucht und Gewalttätigkeit haben. Und es ist für ein Kind einfach eine Bereicherung beide Elternteile regelmäßig zu haben. Und eine stabile Beziehung des Vaters zu seinen Großeltern ist ein weiteres Plus.


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"Chylla"

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#8
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen,

um noch einmal eine kleine Aufklärung zu betreiben.

Die Kindsmutter stillt nicht das Kind, weil Sie angeblich Angst um Ihre Figur hat.

Und was die Fahrerei zu den Großeltern betrifft handelt es sich um ca. 20 Minuten. Ich denke dies ist nicht zuviel, zumal Sie mit dem Kind und Ihren Eltern schon ins Sealife gefahren ist, dass knapp 1 1/2 Stunden einfache Fahrt für das Kind bedeutet.

Die Mutter meines Neffen war während der Entbindung im Krankenhaus, jedoch nicht sein Vater, der beruflich unterwegs war.

Da meine Schwester unserer Mutter (Alzheimer und MS) die ganze Zeit betreut ist es Ihr nicht möglich, längere Zeit weg zu sein. Dies war nämlich ein Vorschlag der Kindsmutter, das die Großeltern halt dann zu Ihr kommen, um Ihr Enkelkind zu sehen.

Leider merke ich allerdings bei einigen Antworten, speziell der "Mütterseite", das diese nicht die Absicht haben, hier konstruktiv Vorschläge zu unterbreiten, damit die Situation nicht noch mehr eskaliert als es schon ist.

Vielen Dank allerdings für die Antworten.

Viele Grüße,
KarlFranz

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