Antrag auf Umgang & dann Verfahrenskosten

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
engelsmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Umgang & dann Verfahrenskosten

Hallo,
meine Nichte lebte vor einem Jahr im Heim, daraufhin habe ich einen Antrag auf Umgang gestellt und erstmal keine Antwort bekommen. Im Laufe der Zeit hat meine Mutter als Oma des Kindes das Sorgerecht erhalten und ich konnte meine Nichte sehen. Jetzt bekam ich einen Brief vom Familiengericht das ich den Verfahrenswert von 3000 € zahlen soll. Ich verstehe nicht wieso. Das Gericht hat reingar nichts für mich gemacht und an einer Verhandlung war ich auch nicht beteiligt. Kann ich Widerspruch einlegen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, das musst Du nicht zahlen, das ist der Gegenstandswert, auf dessen Basis dann die Kosten berechnet werden. Nur, wie kommst Du darauf, dass die Inanspruchnahme eines Gerichts gratis sein muss?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
engelsmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Antrag auf Wunsch meiner Schwester geschrieben , da sie und meine Mutter jeweils einen Anwalt haben, habe ich mir da ehrlich gesagt gar keine Gedanken dazu gemacht, dass mein Antrag zusätzlich Kosten beim Gericht verursacht. Aber jetzt habe ich wieder was dazu gelernt.

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