Hallo,
Meine Frau und ich leben seit Mitte Januar getrennt im selben Haus. Sie hat inzwischen über ihre Anwältin Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt. Kann sie in der Zwischenzeit eine Art Eilantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen, so dass sie mit den Kindern ohne meine Zustimung umzieht? Falls ja - wie stehen ihre Chancen und wie kann ich das verhindern?
Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht - Eilantrag?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
quote:
Falls ja - wie stehen ihre Chancen und wie kann ich das verhindern?
Ich denke, wenn ich mich richtig an deine früheren Threads erinnere, gleich null.
Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Und das zügig.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hi Loddar,
Schön dich wiederzusehen:) Ich habe schon einen Anwalt für Familienrecht, der gerade bei der Stellungnahme zu dem o.a. Antrag ist. Inzwischen haben die Kinder auch einen Verfahrensbeistand bekommen, was für mich neu war: ich dachte, dass das Jugendamt diese Rolle übernimmt. Meine Frau weiß aber, dass die Kinder nicht in ihrem Sinne aussagen werden und möchte am liebsten deren Meinung vom Verfahren eliminieren. Da das nicht geht, wird sie versuchen, über ihre Anwältin die Kinder aus dem Haus zu schaffen, so dass sie sie nach ihrem eigenen Ermessen "bearbeiten" kann. Wie ich in dem Internet lese, ist ein solcher Eilantrag bzw. einstweilige Anordnung rechtlich möglich - aber unter welchen Voraussetzung auch realisierbar? Den Kindern geht es gut, sie sind keiner Gefahr ausgesetzt, meine Tochter besteht sogar darauf, dass ich (und nicht ihre Mutter!) sie vom Kindergarten abhole... selbstverständlich mißfällt solches Verhalten meiner Frau, die dadurch ihren Einflußraum verliert, so dass sie es über das ABR versuchen wird.
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Hi Foxx,
quote:
Sie hat inzwischen über ihre Anwältin Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt.
Wie wird das denn begründet?
quote:
Wie ich in dem Internet lese, ist ein solcher Eilantrag bzw. einstweilige Anordnung rechtlich möglich - aber unter welchen Voraussetzung auch realisierbar?
Begründest du doch selbst:
quote:
Den Kindern geht es gut, sie sind keiner Gefahr ausgesetzt,
Dein Anwalt hat dir doch sicherlich nix anderes erzählt?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 17.02.2011 15:51
Hi Loddar,
>>Wie wird das denn begründet?
Na, mit dem üblchen Quatsch, dass es den Kindern in der Heimat meiner Frau besser gehen würde (?!?!), da sie dort eine Oma hätten... "engste Beziehung zu der Mutter" und "gerne in ihrer Heimat wären" Also Lügen und noch mehr Lügen!! Das kann erst in enem Gespräch mit den Kindern festgestellt werden. Jetzt erfahre ich, dass meine Frau und die Kinder (!!) schon am nächsten Montag mit der Diplom-Pädagogin (Verfahrensbeistand) zusammentreffen, wärend ich allein am 28.02.11 mit ihr zusammenkommen soll. Das ist schon eine eigenartige Entwicklung - ich hoffe, dass die Kinder nicht im Beisein der Mutter befragt werden. In dem Eilantrag wird ähnliches stehen, Mutter als engste Bezugsperson etc.
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