Hallo,
Ich bin seit 8 Jahren von dem Vater meiner beiden Töchter 14 und 16 Jahren geschieden
Seit 3 jahren wieder neu verheiratet.meine beiden Töchter tragen den Namen meines jetzigen Mannes.Wurden aber nicht adoptiert.
Die Mädchen sind 1x im Monat von Freitag abend bis Sonntag Nachmittag bei ihrem vater.
Meine große ist jetzt im Sommer mit der 10.klasse fertig und beginnt eine Schulische Ausbildung für 4 Jahre zur Staatlich geprüften erzieherin.
Nun meine frage.mein Ex Mann hat immer die hälfte des Kindergeldes bekommen,bzw es wurde gleich vom Unterhalt abgerechnet.
Und das obwohl die kids nicht bei ihm Leben.!
Hat Nina jetzt anrecht auf ihr anteil des kindergeldes von ihrem Vater?
Anspruch auf kindergeld
13. März 2009
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Frage vom 13. März 2009 | 10:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf kindergeld
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#1
Antwort vom 13. März 2009 | 11:15
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo Kanne,
quote:
Hat Nina jetzt anrecht auf ihr anteil des kindergeldes von ihrem Vater?
Warum sollte sie?
Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern und nicht mit Taschengeld verwechselbar.
Gehe ich recht in der Annahme, dass eure Tochter kein Einkommen hat?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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