Anspruch auf Ehegattentrennungsunterhalt bei neuem Partner?

14. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Melanie22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Ehegattentrennungsunterhalt bei neuem Partner?

Ich bin seit Ende Febr.`03 von meinem Mann getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter ( 9 Monate ). Unterhalt bekomme ich jeweils für meine Tochter und für mich. Allerdings habe ich seit 3 Monaten einen neuen Partner und wir wohnen auch zusammen. Vor dem Zusammenziehen habe ich mich bei meinem Rechtsanwalt erkundigt, ob es Konsequenzen i.B. auf meinen Unterhalt haben könnte. Er meinte, mein Mann müsse erst eine 2-3 dreijährige Partnerschaft nachweisen können, und selbst danach könne er nur prozentual meinen Unterhalt kürzen.
Meine Frage nun: Stimmt die Aussage meines Anwalts oder kann er sich schon jetzt um den Ehegattentrennungsunterhalt drücken ???

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"Melanie"

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51 Antworten
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#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Melanie,
vielleicht kannst du damit was anfangen sonst weiteres in der Suchmaschine eingeben.
Alles Gute.
I. d. R. ist eine eheähnliche Beziehung erst nach 2- 3 Jahre als eheä. anzusehen, daher hat dein Anwalt natürlich recht.
Ob man das immer so gut findet ist eine andere Sache.

3. Verwirkung

Härtegrund nach § 1579 Nr. 6 BGB

Sowohl das Verschweigen eigenen Einkommens i. V. m. vermögensgefährdenden Handlungen (OLG Hamm FamRZ 2002, 242 ) wie auch Eingriffe in das Eigentum und persönliche Diskriminierungen gegenüber unbeteiligten Dritten (OLG Oldenburg FamRZ 2002, 243 ) stellen ein erhebliches Fehlverhalten dar, das eine Kürzung des Unterhalts rechtfertigt.

Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB

Nach st. Rspr. des BGH kann ein länger dauerndes Verhältnis des geschiedenen Ehegatten zu einem neuen Partner zu einer unzumutbaren Unterhaltsbelastung führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.
Der BGH (FamRZ 2002, 23 ) betont, dass die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft nicht zwingend voraussetzt, dass die Partner räumlich zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen.
Unter welchen anderen Umständen nach einer gewissen Mindestdauer auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden könne, lasse sich nicht allgemein verbindlich feststellen. Wenn die Partner ihre Lebensgemeinschaft getrennt gehalten und damit ihre Beziehung bewusst auf Distanz angelegt hätten, komme der Frage, ob die Gemeinschaft von ihrer Intensität her gleichwohl einem ehelichen Zusammenleben entspreche, entscheidende Bedeutung zu.


4. Eheähnliche Gemeinschaft bei Getrenntleben

Der BGH (FamRZ 2002, 810 ) hat nunmehr klargestellt, dass auch die Inanspruchnahme auf Trennungsunterhalt unzumutbar sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte eine länger dauernde Beziehung zu einem anderen Partner eingegangen ist, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnlich anzusehen ist.
Haben die Partner ihre Lebensverhältnisse so aufeinander abgestellt, dass sie wechselseitig füreinander einstehen, indem sie sich gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren, und damit ihr Zusammenleben ähnlich gestalten, wie es sich aufgrund der nach außen dringenden Gegebenheiten auch in einer Ehe darstellt, so kommt es weder darauf an, ob es zwischen ihnen zu Intimitäten kommt noch ob der Partner wechselnde intime Beziehungen zu anderen Männern hat und seit Monaten in seiner kleinen Wohnung mit einem Mann zusammenlebt.

Mit dieser Entscheidung hat der BGH erstmalig in entsprechender Anwendung von § 1579 Nr. 7 BGB einen Härtefall bei eheähnlichem Zusammenleben auch für den Anspruch auf Trennungsunterhalt bejaht.
Der BGH betont, dass die Betrachtungsweise unabhängig davon ist, ob die Möglichkeit einer Eheschließung mit dem neuen Partner besteht. Die Fortdauer der Unterhaltsbelastung und des damit verbundenen Eingriffs in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung könne gleichermaßen für den getrennt lebenden als auch für den geschiedenen Ehepartner
grob unbillig sein.

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"Gruss Anny"

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#2
 Von 
Melanie22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,

vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage.

Ich denke, damit kann ich etwas anfangen.

Gruß Melanie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lena35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,

kannst Du mir sagen, wo man die von Dir benannten Urteile finden kann? Ich habe sie schon in eine Suchmaschinen eingegeben aber leider ohne Erfolg.

LG, Lena

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Lena,
habe nichts griffbereit, habe auch hier in meinen Unterlagen das perfekte Chaos.
Aber ich verspreche dir, das ich mich jetzt dran setze und dir dazu, wenn möglich alles raus suche, ok.
Ich habe hier einen Link, schaust mal rein? Reichst ihn weiter? Das wäre lieb.

http://www.sesamstrasse-retten.de/sign/index.html

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"Gruss Anny"

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Lena,
hoffe du kommst damit erst mal über die Runden.
Alles Gute für dich:)

http://www.olg-oldenburg.de/
http://www.web-jur.de/links/f_links.htm
http://www.famrz.de/
http://search.atomz.com/search/?sp-a=sp100146ea&sp-q=famrz
http://www.juracafe.de/ressourcen/rechtsgebiete/familienrecht.htm



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"Gruss Anny"

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#6
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Hahahaha!!! Genial!! Du hast seit ein Kind von 9 Monaten. Du hast seinen Vater vor 6 Monaten entsorgt und seit 3 Monaten einen Ersatz mit dem du zusammen lebst. Und da bezeichnest du es als "drücken" vor EU, wenn dein Ex nach drei Jahren Zusammenleben mit deinem Neuen nicht mehr EU zahlen würde????

Hahahahahaha!!!!!!! Das ist super!!!! Ich empfehle dir mal ne Nachmittagstalkshow!! Da kannst du deine Geschichte mal zum besten geben. Vom Niveau her passt die da voll rein.

Melanie, einen Tip geb ich dir noch: Glaub nicht alles was dir ein Anwalt sagt. Erst recht nicht wenns dein eigener ist. Die verdienen ihr Geld damit, dass sie die Parteien gegeneinander aufhetzen. Dass man auf jeden Fall erst den EU einstellen darf, wenn du mit deinem neuen Typen 3 Jahre zusammen lebst und dann auch nur prozentual ist der Witz des Jahrhunderts! Meiner Einschätzung nach liegt jetzt schon ein Härtefall vor, d. h. für deinen Noch-Ehemann ist es absolut unzumutbar einer Person wie dir, die schon nach so unglaublich kurzer Zeit wieder mit einem neuen Partner zusammen wohnt EU zu zahlen. Oder soll dein Noch-Ehemann dir vielleicht noch das gemeinsame Leben von dir mit deinem Neuen und seinem eigenem Kind finanzieren????

Michael

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#7
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Moin Melanie! Ich bins nochmal. Und da hab ich dir mal ein schönes Gerichtsurteil mitgebracht, das du deine Intelligenzbestie "Prozent"-Anwalt mal zeigen solltest. Ansonsten schönen Tach noch.

Zum Unterhaltsanspruch bei Aufnahme einer außerehelichen Beziehung

Auch wenn die Aufnahme außerehelicher Beziehungen nicht zu einer eheähnlichen Gemeinschaft führt, ist die Inanspruchnahme des Ehegatten zu Trennungsunterhalt grob unbillig, wenn das Fehlverhalten des treuwidrigen Ehepartners einseitig ist; jedoch ist der Unterhalt zur Sicherstellung der Versorgung gemeinsamer minderjähriger Kinder nur herabzusetzen und nicht vollständig verwirkt.

Beschluß vom AG Mainz; 21-07-2000
33 F 84/00 .




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#8
 Von 
Melanie22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael !

Als erstes möchte ich Dich fragen: Willst Du mich hier fertig machen oder sachlich auf meine gestellte Frage antworten ???

Ich finde es nämlich äußerst unverschämt, mich hier so blöd anzumachen, ohne daß Du irgenwelche Hintergründe meiner jetzigen Situation kennst. Du solltest eine Nachmittagtalkshow aufsuchen, nicht ich !

P.S.: Nicht ich habe meinen Ehemann "entsorgt" sondern er mich, und seine 9 Monate alte Tochter interessiert ihn überhaupt nicht, er hat sie das letzte Mal mit 2 Monaten gesehen !

Ebenfalls schönen Tag noch!!!

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"Melanie"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Melanie,

ich verstehe nicht wieso du dich aufregst. Ich finde es lächerlich, dass du überhaupt in Erwägung ziehst selbst nach 3 Jahren weiteren Zusammenlebens mit deinem Neuen weiter Anspruch auf EU zu haben. Das habe ich zum Ausdruck gebracht.

Ausserdem habe ich dir auch eine Einschätzung von mir gegeben. Zu deiner Frage. Sogar noch ein Gerichtsurteil habe ich angeführt. Was ist daran unsachlich??? Ob dir das nun gefällt oder nicht ist dein Problem.

Ich bleibe im übrigen dabei. Ich könnte mich einfach nur noch schlapp lachen mit was für einer Naivität du es anscheinend für normal hälst, dass dir dein Noch-Ehemann das Leben mit einem neuen Lebenspartner über Jahre weiter finanziert.

Michael

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#10
 Von 
lena35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,

vielen Dank für die Hinweise!!! Werde die links heute abend mal durchsuchen.

LG, Lena

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallöchen,
habe mal dieses gefunden aus dem Scheidungsberater, wäre wohl eher interessant für den Unterhaltszahler oder für den ehrlichen Empfänger.
Euch alles Gute.

Unterhaltsansprüche bei Zusammenleben mit neuem Partner

Grundsätzlich hat der berechtigte Ehegatte auch dann einen Unterhaltsanspruch, wenn er während der Trennungszeit mit einem anderen Partner zusammenlebt.
Allerdings muss er sich dann die Zuwendungen anrechnen lassen, die der neue Lebenspartner zur Finanzierung der gemeinsamen Lebensführung macht. Selbst wenn der Berechtigte keine unmittelbaren Zuwendungen erhält, muss er sich ein fiktives Einkommen aus der Haushaltsführung anrechnen lassen, um das sich sein Unterhaltsanspruch dann mindert.
Voraussetzung ist allerdings, dass der neue Partner leistungsfähig ist.
Bei einem Sozialhilfeempfänger käme die fiktive Anrechnung nicht zum Tragen!

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"Gruss Anny"

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#12
 Von 
Shouny
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,
Gott da weiß man ja bald gar nicht mehr was einen erwartet als "abgelegt" Ehefrau!!
Da hat der Ehemann eine Neue und die Ex kriegt Geld. Gut!! Alles hat seinen PReis!
Aber der Hammer ist doch, wenn die Frau dann eine neue Beziehung hat aber es nicht absehbar ist, ob die auch hält! Das gemeinsame Kind zieht sie mit dem "Neuen" groß und der Unterhalt wird gestrichen?

Na Prima, werden wir Frauen denn hier nur noch verarscht? Mit anderen Worten werden wir alleine alt, weil wir ja den Unterhalt brauchen oder gehen 8 Std. arbeiten und unsere Kinder "hängen" alleine ab!!
Oder werden wir zum Sozialfall bis dann die Kinder so alt sind, das Mutti wieder arbeiten gehen kann. Mittlerweile zig Jahre aus´m Job etc....!

Langsam glaube ich, es ist besser dem Herren Nochgatten die 3 Kinder zugeben und ich gehe wieder 8 Std. arbeiten und tue was für meine Rente und hole die Kinder gutgelaunt alle 14 Tage zu mir!

Den Lenz den sich mein Mann momentan macht für seine paar Euro´s , den würde ich mir auch gerne machen!!! Nur da ist eben noch die Sache mit der "unsichtbaren Nabelschnurr"!!!

Gruss Shouny

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Shouny,
es gibt ja noch andere Alternativen, z. B. die gemeinsame Betreuung.
Ich weiß was Kinder an Zeit kosten, was sie brauchen und oft nicht so bekommen.
Weißt du, ich bin immer für angemessen und damit fahren doch alle ganz gut.
Die EX von meinem Mann ist ein Sozialfall, wenn man es so schreiben möchte.
Sie hat ein haus, Auto und alles was man sich als normalo wünscht, wofür viele Menschen arbeiten gehen, das hat sie ohne was zu leisten.
Sie schiebt Sozi und kommt damit noch proper aus, so ähnlich wie der wilde Fall in Florida. Aber das soll ja jetzt noch etwas anders angepackt werden
Ja, es ist schon auch ungerecht aber jeder muss sehen, wie er sich das beste nimmt, leider. So muss man erst mal denken, leider, dann muss man es umsetzen.
Die grünen wollen die Unterhalt ja komplett abschaffen, das ist erst mal ein Blatt Papier aber da kommen wir mit Sicherheit hin.
Wir kommen noch zu ganz anderen Sachen hin, wenn man sich mal die Reformvorschläge so anschaut, wird einem Angst und Bange.
Alleine alt werden, tja ich weiß es nicht, sehe aber sehr viele Mütter die alleine leben, wollen?!
Mir kann das so nicht recht sein, denn solange die Ex meines Mannes alleine ist, zahlen wir drauf.
Aber anders rum, wir lassen uns nicht auslutschen, so wie sie es eben auch nicht macht.
Wie sollte man das nun alles regeln, wie ist dein Vorschlag?



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"Gruss Anny"

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#14
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Hahahahaha! Shouny, man du bist echt cool! Deine Beiträge strotzen so vor kindlich-feministischer Naivität! Bitte mehr davon! Das ist echt zum Ablachen!

:)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Shouny
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Michael,
Du hast doch echt die Hasskappe auf was?
Und weil es solche Männer wie Dich gibt, hoffe ich, das es weiterhin für viele Jahre den gesetzl. Unterhalt sowie Zugewinn gibt.

Mag sein das Du das für unterhaltsame kindl.-feminist. Naivität hälst..., das dachte mein Ex auch, und jetzt lernt er dazu.....!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Shouny
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,

ich denke das es in Härtefällen individuell betrachtet und entschieden werden sollte. Ich lebe in der Wohnung und mein Ex alleine im Haus...:)!!!

Mal ehrlich: ich denke es ist nur fair, wenn Exmänner für eine gewisse Zeit nach der Scheidung weiterhin Unterhalt (aber reduziert!!) zahlen für die Ex (mit neuem Partner), damit diese auch eine Chance auf Neubeginn hat. Bei mir ist die Sache nämlich andersherum gelagert. Er macht sich bislang noch das fette Leben und ich bekomme Unterhalt, der nicht reicht (Scheidung gerade eingereicht). Den sozialen Abstieg machen ich und die Kinder alleine, wenn es nach ihm geht.

Gruss Shouny

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

:)

Danke Shouny! (Ich meine jetzt für die weiteren herrlichen Beiträge)

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Shouny
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

immer gerne ;) Michael, Du lernst auch noch dazu.....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Shouny,
nette Schlammschlacht hier.
Mal eine ernste Idee. Das Problem bei Alleinerziehenden ist, das sie aufgrund der Kinder meist nicht entsprechende Rentenvorsorge treffen können. Wenn sie dann Rente kriegen, reicht es hinten und vorne nicht und das Sozialamt springt ein. Tja, und das wendet sich dann wieder an den Ex und wenn der kein Geld hat, an die eigenen Kinder, die sich herzlich dafür bedanken, wenn sie nun etwas berappen dürfen. Das ist auch ein Grund warum ich voll arbeite UND alleinerziehend bin.
Bei drei Kindern kannst Du ewig warten, bis sie soweit sind, das Du arbeiten musst. Vermutlich bist Du dann bereits im nicht vermittelbaren Alter. Biete doch mal Deinem Ex an, das Ihr euch die zusätzlichen Betreuungskosten teilt und geh wieder arbeiten. Er kann dann zwar Deinen Unterhalt kürzen (außer bei überobligatorischer Tätigkeit, bei drei Kindern bis das jüngste 10 Jahre ist), aber dafür ist der Betreuungsaufwand absetzbar (auch von Deinem Unterhaltsanspruch), Du selbst kommst aus Deinem Trott raus und behälst auch etwas Geld übrig. Nachteil ist natürlich, das Du die Kinder tagsüber nicht siehst und Dir dafür die Hausarbeit am Abend den Schädel spaltet. Nur als Anregung
MfG
HNS

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Shouny
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi HNS,

Schlammschlacht ...grins....der Micha spinnt
und ist für seine Kommentare schon einschlägig bekannt!

Nun mit 41J. gehörst Du als Frau schon zu den unvermittelbaren und Halbtagsstellen vormittags gibt´s hier nicht bei uns (13,5% Arbeitslosigkeit) , aber Dank für Deine Idee.

Ich habe einen Exgatten der sehr gut verdient und das durch meine Hilfe, da ich ihm 10 Jahre den Rücken freigehalte habe und wir einen mittelständ. Betrieb aufbauen konnten.
Habe die Scheidung eingereicht und Trennungsunterhalt wird gerade berechnet sowie Vorsorgeunterhalt, das sollte dann wohl reichen. Er gehört, wie auch Michael zu den Männern, die meinen das man mit der Trennung nur Kindesunterhalt zahlen sollte. Nun wird er eines besseren belehrt und das tut weh...der Ehevertrag regelt den Rest. Trennungsjahr ist gelaufen und die Scheidung wird wohl nicht solange auf sich warten lassen.

Ich werde zu meinem neuen Partner nach München ziehen und wieder halbtags arbeiten gehen und lasse mir dann lieber einen Betrag für Haushaltsführung von seinem Unterhalt abziehen. Die Kinder brauchen die Betreuung und haben einen Recht darauf, abgesehen davon, sollten sie nicht am Ende die Leittragenden sein - wenn sich Eltern trennen und das wären sie in jedem Fall d. Fremdbe-treuung!! Wir wollten sie damals und die Verantwortung hierfür kann ich nicht einfach d. finanziellen Einsatz abgeben u. ich denke gar nicht daran mich zwischen Kids, Job, Haushalt und all den anderen kleinen Jobs aufzureiben, denn er ist doch Vater und hat seinen Pflichten und nicht nur Rechte. Ich trage in Naturalien dazu bei und er in Form des Unterhaltes, das die Kinder nicht das Päckchen zutragen haben.

Mein neuer Partner zieht da Gott sei dank mit und in 2-3 Jahren kann ich dann d. seine Mithilfe auch wieder ganztags arbeiten gehen und für uns alleine Sorgen...das ist das Ziel. Nie wieder abhängig sein!
Ich will ja gar nicht bis zur Rente von meinem Ex unterhalten werden, aber ich möchte schon das er mir bei meinen Wiedereinstieg behilflich ist und das ist er mir auch schuldig.
Auf Grund der Einkommensverhältnisse ist die Fliegerei der Kinder auch möglich und das Besuchsrecht würde ich niemals unterbinden oder verbieten, denn das ist das gute Recht der Kinder (worauf sie momentan dankend verzichten. Spricht ja schon für sich, wenn Kids keinen Draht zum Vater haben).;(

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
trixisonnenschein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist unglaublich und erschreckend, wieviele "Männer" von dieser Verwirkung nun Gebrauch machen bzw. diese Verwirkung egal wie, dazu missbrachen keinen Unterhalt an die Ex-Frau zahlen zu müssen und dazu scheint jedes Mittel recht zu sein.

Eine Frau die jahrelang mit Ihrem Ehemann zusammengelebt hat (Vielleicht hat sie ja auch noch Kinder, egal!) wird nun das Recht auf Unterhalt verweigert, weil Sie sich vielleicht in dieser schmerzlichen Phase der Trennung Beistand (auch männlichen) und Trost gesucht hat.

Vielleicht entwickelt sich dann auch aus dieser anfänglichen "Beistandsphase eine kurze- oder mittelfristige Beziehung. Was aber ist, wenn man nach einiger Zeit einsieht, dass diese Beziehung lediglich über den Verlust hinweggeholfen hat, aber als Liebesbeziehung keinerlei Chancen hat und man sich wieder trennt, das heißt aus der gemeinsamen Wohnung wieder auszieht und endlich etwas gestärkt und mit neuem Selbstbewußtsein sein Eigenes Leben leben möchte. -ohne Männer- um zu begreifen wer bin ich denn noch und wo will ich hin.
Wie sieht es denn dann mit der VERWIRKUNG aus???????????????????

Hat jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen??
Ich liefere auch gerne mehr Infos

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Also Moment mal Trixisonnenschein,

erstens hat sich die Rechtsprechung seit oben genannten Thread schon wieder geändert.

zweitens: in der Zeit des Zusammenlebens der Ex-Frau mit neuem Partner kommt ja auch maximal eine Kürzung des Unterhalts in Betracht, solange die Beziehung noch nicht 2 bis 3 Jahre alt ist
Falls die neue Beziehung wieder scheitert,
dann lebt der Unterhaltsanspruch sowieso wieder voll auf.

drittens: findest Du es gerecht, dass geschiedene Frauen mit einem neuen Partner "auf Familie" machen, aber nicht heiraten, die neuen Partner die Kinder mit-erziehen und Einfluss auf die Kinder ausüben,
und der Ex-Mann sol das ganze finanzieren und ansonsten bitte schön still sein ?

Denk mal nach!
Viele Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Und ich möchte noch hinzufügen, Trixisonnenschein:

Wenn eine geschiedene Frau mit einem neuen Partner zusammenzieht, dann ist das mehr als nur eine kurzfristige Beziehung und ein Hinwegtrösten über die Trennung.
Insbesondere wenn auch noch Kinder dabei sind, ist so ein Schritt des Zusammenziehens doch wohl immer wohl-überlegt!
In so einer neuen festen Partnerschaft noch Unterhalt vom Ex zu fordern ist unverschämt!

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
apfelsaftschorle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

.... oder der neue Lebenspartner, der die gute Ex-Frau tröstet, war der Scheidungsgrund.

Ich bin dafür, dass alle Unterhaltszahler (Frau/Mann) die neue Hochzeit auch gleich finanzieren!!!! Wäre doch ein neuer Vorschlag, damit es der/dem Ex, nach der Scheidung nicht schlechter geht!!!

Wer ist dafür????

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Der Vorschlag erübrigt sich, Apfelschorle,
denn das ist unter bestimmten Bedingungen sogar gesetzlich verankert!

In dem Monat, in dem der Grund für die Unterhaltszahlung wegfällt, ist der Unterhalt
noch voll zu zahlen!

Wenn also eine geschiedene Frau innerhalb der ersten 2 - 3 Jahre nach Scheidung wieder heiratet, dann steht ihr bis zum Zeitpunkt der Hochzeit Unterhalt zu, und dann auch noch für den Rest des Monats.

Da steuert der Ex doch schon einige hundert Euro zur Hochzeit bei.
(Wenigstens hat der Ex dann den Trost, dass das Geld gut investiert ist)

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
yvi0570
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 13x hilfreich)

@melanie:

Du bist seit Februar 03 von Deinem Mann getrennt und hast jetzt eine Tochter von 9 Monaten????? Sorry, aber wann ist die denn entstanden?

Und dann muss ich wirklich sagen, so langsam tun mir auch die Männer hier leid. Du machst Dir um nix anderes Sorgen als um Deinen Unterhalt? Was ist mit Deinem neuen Partner? Ich nehme an, Du wirst ja jetzt nicht mehr alle Kosten allein tragen. Aber den Ex trotzdem in derselben Höhe bluten lassen? Ich weiß nicht ob das fair ist.

Und dann auch noch Gedanken machen was in zwei drei Jahren ist. Ich würde sagen, in ungefähr zwei Jahren ist Deine Tochter drei, geht in den Kindergarten und Du kannst für Deinen Lebensunterhalt selber sorgen. Oder sehe ich das falsch?

Grüße

-----------------
"yvi0570"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Melanie22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo yvi0570,

bevor Du in einer Diskussionsrunde Dein Kommentar abgibst, solltest Du erstmal nachschauen, von welchem Datum das Thema ist. Zu Deiner Info habe ich nämlich meinen Beitrag am 14.08.2003 ins Forum gesetzt und da war meine Tochter 9 Monate alt.

Du brauchst Dir also keine Sorgen zu machen, daß ich ein Kind in einer neuen Beziehung zeuge und meinen Ex dafür "bluten" lasse.

Desweiteren finde ich, kann man so eine Sache nicht über einen allgemeinen Kamm scheren, da jeder seine individuelle Situation erlebt hat.
Es gibt immer einen wichtigen und fairen Grund, warum ein Mann Unterhalt bezahlen soll, sonst würde es ja solche Gesetze nicht geben, die den Mann dazu verpflichten zu zahlen.

Hinweis: Antwortet doch einfach mal alle sachlich auf die gestellten Fragen, ohne Euch den Kopf zu zerbrechen, was in einer Beziehung gelaufen ist!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Melanie,

wäre doch schön, wenn Du die Gelegenheit aufgreifst und nach etwa einem Jahr nach Deinem Beitrag einmal berichtest, was aus Deinem "Fall" geworden ist.

Viele Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Melanie22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nachgefragt,

gerne schildere ich kurz, was aus meinem "Fall" geworden ist.

Es hat sich eigentlich seit 1 Jahr nicht viel geändert.Ich könnte schon längst eine Scheidung hinter mir haben, nur leider ist mein Noch-Mann derjenige, der alles mutwillig verzögert.

Gerichtsverhandlungen sind immer noch am Laufen, inzwischen zahlen seine Eltern meinem Mann offiziell nur noch den halben Lohn ( sie sind seine Arbeitgeber ), den Rest bekommt er Schwarz ausgezahlt. Tatsache ist aber, daß er trotzdem seinen Lohn unterm Strich bekommt, vor Gericht aber nur der angeblich "niedrige Verdienst" bekannt ist.

Und warum das Ganze?
Damit er mir und meiner Tochter keinen Unterhalt bezahlen muss. Dabei besitzt er ein Luxusauto, für das er verhältnismäßig viel zu hohe Raten in Abzug bringt und verlangt noch vom Gericht, daß ihm das angerechnet wird, damit er nochmal weniger zahlen muss.

Aber noch nicht genug:Parallel dazu beantragt der gute Mann noch Prozesskostenhilfe vom Staat, damit er zum Schluß fein aus dem Schneider ist.

Im Moment siehts wohl so aus, daß man ihm mit seinem "getürkten Verdienstnachweis" vom Gericht aus auf die Schliche gekommen ist und in diesem Fall ebenfalls parallel ermittelt.

Wie es weitergeht, weiß ich nicht, der nächste Verhandlungstermin steht aber schon fest!

P.S.: Davon abgesehen hat er seit unserer Trennung nicht einmal einen Versuch gemacht, seine Tochter zu sehen bzw. sich nach ihr zu erkundigen!


ZU GUTER LETZT MEINE FRAGE AN EUCH BERUFSTÄTIGEN DA DRAUSSEN:

Habt ihr vielleicht Lust, für so jemanden dann noch Steuern mitzuzahlen, der ein 40.000 Euro teures Auto vor der Türe stehen hat und Prozesskostenhilfe von Euren Steuern beantragt? Oder er mich am Ende noch dazu bringt, notgedrungen Sozialhilfe zu beziehen, die auch wiederum IHR mitfinanziert??

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cosmo111
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Melanie, in Deinem Fall hilft Dir nur ein Privatdetektiv !!!!

Muss zu meiner Schande gestehen, dass ich die meisten Beiträge nur überflogen habe und bis vor knapp einer Minute der Meinung der "Gegner" war.

Vielleicht hättest Du Dich schon vorher wieder einklinken sollen und Deine damalige und auch jetzige Situation näher beschreiben sollen.

Aber in Deinem Fall hilft wirklich nur (auf eigene Kosten natürlich) ein solch o. G.

0x Hilfreiche Antwort

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