Ich lebe in Trennung und mein Partner hat im letzten Jahr ein Haus verkauft, dass ein Jahr davor von der Mutter des Partners an den Partner und den Bruder überschrieben wurde.
Der Erlös vom Verkauf hat der Partner im letzten Jahr auf ein nicht bekanntes Einzelkonto angelegt, auf das ich keinen Zugriff habe.
Kann ich diesen Erlös in das teibare Gesamtvermögen einbeziehen (Zugewinn) oder nicht?
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Anrechnung eines verkauften Hauses
17. Februar 2014
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Frage vom 17. Februar 2014 | 17:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung eines verkauften Hauses
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#1
Antwort vom 17. Februar 2014 | 17:27
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 1412x hilfreich)
Hallo,
nein, das Haus fällt nicht in den Zugewinn. Sollte es in dem Jahr in dem es in Besitz deines Mannes war an Wert gewonnen haben stünde dir eine Ausgleich zu.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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