Anpassung des nachehelichen Unterhalts bei Renteneintritt?

2. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Joakim
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Anpassung des nachehelichen Unterhalts bei Renteneintritt?

Scheidung habe ich hinter mir. Unterhalt ist geklärt: muss an meine Ex 200 € zahlen. Habe in den letzten Ehejahren halbtags gearbeitet. Dies war auch die Grundlage der Berechnung des Unterhaltsbetrags.

In zwei Jahren gehe ich in Rente. Die wird tatsächlich höher sein als mein jetziges Gehalt. Stark nicht wahr.

Aber nun die Frage: Ist der einmal mit der Scheidung festgelegte Unterhaltsbetrag endgültig? Oder muss ich damit rechnen, dass meine Ex von meinem Mehreinkommen nunmehr auch noch etwas beanspruchen könnte?

Joakim

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Leider ja. Es sei denn, ihr habt notariell etwas anderes ausgemacht.

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

wurde denn ein Vorsorge-Ausgleich gemacht?

nachgefragt

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#3
 Von 
Joakim
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Also der Versorgungsausgleich wurde mit der Scheidung vorgenommen: exe bekommt danach die Hälfte meiner in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und umgekehrt.

Ist damit vielleicht alles abgegolten - für die Zeit auch ab Renteneintritt?

Danke für eine Antwort

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

meiner Auffassung sollte damit die gegenseitigen Ansprüche ab Rentenalter geregelt sein.

Wüsste sonst nicht, wozu der Ausgleich sonst sein sollte.

Was ich mich frage, ist:
Wenn der Unterhaltspflichtige eher ins Rentenalter eintritt als die Unterhaltsberechtigte: muss dann zunächst weiter bezahlt werden oder nicht?

Grüße,
nachgefragt

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

nachgefragt, so einfach ist es leider nicht.
Der Versorgungsausgleich ist dafür da, dass die von beiden (oder auch nur von einem Ehegatten) während der Ehe erworbenen Rentenansprüche genau gleichmäßig aufgeteilt
werden.
Das schließt aber nicht aus, dass einer deutlich mehr Rente bekommt und dem anderen dann weiterhin unterhaltspflichtig ist.

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#6
 Von 
Joakim
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Anregungen. Meine Überlegungen sind, ob es eine Rolle spielt, wann die Rentenanwartschaften erworben wurden. In meinem Falle ist es so: Die Ehe dauerte 12;3 Jahre. Das Gros der Anwartschaften wurde vorher erworben, daran hatte exe keinen Anteil. D.h. in einer Zeit als ich noch allein war.

Ob das wohl eine Rolle spielen könnte?

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
Joakim
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn also zwei Geschiedene mehr als zwei Jahre nach Scheidung und Versorgungsausgleich zu einer unterschiedlichen Rente gelangen, ist das eine Ausgangslage, dass der eine, der weniger Rente bekommt, einen Ausgleich beanspruchen kann - also auch nachdem die Scheidung bereits längst ausgesprochen wurde?

Könnte es dabei eine Rolle spielen, dass der überwiegende Teil der Rentenanwartschaften vor der Ehe erworben wurde?

Die Frage wäre dann, in welche Richtung: Wenn die Rente vor der Ehe erworben wurde, müsste sie anerkannt und ausgeglichen werden?

Und wenn sie nach der Ehe erworben wurde, dürfte sie nicht ausgeglichen werden? Oder spielt es gar keine Rolle.

Nämlich wenn Scheidung und Versorgungsausgleich geregelt sind, ist alles endgültig geregelt und nichts mehr änderbar?
Oder wie?


Wer hat so was schon erlebt oder weiß etwas darüber?

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ alida

"Das schließt aber nicht aus, dass einer deutlich mehr Rente bekommt und dem anderen dann weiterhin unterhaltspflichtig ist. "

Verstehe ich nicht.
Welchen Sinn hat dann der Versorgungsausgleich? Wenn sowieso im Rentenalter einer dem anderen weiter Unterhalt leisten muss, dann kann man sich doch den Versorgungsausgleich schenken.....

nachgefragt

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#10
 Von 
Joakim
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

In meinem Fall ist es so: Ich habe meine Rentenanwartschaften zu 2/3 vor der Ehe erworben. Der geschiedene Partner hat fast nichts vor der Ehe erworben, weil er sich ein schönes Leben gegönnt hat vorher.

Also erwartet der Partner eine eher karge Rente, die übrigens fast nur aus dem Versrogungsausgleich stammt: die Hälfte der von mir erworbenen Rentenanwartschaften.

Also gibt es eine Differenz im Rentenalter.

Mein Rechtsgefühl sagt mir Unterschiedliches:

Erstens mit den Regelungen der scheidung ist alles endgültig festgelegt.

Zweitens könnte es sein, dass das nicht der Fall ist: Auch nach der Scheidung hat der Einkommensschwächere einen Ausgleichsanspruch.

Aber so ganz will mir der zweite Gedanke nicht in den sinn. Denn irgendwann muss doch die geschiedene Ehe zu Ende sein? Oder?

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#11
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Fakt ist, was VOR und NACH der Ehe an Rentenanwartschaften erworben wurde, bleibt beim Versorgungsausgleich unberücksichtigt (meines Wissens).

Was das demjenigen, der also VOR und NACH der Ehe viel für seine Rente getan hat, bringt, frage ich mich allerdings, wenn es so sein sollte, wie alida vermutet:

""Das schließt aber nicht aus, dass einer deutlich mehr Rente bekommt und dem anderen dann weiterhin unterhaltspflichtig ist. "

Grüße,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 06.12.2004 14:02:38

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