Anpassung Kindesunterhalt Titel

16. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.08.2023 09:25:05
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Anpassung Kindesunterhalt Titel

Guten Tag,

wie schaut es aus, wenn das Einkommen des Unterhaltsprflichtigen nach der Unterzeichnung des Titels gestiegen ist? Ich hatte vor etwa sechs Jahren den Titel unterschrieben. Seit etwa zwei Jahren verdiene ich mehr als zum damaligen Zeitpunkt.

In 06/2018 kommt die nächste Altersstufe lt. Titel. Davor will das Jugendamt sicherlich meine aktuellen Verdienstbescheinigungen sehen. Darf das Jugendamt auch nach der Unterzeichnung des Titels meine aktuellen Unterlagen / Gehaltsabrechnungen etc. zur Ermittlung meiner jetzigen Verdienstsituation verlangen und den Titel nach oben korrigieren? Oder sind die damals nach Kindesaltersstufen definierten Beträge bis zum Ende des Unterhalts bindend?

Welchen Einfluss habe ich als Vater des Kindes in Bezug auf den Einsatz meiner Unterhaltszahlungen? Die Mutter kann mit dem Geld absolut nicht umgehen, verballert ihre gesamten Einnahmen für falsche Lebensabschnittsfreunde und schrottreife Autos. Trotz über 500,00 EUR pro Monat (Kindergeld + mein Unterhalt) trägt mein neunjähriger Sohn zum Teil gebrauchte Klamotten von seinen Cousins, die gesamte Geldsumme fliesst einfach an ihm vorbei, anstatt in seine Erziehung und Weiterentwicklung. Ich als Vater habe da nichts zu sagen, die Mutter entscheidet ausschließlich allein (hat das alleinige Sorgerecht).

So würde ich lieber das Mehr an Zahlungen, das ggf. nach der Neuberechnung des Titels zustande kommen wird, direkt an meinen Sohn z.B. in Form von Kleidung, Schulsachen, Sportkursen etc. leisten anstatt seiner Mutter in bar zu überweisen, wo das Geld zweckentfremdet eingesetzt wird.

Beste Grüsse,

Frank

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6 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Frank,

der titulierte Unterhalt ist so lange zu zahlen, bis der Unterhaltsberechtigte Auskunft über Deine wirtschaftlichen Verhältnisse fordert. Dazu hat er alle 2 Jahre das Recht. Sollte Hinweise darauf bestehen, dass sich das Einkommen wesentlich erhöht hat, auch früher. Vergl. § 1605 BGB

Sollte dabei ein höherer Betrag heraus kommen, ist dieser aber erst ab dem Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens geschuldet.

Solange Du kein Mangelfall bist, musst Du Einkommenserhöhungen auch nicht aktiv anzeigen.

Die Verwendung des Unterhalts obliegt aber allein dem Betreuungselternteil. Da hast Du kein Mitspracherecht und das Betreuungselternteil muss über die Verwendung des Unterhalts keine Nachweise erbringen.

Noch ein Hinweis für Dich. Wenn der Unterhalt dynamisch tituliert wurde, also mit %-Zahl, musst Du den Zahlbetrag eigenständig anpassen, wenn die DDT geändert wird. Gilt auch für Änderungen beim Kindergeld.

LG nero

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#2
 Von 
guest-12329.08.2023 09:25:05
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Nero.

"...bis der Unterhaltsberechtigte Auskunft über Deine wirtschaftlichen Verhältnisse fordert..."
Wenn ich aktuell den Unterhalt monatlich zuerst an das JA überweise und sie's dann an die Mutter weiterleiten, wäre also das JA der Unterhaltsberechtigte? Oder werde ich nur dann überprüft, wenn die Mutter dies beim JA beantragt?..

"Solange Du kein Mangelfall bist..." Wann liegt ein Mangelfall vor?..

BG

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Frank,

wenn Du aktuell den Unterhalt an das JA überweist und die es weiterleiten, dann besteht vermutlich eine Beistandschaft beim JA. Dann wird Dich das JA zur Auskunft auffordern. Früher wurde das bei mir auch alle 2 Jahre von JA angestuppst. Dann ist die KM umgezogen, das zuständige JA hat gewechselt, und seit dem habe ich nichts mehr gehört. Das letzte mal habe ich also Auskunft erteilen müssen vor 6 Jahren.

Ich will damit nur sagen, dass die JA da völlig unterschiedlich arbeiten.

Ein Mangelfall liegt vor, wenn Du nicht den Mindestunterhalt nach DDT leistest. Also weniger als 100%

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo Frank,

Hier nur mal kurz etwas zum "Unterhalt verballern" - diesen Vorwurf musste ich mir auch anhören. Ich habe ihn mit meiner Kostensituation beantwortet, die so aussieht:

Miete anteilig Kind: 207,--€
Strom anteilig Kind: 40,03€
Telefon, Kabel TV anteilig: 15,--€ (Kabelfernsehen ist hier die einzige Möglichkeit, SAT-Schüssel nicht erlaubt...)
Kita-Beitrag: 126,--€
Kita-Mittagessen: ca. 55,--€ (variiert mtl. um ein paar wenige Euros abhängig von der Anzahl der Mahlzeiten/Kita-Tage)
___________________________
Gesamt: ca. 443,03€

Alle Kosten monatlich.

Nehme ich nun die von Dir angegebenen 500,--€, so bleibt da ganz einfach nix zum "verballern". Auch nix für tolle Klamotten. Oder für Ausflüge. Oder Sportvereine. Oder....

Das sind dann eben alles Dinge, die nur möglich sind, wenn auch Mama gut verdient und dadurch nochmal einige Euros drauflegen kann. Zumindest bei uns reicht der Rest von Kindergeld und Unterhalt (knapp 60,--€!) noch nicht mal mehr für vernünftige, gesunde Ernährung.

Und ja, auch ich hab ein altes Auto - ohne ginge es uns noch schlechter - Arbeit wäre dann zumindest nicht mehr in dem zeitlichen Umfang möglich wie es jetzt gerade so machbar ist.

Bevor Du also der Mutter Vorhaltungen machst, solltest Du schon überlegen, wie realistisch hier Deine Einschätzung ist.

Viele Grüße

Künstlerin

P.S. Unterhalt ist IMMER als Geldrente zu zahlen. Eine Abgeltung durch Anschaffungen Deinerseits ist nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.08.2023 09:25:05
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Künstlerin,

danke für diese "kurzen" Ausführungen, die leider nur bedingt meine eigentlichen Fragen beantwortet haben und daher irrelevant für mich sind.

Hast Du schon daran gedacht, Dich beruflich weiterzuentwickeln (z.B. durch ein Fernstudium), anstatt Dich nur auf die Unterhaltszahlungen von Deinem Ex und das Kindergeld zu verlassen? Vielleicht zählst Du dann bald ebenfalls zu den gut verdienenden Mamas und kannst Dir und Deinem Kind gesunde Ernährung, Sportkurse usw. leisten. Sich öffentlich über seine negative finanzielle Lage zu beschweren bringt nicht viel - man sollte auch selber was dagegen unternehmen.

In diesem Sinne alles Gute für Deine Zukunft.

Frank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

@Künstlerin

da die Frage des TE ja wohl beantwortet scheint, will ich dann doch mal auf deine Rechnung eingehen:

So ganz schlüssig ist die nämlich nicht. Die Kosten für die TV Schüssel beispielweise, fallen doch mit oder ohne Kind in gleicher Höhe an. Da kann man sich schon fragen, ob eine anteilige Anrechung gerechtfertigt ist.

Aber komplett daneben ist die Anrechnung der Kosten für den Kita Beitrag und das Kita Mittagessen. Während der Kindesvater BARUNTERHALT leistet, bist du zum BETREUUNGSUNTERHALT verpflichtet. Wenn du also arbeiten gehst und deshalb das Kind in der Kita unterbringen musst, dann sind das deine Kosten. Die haben mit dem Unterhalt nichts zu tun und für die muss der Kindesvater demzufolge auch nicht aufkommen.

An dieser "Milchmädchenrechnung" sieht man sehr schön, wie hier der Unterhalt verwendet wird, um Kosten der Kindesmutter zu decken. Und genau das hat der TE doch moniert.

2x Hilfreiche Antwort

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