Hallo vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Beide Ehepartner haben ein Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen hat man sich bescheinigen lassen), Ehemann 200.000, Ehefrau 50.000 sie leben in einer Zugewinngemeinschaft. Sie kaufen sich ein Haus beide stehen zu 50 % im Grundbuch, sie stecken ihr gesamtes Anfangsvermögen in das haus 250.000. Es kommt zur Scheidung, das Haus wird verkauft für 300.000, bekommt dann jeder sein Anfangsvermögen wieder und nur der Zugewinn von 50.000 wird geteilt oder bekommt jeder 150.000 ?
Wenn man das Anfangsvermögen nach dem Hausverkauf nicht wieder bekommt, wäre es dann besser sich anteilig im Grundbuch eintragen zulassen, Ehemann 80% Ehefrau 20% und den Rest notariell machen, das die Ehefrau zb. im Todesfall des Mannes die 80% des erhält ?
Danke!
Anfangsvermögen bei Hausverkauf und Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Max,
durch den Grundbucheintrag 50:50 ist wird sie zur Hälfte Miteigentümerin des Hauses.
besser wäre eine vorherige Eintragung Prozentual ins GB entsprechend ihres Anfangsvermögen.
lg
edy
-- Editiert von edy am 13.09.2016 16:06
-- Editiert von edy am 13.09.2016 16:08
Hallo Max,
im Grunde genommen gehopst wie gesprungen.
Der Zugewinnausgleich berücksichtigt die Vermögensverhältnisse beider (aber getrennt) zu den Stichtagen "Heirat" und "Zustellung Scheidungsantrag".
Ob das Haus verkauft wird, kommt es daher nicht an.
Aber gehen wir davon aus zu 300.000 € und unterstellen, kein weiteres Vermögen.
Beide erhalten bei 50/50 Grundbuch somit je 150.000 €.
Mann: Anfangs 200.000 € Ende 150.000 € - Diff minus 50.000 €
Frau: Anfangs 50.000 €, Ende 150.000 € - Diff plus 100.000 €
Frau schuldet Mann Ausgleichszahlung in Höhe von 75.000 €, damit beide im gleichen Maße am erwirtschafteten Zugewinn von 50.000 € teilhaben. Nach der Ausgleichzahlung haben beide also plus 25.000 €.
Du kannst die Grundbuchanteile und dann natürlich auch den Anteil am Verkaufserlös beliebig abändern, durch die Ausgleichszahlung kommt es immer zum richtigen Ergebnis.
Ein höherer Grundbuchanteil hat z.B. dann einen Vorteil für den Mann, wenn die Ausgleichszahlung durch andere Schulden der Frau, die nach der Trennung enstehen, nicht gesichert ist.
Eine 80 zu 20 Aufteilung würde sich hier ja anbieten.
Berry
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