Anerkenntnis-Urteil

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
glatzkopf
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Anerkenntnis-Urteil

ich wurde 2000 geschieden . Wir hatten noch einen gemeinsamen abgeschlossenen Kredit laufen für den mein Vater gebürgt hatte. Da meine EX kein Geld hatte bezahlte ich den Kredit alleine zurück und klagte das Geld bei Ihr ein.Ihr Anwalt teilte für die Beklagte mit das der Klageanspruch anerkannt wird.Und ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren ergehen kann. Ich bekamm auch Recht und so erging am 5 08 2004 vollgendes Urteil. Landgericht 5 Zivilkammer Im Namen des Volkes Anerkenntnis-Urteil in dem Rechtsstreit Kläger gegen Beklagte wegen Forderung hat die 5 Zivilkammer des Landgericht im schriftlichen Vorverfahren am 4.08 2004 gemäߧ307 Abs.2 ZPO durch Richter am Landgericht...... als Einzelrichter für Recht erkannt. 1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger ........zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinz. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Kann mir jetzt jemand sagen wann dieses Urteil verjährt? Und was muss ich tun um eine Vollstreckung zu veranlassen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Kann mir jetzt jemand sagen wann dieses Urteil verjährt?


Nach 30 Jahren.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Und was muss ich tun um eine Vollstreckung zu veranlassen?

Den Gerichtsvollzieher beauftragen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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