Als Freundin ins Haus einziehen?

8. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Inga123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Freundin ins Haus einziehen?

Hallo, darf ich in das Haus meines Freundes einziehen, obwohl dieses zur Hälfte auch noch seiner Frau (Scheidung läuft bereits) gehört? Das Haus ist noch nicht abbezahlt, sie zahlt jedoch nicht mehr dafür, da sie seit einem Jahr in einer Mietwohnung lebt. Dürfte ich also ohne Zustimmung der Frau in das Haus einziehen?

Danke im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Hier haben wir ein juristisches und ein menschliches Problem. Das mit dem alleinigen Abzahlen, da wird normalerweise eine Null-Nummer draus. Denn er müsste ihr ja eigentlich Nutzungsentschädigung für ihren Anteil am Haus zahlen. Das ist es also nicht, das Problem.

Wie wird denn im Rahmen des Scheidungsverfahrens das Problem mit dem Haus geregelt, was ist beantragt? Wäre eine Einigung mit der Noch-Ehefrau möglich? Hier sind einfach zu wenige Infos da.

wirdwerden

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#2
 Von 
Inga123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es ist so, dass mein Freund das Haus übernehmen möchte. Sie hat wohl kein Interesse daran. Momentan ist aber noch nichts geklärt. Die Anwälte sind jedoch dran.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Dann warte mal schon aus rein taktischen Gründen ab, bis das geklärt ist. Damit sich die Fronten nicht verhärten. Heisst ja nicht, dass Du da nicht übernachten kannst, nur offiziell einziehen, das wäre unklug. Dann sind wir wieder beim Fall der Nutzungsentschädigung. Also, lasst die Anwälte machen, und wenn das Problem gelöst ist, dann ist doch alles klar.

wirdwerden

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#4
 Von 
Inga123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fronten sind leider schon total verhärtet und ich bin sowieso jeden Tag und jede Nacht dort. Ich zähle die Miete für meine Wohnung also quasi umsonst.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Und sonst wirst Du Nutzungsentschädigung zahlen müssen, zumindest kann das die Gegenseite aufbringen. Was wieder vieles verzögert.

wirdwerden

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#6
 Von 
Inga123123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber rechtlich gesehen dürfte ich einziehen?

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Könnte Schwierigkeiten wegen §6GG geben.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Grundgesetz, Art. 6, gilt nunmal nur in der Beziehung Staat/Bürger und nicht in der Beziehung Bürger/Bürger. Das Problem, was ich hier sehe, ist, dass die Noch-Ehefrau Eigentümerin des Hauses ist. Und aus dieser Funktion heraus kann sie was gegen den Einzug haben.

wirdwerden

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