Alleiniges Sorgerecht der Frau

4. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht der Frau

Habe mal wieder nur so eine Frage zwischendurch...

Warum beantragen eigentlich immer die Frauen das alleinenige Sorgerecht?

Vielen dank schonmal fuer zahlreiche Anworten...

-----------------
" " Denke immer daran , dass es nur eine allerwichtigste Zeit gibt , nämlich : Sofort ! ""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Lieber Kanalmeister,
einesteils, weil es oft von ihnen erwartet wird. Manchmal, weil ihnen nix anderes übrigbleibt, weil sich manche Herren dann still verdrücken.
Und dann natürlich auch aus den von dir vermuteten Gründen.

Ich weiss nur nicht, ob dir das was hilft. Beachte bitte, dass meine Antworten völlig wertneutral gemeint sind.

Liebe Grüße

Deine ....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Interessant ist, dass die meisten Ex-Frauen gern das alleinige Sorgerecht, mindestens aber das ABR, für die gemeinsamen Kinder für sich in Anspruch nehmen, dann ja meistens auch bekommen und schließlich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verweigern mit dem Hinweis auf die Kinder.
Danach hört man dann immer die Klagen, dass sie mit den Geld nicht hinkommen, dass sie nicht aerbeiten können wegen der Kinder u.s.w.

Vielleicht sollten diese Frauen sich einmal darüber klar werden, dass sie ein riesiges Privileg haben, indem sie die Kinder haben!
Es mag Probleme mit sich bringen, aber es ist doch etwas wunderbar Schönes, die Kinder stets bei sich wohnen zu haben!

Jedes Angebot des Vater, gern zu tauschen,
wird jede Mutter sofort ablehnen......
Warum wohl... ?

Viele Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@nachgefragt
Aber was hat das mit dem alleinigen Sorgerecht zu tun?
Dazu ist es doch nur nötig, die Kinder bei sich leben zu haben.....
Also ich muß sagen, das ich derzeit ein Kind erwarte, von meinem Freund, mit dem ich nicht verheiratet bin, wir werden aber trotzdem das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
Und der Vorschlag kam von mir, obwohl es mir im Falle einer Trennung schlechter käme.

Und im übrigen gibt es auch andere Fälle: Vater nimmt die Kinder aus organisatorischen, Umzugsbedingten Gründen zuerst kurzfristig zu sich......meldet die Kinder einfach um, geht einen Tag später zum JA...wird arbeitslos.....und schon kann die Mutter zahlen....bekommt die Kinder erst mal nicht wieder(da sie ja arbeitet,zahlungsfähig ist, und Vater Zeit hat)....
Hm....es gibt nicht nur böse Frauen in Deutschland;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Hmmm, habe zwar auch ein gemeinsames Sorgerecht, schon dazumals im Sinne des Kindes. Warum auch nicht? Allerdings wäre es weitaus einfacher gewesen ein alleiniges zu haben. Schulwechsel, musste er zustimmen, ein Taschengeldkonto war auch so eine Sache...hat sich über 2 Monate hingezogen, weil die Bank seine Unterschrift nicht anerkannt hat (nicht identisch mit der Kopie des Personalausweises). Ich muss dazu sagen, dass wir ca. 150km voneinander entfernt wohnen und solche "Behördensachen" immer mit Aufwand verbunden waren. Obwohl Gesetzgeber ja sagt, dass da wo das Kind lebt, derjenige Elternteil für die normalen Dinge des Lebens entscheiden soll, ist das aber meiner Meinung nach nicht wirklich so. Und was sind die normalen Dinge des Lebens, dazu gehört für mich auch ein Schulwechsel auf die weiterführenden Schulen, oder? Ich habe wie gesagt, nie das alleinige Sorgerecht beantragt, das bekommt man doch auch nicht einfach so. Mein damaliger Anwalt hat bei der Scheidung mir dazu geraten?! Ich bräuchte nur mal eine kleine Bemerkung fallen zu lassen, so was in der Art wie Kindesmisshandlung, oder Mißbrauch. Ich hab ihn gefragt, ob er noch alle Tassen im Schrank hat und mich geweigert, so etwas zu tun. Da hört doch wohl alles auf......es läuft doch auch so ganz gut

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Merline und allen anderen,

natürlich gibt es nicht nur böse Frauen in Deutschland, das wollte ich auch nicht sagen.

Der von dir beschriebene Fall dürfte eine eher seltene Ausnahme sein (was wenig tröstlich ist, wenn man selbst gerade von dieser Ausnahme betroffen ist).

Sicher, das hat nichts mit dem alleinigen Sorgerecht zu tun, aber bei gemeinsamem Sorgerecht ist es praktsich genauso.

Ich hatte ja kürzlich schon einmal mein Statement hier abgegeben: nach meiner Meinung ist das GEMEINSAME Sorgerecht
sowieso eine Farce.....
Derjenige, bei dem die Kinder wohnen (also meistens die Mutter) kann ALLES allein entscheiden, auch bei gemeinsamem Sorgerecht..... Sorry, aber das ist die Praxis.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Irgendwie scheine ich im falschen Ort zu leben, ich brauchte auch die Unterschrift des KV für eine Sprachreise nach England von der Schule aus, obwohl dort auch bekannt ist, dass mein Sohn und ich schon seit 12 Jahren in einer neuen Beziehung bzw. Ehe leben und für uns auch klar ist, dass der "neue Vater, Ehemann" mit dem Kind erziehungstechnisch usw. mehr zu sagen hätte, als der KV. Aber es ist nicht so....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@nachgefragt

Im Prinzip hast Du schon recht......das in den meisten Fällen der, bei dem das Kind lebt, häufig alles im alleingang macht.
Ich selber hatte letzte Tage ein Gespräch mit dem JA, wo ich mich nur mal so informieren wollte.....
und die haben mir gehörig den Kopf gewaschen.
Und zwar in dem Sinne, das sie mir klar gemacht, was gemeinsames Sorgerecht eigentlich bedeutet....ich mich nicht ständig zurückhalten solle, sondern schließlich die Hälfte der Sorge hätte.
Also im Prinzip, schlucke ich sehr viel(weil ich auch Streit vermeiden möchte), und sie rieten mir, dieses nicht mehr zu tun....und dabei ging es wirklich nur um alltägliche Dinge, nicht mal um was konkretes oder etwas, was mir sorge bereiten würde.
Die Dame hat sich wirklich viel Zeit genommen, und mir klar gemacht, das ich mich durchsetzen solle....und sie ließ auch durchblicken, das viele es nicht täten.
Ich denke, wir, die bei denen die Kinder nicht leben, lassen uns mitunter zu sehr rausdrängen....wie gesagt...soll nun keine Kampfansage sein....sondern halt einfach nur, das beide die halbe Sorge haben....

Zum Wohle des Kindes auch durchsetzbar.


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Laetitia
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

@nachgefragt
da geb ich dir Recht!
Mein Ex denkt auch das er mit dem ABR das alleinige Sorgerecht gleich mitbekommen hat. Er "vergißt" ständig mich über wichtige Dinge (Konfirmation, Schule) zu informieren. Als er letzte Woche ein Taschengeldkonto für die Kinder eröffnen wollte wurde ihm schmerzlich bewußt das ich auch noch lebe... er brauchte meine Unterschrift! Konnte mir das Grinsen nicht verkneifen. ;)
Wie Merline schon sagte, auch wenn die Kinder nicht bei dir leben hast du trotzdem Rechte. Hab, um des lieben Friedens Willen, immer meinen Mund gehalten. Jetzt ist Schluß, ich hab nächste Woche nen Termin beim JA um mal einige Dinge zu klären und ggf. dem KV den Kopf waschen zu lassen. Ich erlebe das die neue Frau meines Ex mehr Rechte hat als ich...
@kanalmeister
bei mir war auch niemand vom JA und hat sich ein Bild gemacht, beim KV (wo die Kinder jetzt leben) war auch nie jemand von denen vor Ort. Manchmal denk ich das auf JA und Gerichten vieles mit dem Würfel entschieden wird...
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo an alle,

muss mich mal kurz in eure Diskussion einklinken.
Ich habe für meine Tochter ebenfalls das alleinige Sogerecht, Vormundschaft und Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei mir kam das eher aus der Natur der Sache, da Jess unehelich geboren (1997) wurde und wir es nie geschafft haben bzw. auch nicht daran gedacht haben das ändern zu lassen. Heute nach meiner Scheidung so oder so nicht mehr (hat weniger was mit Hass oder verletzten Gefühlen zu tun, als mehr damit, daß ich nicht wüsste wofür).
Aber ich musste bemerken, daß auch diese "Rechte" ihren Haken haben. So wollte ich zB einen neuen Kinderausweis für Jess beantragen und habe gedacht, daß meine Unterschrift dafür ja ausreichen müsste. Pustekuchen, ich musste mich mit dem JA in Verbindung setzten, damit die mir bescheinigen, daß ich tatsächlich die alleinige Sorge habe. Das gleiche Spiel mit der Schulanmeldung. Ich konnte nicht einfach die alte Bescheinigung nehmen, nee, da musste wieder einen Neue her, denn es hätte sich ja was geändert haben können. Ich meine diese Damen und Herren machen ja auch nur ihren Job und haben ihre Vorschriften, aber im Endeffekt muss ich auch immer jemanden haben, der mir meine Rechte untermauert...

Liebe Grüße
beck79

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Evamaria

Dein Zitat
"und für uns auch klar ist, dass der "neue Vater, Ehemann" mit dem Kind erziehungstechnisch usw. mehr zu sagen hätte, als der KV"
Zitat Ende

Peng ! Ohrfeige von Evamaria für den leiblichen Vater !
Die hat gesessen, oder ?

Mal ganz ehrlich: wer gibt Dir die Berechtigung, so zu denken, Wie Du es mit dem Satz tust ????
Was glaubst Du, wie der Vater sich fühlt, wenn er so etwas hört ?

@ alle anderen:

Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass
sämtliche Umzüge und Schulwechsel meiner Ex-Frau trotz gemeinsamen Sorgerechts OHNE
Rücksprache mit mir gemacht wurden und auch ohne weiteres geklappt haben!
Wenn ich nicht nachfrage und bohre, bekomme ich in Sachen Schule überhaupt nichts mit, und mit Schulwechsel wird man einfach vor vollendete Tatsachen gestellt
(3 Schulwechsel innerhalb von 3 Jahren!).

Was die Sachen mit den Bankkonten angeht:
das liegt an den Gesetzen für die Banken und hat nichts mit Scheidungs- / Umgangsrecht u.s.w. zu tun.

Grüße,
nachgefragt


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Merline hallöchen,
aber genau deswegen sind wir nicht hier, weil es eben auch andere nette tolle Frauen/ Mütter gibt usw.
Mir wird das von Tag zu Tag fremder, das alleinige Sorgerecht, das Recht, na sein Kind zu versorgen, Rechte am Kind und das auch noch alleine. Hm.
Wenn ich noch dran denke, was die Ex meines Mannes alles auf die Beine gestellt hat um das allmächtige zu bekommen. Puh.
Statt dann mal jemand prüft, ach, und die Mutter kümmert sich dann auch alleine Um das Kind. Hm.
Nein, wozu soll das gut sein, sie geht noch mal zur Schule, bekommt Sozi, macht dann noch mal Abendschule um jetzt an der Kasse zu sitzen. Ach und das der Junge im Hort war auch noch als er in die Schule kam und auch heute noch mit 12 J.
Aber Hauptsache alleine, Hauptsache ich bin berechtigt, nur ich, es kann nur eine geben. Hm.
Unglaublich, was mache sich so rausnehmen. Und, ich bin genau deswegen hier, weil es genau solche Frauen gibt, die mir ziemlich auf die Nerven gehen.
Das es auch andere gibt, die hier aber nicht sind, weil sie derartige Probleme nicht haben, ist auch klar.
Ich bin hier, weil es so viel Schrott da draußen gibt, so viele Kinder die nur alleine von einem Elternteil regiert werden. Schlimm.
Man sollte das abschaffen, nicht so ein Mensch, sondern so eine Machtmöglichkeit.


-----------------
"Gruss Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

@nachgefragt

Ich glaube nicht, daß man Evamarias Aussage als Ohrfeige werten sollte.
In ihrem ersten Posting schreibt sie ja, daß größere Ereignisse mit dem KV besprochen werden, aber auch ich finde, daß eine Klassenfahrt (?) nach England, nicht wirklich eine Sache ist, die man an dei große Glocke hängen sollte. Man kann es auch übertreiben.

Oder besteht man als KV darauf informiert zu werden, wen der Sproß wegen einer Kleinigkeit Hausarrest bekommt? Ich glaube in solchen Fällen berät man sich mit dem Partner der die ganze Angelegenheit "life" miterlebt hat.
Wie Evamaria schon geschrieben hat, wohnt der Ex 150 km weit weg, er weiß (und das hier meine ich ohne Wertung) nicht welche Freunde das Kind hat, wie so ein normaler Tag im leben der Patchwork Familie aussieht.

Ich gebe dir recht nachgefragt, über die großen Entscheidungen im Leben eines Kindes sollte man sich immer zusammensetzten, aber erkenne bitte den "Ersatzvätern" nicht ihre, zwar nicht rechtlich verankerten, aber dennoch vorhanden rechte ab. Sonst kann ein Zusammenlaben in einer neuen Partnerschaft nicht funktionieren.

Gruß
beck79

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo, lieber nachgefragt,
ich denke, dass Evamaria das nicht so gemeint hat, wie du es leider aufgefasst hast. Sicherlich ergibt sich das daraus, dass der "Neue" eben täglich und stündlich mit dem Kind zusammen ist, im Gegensatz vielleicht zum Vater.

Ich kenne Väter (den meiner Tochter z.B.), denen das völlig wurscht ist, weil sie sich eh' nicht gern um die Kinder kümmern.
Ich weiss aber, dass es meistens anders ist.

Beck ist mir da zuvorgekommen, so wollte ich es eigentlich formulieren. Beck schafft das immer besser als ich (heul, neid)

-- Editiert von amtsmeier am 04.03.2004 14:40:42

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@beck 79

bitte versetze Dich genau in die Lage der geschiedenen Väter:

Stell Dir vor, Du bist Mutter eines Kindes,
Dein Kind lebt aber bei Deinem Ex.
Und eines Tage kommt Dein Ex daher und sagt: meine neue Partnerin (die neue Mutter*)hat doch wohl etwas mehr zu sagen, als die leibliche Mutter.

Wie würdest Du Dich dann fühlen ?
Du brauchst hier nicht antworten, aber
solltest in Dein Herz horchen und Dir zumindest selbst eine ehrliche Antwort geben.

* die neue Mutter - genauso hat Evamaria es geschrieben - nur mit umgekehrten Vorzeichen.

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ amtsmeier:

versetze Dich einmal in die Lage, so wie ich es eben auch an Beck geschrieben habe - und gib Dir selbst eine ehrliche Antwort: wie würdest Du Dich fühlen, wenn jemand sagt: es gibt jetzt eine neue Mutter für Dein Kind ?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Hilfe die Posting kommen viel zu schnell hintereinander!!! Okay, werde jetzt mal versuchen hier eins nach dem anderen "abzuarbeiten".

@Anny

Ich hoffe deine Aussage

quote:
Ach und das der Junge im Hort war auch noch als er in die Schule kam und auch heute noch mit 12 J.


bezog sich daruf, daß die Ex vom Sozi lebt, also nicht arbeiten geht und da einfach nicht verstehen kannst, daß sie zwar Zeit genug hätte sich um ihn zu kümmern, aber ihn lieber in den Hort steckt, um mehr Zeit für sich zu haben. Ich habe extra "hoffen" gasagt, weil wir sonst gleich wieder in der Dskussion stecken, ob es richtig und Verantwortungsvoll ist arbeiten zu gehen (und damit eben den Hort für die Kids in kauf nehemen zu müssen) oder nicht. Wenn sich dein Ausspruch auf Sozi in Kombination mit Hort bezog, dann gebe ich dir recht, es ist absolut nicht okay und ich kenne viele berufstätige alleinerziehende Mütter, die froh gewesen wären, wenn sie einen Hortplatz bekommen hätten.

@nachgefragt

Du kennst meine Antwort doch schon. Klar, mir ginge es dann richtig Sche****! Ich meinte auch nur, daß man die Abstufungen sehen muss. Evamaria hat mE auch recht deutlich den Unterschied zwischen alltäglichen Fragen und Problemen und wirklich wichtigen Sachen aufgezeigt und auch danach gehandelt und ihren Ex (lassen wir mal dahingestellt, ob sie es nun musste oder nicht) mit einbezogen.

Gruß
beck79

PS: @amtsmeier
Nicht traurig sein, ich komme hier auch nicht mehr mit... ;)

-- Editiert von beck79 am 04.03.2004 14:47:30

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@beck79

das ist ja auch OK,
wenn man Unterschiede macht zwischen dem,
was mit dem Vater abzustimmen ist und was nicht.

Aber in dem Moment, wo jemand sagt
"der neue Vater" oder "die neue Mutter",
hat er etwas ganz Wichtiges nicht verstanden.
So eine Aussage alleine, egal , wie sie weitergeht, ist in meinen Augen eine Ohrfeige
für den leiblichen Vater bzw die leibliche Mutter.

Und ich gehe davon aus, dass der leibliche Vater wohl auch noch fleißig KU zahlt.....

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

@nachgefragt

Ich weiß worauf du hinaus willst. Aber sie hat dem Kind nur einen Namen gegeben. Sie hätte auch schreiben können mein neuer Partner. Wir könnten auch von leiblichen Vätern (immer auch mal gerne Erzeuger genannt) und sozialen Vätern sprechen.

Aber sieh es mal mit Kinderaugen. Ich habe es selbst so erlebt, daß meine Tocher ungefähr nach zwei Jahren damit angefangen hat meinen neuen Partner "Papa" zu nennen. Wir haben ihr NIE gesagt, daß die Papa sagen soll / muss. Das kam bei ihr ganz plötzlich (wir standen gerade an der Kasse im Supermarkt) und seitdem erzählt sie mit glänzenden Augen allen Kindern, daß sie zwei Papas hat. Der eine Papa lebt mit der Mama zusammen und der zweite ist eben nicht mehr bei uns, weil Mama und Papa (leiblicher) sich nicht mehr lieb haben (diese Erklärung haben meine Ex und ich uns übrigens gemeinsam ausgedacht, als wir uns getrennt haben war sie erst 3). Zu der neuen Freundin meines Ex sagt sie übrigens auch Mama, klar, anfangs ist es etwas ungewohnt, aber noch lange kein Grund für mich in die Luft zu gehen. Ich finde es okay, daß sie diesen Weg für sich gefunden hat. Nur Außenstehende reagieren etwas befremdlich darauf.

Aber was stört mich das Geschwätz der anderen? Mein Kind kommt damit gut klar und hat auch die Vorteile von 2 Mamas und 2 Papas klar erkannt.

Gruß
beck79

PS: Bevor ich es vergesse: Bei uns war auch nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen, so wie es heute aussieht, aber irgendwann haben wir es eben geschafft, uns wieder wie zwei erwachsene Menschen zu benehmen. Wir sind heute eher befreundet, liebe oder ähnliches verbindet uns nicht mehr, aber Jess verbindet uns, ob man es will oder nicht. Sich ständig mit dem Ex anzulegen, seine verletzten Eitelkeiten auf dem Rücken der Kinder auszutragen bringt nichts. Ich weiß heute, daß ich alles tun darf. Nur eines nicht: Jessy ihren leiblichen Vater wegnehmen. auch unsere Kinder haben Gefühle, sie hängen zum größten Teil an ihren Vätern und ich finde es abscheulich, wenn man den Kids ihre Väter nimmt. Das war auch nicht immer meinen Meinung, aber wenn ich mir Jess anschaue, dann weiß ich, daß ich das Richtige tue. Gemeinsames Sorgerecht hin oder her. Wie oben schon erwähnt, ich habe das alleinige. Doch trotzdem beziehe ich ihn in wichtigen Fragen mit ein. Das braucht mir kein Gericht und kein Gesetz vorzuschreiben. Egal was zwischen ihm und mir passiert ist. Irgendwann haben wir uns mal GELIEBT, warum soll Jess darunter leiden, nur weil wir es miteinander nicht hinbekommen haben??

Feel free to comment. Kann mich allerdings erst morgen wieder äußern.

Gruß
beck79

-- Editiert von beck79 am 04.03.2004 15:39:44

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Lieber nachgefragt,
liebe beck79,
ich war schon heftig am Schreiben, bin dann allerdings unterbrochen worden.

Nachgefragt, ich versteh' dich ja besser, als du vielleicht annimmst.

Deshalb: lies dir am besten den Beitrag von beck durch, vielleicht weisst du, worauf ich hinaus wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

wenn sich das alles so gut eingespielt hat wie bei beck, mag das auch OK sein. Gegenseitiges Verständnis, Miteinander-Reden.

Vielleicht ist es dann auch OK, wenn es "2 Väter und 2 Mütter" gibt.
Aber ich finde, selbst dabei sollten die betroffenen Väter und Mütter mit einbezogen werden.

Wer erkannt hat, dass man dem Kinde weder den leiblichen Vater noch die leibliche Mutter wegnehmen kann, der hat die Sache ja auch verstanden.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

G E N A U ! ! ! ! ! ! ! ! !

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich denke auch....
ob ich nun alleiniges Sorgerecht habe oder gemeinsames oder gar keins..... es kommt letztendlich eh immer auf die Beteiligten an, wie sie miteinander umgehen. Was bringt dir heute ein gemeinsames Sorgerecht ? NÜSCHT !!! Wie ihr ja schon alle so schön beschrieben habt, können die Frauen doch fast alles machen, was sie wollen.
Ich hab zum Beispiel für beide Kinder noch das alleinige Sorgerecht, da es damals so üblich war. Keiner hatte je Probleme damit, da bei uns nach der Trennung - von einigen Anfangsschwierigkeiten abgesehen - bis heute alles sehr gut läuft. Aber @ EvaMaria : Die Umschulung auf weiterführende Schulen gehört NICHT zum alltäglichen Leben. Weder rechtlich, noch anderweitig. Ich denke, da hat ein Vater schon mitzureden. Da finde ich ne kleine Knieoperation schon "alltäglicher".
Ich bin trotz allem - auch, wenn ich jetzt von einigen Frauen was auf den Hut bekomme - immer noch der Meinung, dass es zu einem weitaus höheren Teil die Frauen sind, die sich machtgierig und unfair benehmen. Und das wird natürlich durch die Gesetze, die sie auf ihrer Seite haben, bestärkt.
Wie die Ex meines Freundes neulich so schön sagte : "Die Dame vom JA hat auch gesagt, die Kinder müssen nicht zu dir !"
Super !! Jetzt glaubt sein Exfrauchen tatsächlich, ihr Verhalten ist völlig korrekt !
Wie dumm muss Frau eigentlich sein, damit sie nicht merkt, was sie den Kindern damit antut ???
Eheverträge, gemeinsames Sorgerecht, minimale Gesetzesänderungen usw.... all das, was in den letzten Jahren so großartig von Vater Staat als " Erneuerung " angepriesen wurde, ist doch letztendlich nur als Beruhigung der Gemüter zu verstehen.
Wahrscheinlich ist die Lobby der Frauen immer noch größer, da viele Mütter während der Ehe länger Zeit mit den Kids verbringen. Dadurch glauben viele, haben die haben die Kidis eine engere Bindung zur Mutter (Bestimmt ist es auch in vielen Fällen so aber das sollte eben im Einzelfalle entschieden werden) . Damit ist dann für alle völlig klar , dass die Kinder auch bei der Mutter bleiben. Fertig ! Somit wird auch an den Gesetzen so schnell nicht viel geändert werden. Vielleicht ändert sich dies einmal in der Generation unserer Kinder. 1. Weil die meisten Mütter heute doch schon genausoviel arbeiten, wie die Männer und somit auch genauso viel/wenig Zeit mit ihren Kindern verbringen, 2. Weil aus dieser Generationen sehr viele "gebeutelte" Scheidungskinder hervorgehen, welche evtl. etwas bewirken könnten.
@EvaMaria
wenn dein damaliger Anwalt wirklich so etwas gesagt hat wie " Worte, wie Kindesmißhandlung usw.. fallen lassen ", hätte ich mich sofort bei der Anwaltskammer beschwert. Das iss ja wohl das allerhinterletzte !!!!! So ein Typ muss aus dem Verkehr gezogen werden !!
Liebe Grüße an alle
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Ach Anna,

über einen Anwalt beschweren, ohne etwas Konkretes in der Hand zu haben ?
"Da hat sie sich wohl verhört..." würde die Antwort sein.
Sicher, das ist wirklich das Hinterletzte,
aber solche Anwälte, die meinen so arbeiten zu müssen, sind auch listig genug, dass man ihnen nix anhängen kann...

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Anwaltskammer wird eh nicht viel machen, sie lebt ja von den Anwälten. Aber zumindest muß der Anwalt eine detaillierte Stellungsnahme schreiben und überlegt sich dann vielleicht das nächste mal besser was er sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich geb dir vollkommen Recht. Ich hab auch bis vor kurzem immer gesagt, Unterhalt hat nichts mit Umgang zu tun. Heute seh ich das manchmal etwas anders. Wenn man aber wirklich so behandelt wird, hat man in der Tat irgendwann keine Lust mehr, sich einen Korb nach dem anderen zu holen. Und zahlen will man erstrecht nicht mehr. Wofür auch ?? Für MEINE Kinder ? Sind doch gar nicht mehr meine. Weder darf ich sie sehen, noch darf ich was mitbestimmen..... nur zahlen soll ich ?? Ich kann mitlerweile viele Väter ( und Mütter ) verstehen, die auf Deibel komm raus versuchen, den Unterhalt zu kürzen. Wohl gemerkt: Ich spreche hier von Einzelfällen. Das soll nicht heissen, dass ich der Meinung bin, dass ein Vater das moralische Recht hat, Unterhalt zu kürzen, nur weil mal irgendwas nicht ganz so läuft, wie er sich das vorstellt !!!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo, Teufelin,
ich würde die Fairness/Unfairness wirklich fifty-fifty ansetzen.
Es ist halt meistens so, dass man sich die negativen Fälle eher merkt als die, bei denen alles glatt geht.
Aber wenn alles Friede, Freude wäre, würden wir uns nicht so oft hier treffen .....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12