Alleiniges Sorgerecht - Wie ist jetzt die Vorgehensweise?

22. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Alleiniges Sorgerecht - Wie ist jetzt die Vorgehensweise?

Hallo!

Mein Ex-Mann will unsere Tochter nicht mehr abholen und hat mir gesagt, daß er bereit ist, mir das alleinige Sorgerecht zu geben, da er sich ja eh um nichts kümmert, was das Kind betrifft.
Ich bin grundsätzlich damit einverstanden und möchte deshalb auch möglichst schnell das alleinige Sorgerecht bekommen.

Wie ist jetzt die Vorgehensweise?
Muß ich beim Familiengericht einen Antrag holen den er mir unterschreibt oder wird das in einer Verhandlung entschieden?

Wer kennt sich damit aus und kann mir sagen, welche Schritte ich als nächstes gehen muß?

Danke schon mal im voraus!

LG
Claudia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
elmer
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie gehen zum Amtsgericht (dort zum Familiengericht (eigene Abteilung), zuständig ist das Amtsgericht im gewöhnlichen Aufenthaltsort ihres minderjährigen Kindes bzw. seines gesetzl. Vertreters) und stellen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes. Da Íhr Partner zustimmt, muss das Gericht dem Antrag stattgeben, es sei denn, Ihr Kind ist 14 und widerspricht. Es könnte Anwaltszwang bestehen.

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#2
 Von 
ClaudiaK
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Elmer!

Vielen Dank für die Auskunft.

Ich habe zwischenzeitlich beim Familiengericht angerufen und dort sagte man mir, daß es ausreicht, wenn wir das schriftlich niederlegen und beide unterschreiben.
Das haben wir mittlerweile getan.

Werde aber dieses Schreiben in der kommenden Woche noch bei meiner Anwältin vorlegen um ganz sicher zu sein.

Wünsche ein schönes Wochenende!

LG
Claudia

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