Adoption vater nicht auffindbar

8. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
lailamaus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Adoption vater nicht auffindbar

Hallo,

ich habe mal ein paar fragen an euch. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich schildere am besten erstmal den fall.


Mein Freund hat einen 6 Jährigen Sohn. Er ist von der Mutter schon seid 5 Jahren getrennt. Momentan ist er wegen einer Geldstrafe (die er nicht bezahlt hat und nun 110 Tage Ersatzhast antreten müsste) untergetaucht. Nun dies schon seid mehreren Jahren. Die Mutter des kleinen, hat den kleinen in eine Pflegefamilie gegeben die diesen nun wohl Adoptiert hat. Ohne Einverständnis des Vaters, weil er nicht auffindbar ist, weil er ja untergetaucht ist.
Die Mutter des Kindes weiß aber, wo er sich aufhät und hat auch sone schönen storys beim Jugendamt erzählt, dass mein Freund drogenabhängig ist. Was aber nicht stimmt.
Da wir keine auskünfte der Mutter erhalten, wie der Stand der Dinge ist, gehe ich jetzt von der Situation aus, dass der kleine schon adoptiert ist.

Nun habe ich folgende fragen:

Kann ein kind einfach zu Adoption frei gegeben werden ohne einverständnis des Vaters?

Kann man irgendwas machen, dass er seinen Sohn sehen darf? Sobald die verjährungsfrist seiner strafe durch ist, möchte er sich wieder anmelden etc

Es geht in erster Linie nicht darum, dass er die Adoption sofort rückgängig haben will, er weiß selber, dass wenn es so ist, er auch schuld ist. Aber er möchte seinen Sohn schon gerne sehen.

Wäre lieb, wenn ihr mir ein paar auskünfte geben könntet!

liebe grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo lailamaus,

Ich bin nicht so fit im Strafrecht, aber das hier....

quote:
Sobald die verjährungsfrist seiner strafe durch ist, möchte er sich wieder anmelden etc


...wird nicht funktionieren.

Der Mann ist rechtskräftig verurteilt. Nur weil er sich über einen längeren Zeitraum der Haftzuführung entzieht, wird das Urteil nicht aufgehoben. Ich denke nicht, dass es hier irgendwelche Verjährungsfristen gibt.

Ich würde Deinem Freund empfehlen, sich der Justiz zu stellen und die Strafe anzunehmen. Macht sich auch später beim JA besser, wenn er mal Kontakt zu seinem Kind wünscht.

Was die Adoption angeht ich denke, dass hier die Zustimmung des Vaters durch ein Familiengericht ersetzt werden kann, wenn dieser über mehrere Jahre nicht auffindbar ist.

LG Nero

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#2
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Sehe ich eigentlich genauso.

Wenn niedrige Einkommensverhältnisse nachgewiesen werden können, ist sicher immer eine Ratenzahlung möglich.

Selbst 110 Tage Haft ist absehbar.

Um was für eine Forderung handelt es sich denn?

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#3
 Von 
lailamaus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Für geldstrafen gild eine verjährungsfrist von 5 Jahren.. da haben wir auch mit einem antwalt gesprochen..

nachzulesen in dem thema

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=180632&page=1

Denn hätte ich noch eine Frage, wenn die Zustimmung übers gericht gelaufen ist, hatt er denn trotzdem die möglichkeit ihn irgendwie zu sehen? oder ist das bei einer Adoption ausgeschlossen??

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Laila,

quote:
wenn die Zustimmung übers gericht gelaufen ist, hatt er denn trotzdem die möglichkeit ihn irgendwie zu sehen? oder ist das bei einer Adoption ausgeschlossen??


Mit einer Adoption gehen alle Rechte und Pflichten auf den *neuen* Vater über.

Kennt das Kind seinen Vater überhaupt, nachdem der schon Jahre untergetaucht ist?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
lailamaus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, er kennt seinen Vater, so viel wir wissen, von der mutter des kleinen, erzählt er auch immer von ihm und seiner oma..
und er sagt halt auch papa zu ihm.. also wenn er über mein freund redet

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen lailamaus,

quote:
Ja, er kennt seinen Vater, so viel wir wissen, von der mutter des kleinen


Das Kind kennt seinen Vater also von hörensagen. Persönlich aber nicht?!

Wie ish jetzt weiß, gibt es diese Verjährungsfrist bei Geldstrafen wirklich. :augenroll:

Die Strafe bleibt aber trotzdem im Bundeszentralregister eingetragen.

Sollte Dein Freund später versuchen in irgendeiner Weise gegen die Adoption vorzugehen, so müsste er dafür auch irgendwann eine Gericht bemühen. Solch ein Eintrag ist das bestimmt nicht zuträglich.

Wenn wirklich ein ehrliches Interesse am Kind besteht, dann würde ich die Strafe zahlen oder absitzten. So kann man doch keine Zukunftsgestaltung betreiben.

LG Nero

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn dein Freund diese Adoption verhindern will, dann muss er sich wieder zeigen, d. h., seine Strafe (Geldstrafe oder Ersatzhaft) annehmen. Aus dem ``Untergrund´´ kann er nichts erreichen.


Ich zitiere den TE mal: ´´Momentan ist er wegen einer Geldstrafe (die er nicht bezahlt hat und nun 110 Tage Ersatzhast antreten müsste) untergetaucht. Nun dies schon seid mehreren Jahren.´´

Ist er also er also vor kurzem untergetaucht oder bereits seit Jahren? Wenn er seit Jahren nicht in der Lage war (warum auch immer) Kontakt zu seinem Sohn aufzunehmen, dann sollte er in den Vordergrund stellen, was denn für das Kind das Beste wäre!? Nach einer Adoption muss nicht unbedingt der Kontakt für alle Zeit unterbunden sein. Das Kind wird ja auch irgendwann später seinen leiblichen Vater kennenlernen wollen.

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