Adoption ohne Zustimmung Vater?

10. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
Adoption ohne Zustimmung Vater?


Hallo liebes Forum,

Ich brauche mal wieder Beistand:

Nach ewigem Hin und Her mit der Ex meines Freundes bei der seine beiden Kinder leben, fällt der guten Frau immer wieder was Neues ein. Jetzt droht sie damit, die Kinder von ihrem neuen Mann, den sie im Mai diesen Jahres geheiratet hat, adoptieren zu lassen. Sie hat das alleinige Sorgerecht, die Kinder sind 6 und 8 Jahre alt.

Meine Frage:
Ohne das Einverständnis meines Freundes geht das nicht, oder?

Für Antworten immer dankbar grüßt
Mome

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Nein, geht nicht ohne Zustimmung des Vaters !!
Anna

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#2
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)


Danke! Das wollte ich hören- tickt doch nicht richtig die Alte.

Gruß,
Mome

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Mome und Anna,

in diesem Fall ist es so. Aber grundsätlich könnte das Familiengericht die Zustimmung des Vaters ersetzen, wenn dies für das Wohl des Kindes unentbehrlich ist.
(§ 1748 Abs. 4 BGB )
Kann man hier aber wohl überhaupt nicht annehmen...

Gruß

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Julia,

nein, das Wohl der Kinder ist durch den Vater nicht gefährdet. Die beiden sind jedes Wochenende bei uns, er zahlt regelmäßig und eigentlich ist alles paletti. Nur die Ex spinnt halt, weil wir eine Neuberechnung des Unterhalts durchführen lassen (mein Freund nimmt an einer Umschulung teil und verdient nur noch einen Bruchteil von früher).

Ich hatte nur Bedenken, ob sie nicht vielleicht doch machen kann was sie will, weil sie ja das alleinige Sorgerecht hat. Wir haben in den letzten Jahren einfach schon so viele Dinge erlebt, die man mit gesundem Menschenverstand nicht erklären kann...

Grüße,
mome

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Jaja, die Machtspielchen der " Exen "....
Alleiniges Sorgerecht bedeutet nicht, dass der Vater plötzlich nicht mehr existent ist.... Das eine oder andere Recht hat er schon noch ( wenn auch nicht viel ! )
Nur mit der Umschulung solltet ihr vorsichtig sein.... Er darf nicht einfach sein Einkommen kürzen zu Lasten des KU !! Es könnte euch passieren, dass er weiterhin den Unterhalt zahlen uss, den er vor der Umschulung zahlen musste.
Anna

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#6
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Was das betrifft, wird uns wohl der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben. Da gehen ganz merkwürdige Dinge ab...
(Ich hatte schon mal gepostet mit der Überschrift "Odyssee Jugendamt").
Wir sind der Meinung, mein Freund ist ein Mangelfall, die Ex will 260 Euro statt 481 (Kinder sind 6 und 8J.), das habe ihr das JA so ausgerechnet wobei keiner eine Ahnung hat wie man auf 260 € kommt.
Sie behauptet weiter, dass ihr mein Freund die Differenz zwischen den 260€ und den 481€ schulden würde und er müße das dann an sie abzahlen wenn er fertig ist mit Umschulung.
Weißt Du zufällig ob das sein kann? Dann wären wir nämlich besser dran wir würden die 260€ berappen und die gute Frau ist still und müßten nicht den langwierigen Weg über Gerichte und Änderung des Titels und so und mein Freund hätte dann erst noch einen Haufen Schulden wenn er fertig ist mit der Schule.

War das jetzt zuviel ungeordnete Info auf einem Haufen, oder?

Gruß,
Mome

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hmmm... ja, war n bissel ungeordnet....
Sie will nur 260 EU statt 481 ? Und obendrau will sie den Differenzbetrag ?????
Was will sie denn nun ? Den vollen Betrag oder die 260 EU ??
Kann es sein, dass sie von der Unterhaltsvorschußkasse 260 EU bekommt und nun den Differenzbetrag von deinem Mann will !?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, sie behauptet, das Jugendamt habe ihr mitgeteilt, das ihr Anspruch während der Umschulung meines Freundes so aussieht (wohlgemerkt kam sie damit erst, als wir ihr mitgeteilt hatten, dass wir zum Anwalt gehen um den Unterhalt neu berechnen zu lassen, weil wir glauben dass mein Freund Mangelfall ist):

Eigentlich sollte sie 482€ bekommen, lt. DT. Wegen Umschulung muß er aber nun angeblich nur 260€ zahlen, wobei kein Mensch weiß wie dieser Betrag zustande kommt.
Das JA habe ihr aber auch gesagt, dass er ihr den Differenzbetrag zwischen 260 und 482€, also 222€ monatlich schulden würde und er müsse nach der Umschulung dieses Geld an sie zurück bezahlen.
Allerdings würde sie großzügig darauf verzichten-zum Wohle der Kinder- dass man sich halt nicht gerichtlich streiten müßte und blablabla.
Unterhaltsvorschuß bekommt sie nicht, weil sie verheiratet ist.

Frage ist nun:
Kann es sein, dass mein Freund ihr die Differenz zwischen Mindestunterhalt und dem was er tatsächlich bezahlen muß schuldet und zurück zahlen muß?
Dann wäre nämlich auch die ganze Sache mit der Magelfallberechnung Blödsinn denn er hätte dann ja unglaubliche Schuldenberge.

Es macht wohl am meisten Sinn, ihr "großzügiges" Angebot anzunehmen und dies schriftlich zu fixieren denn sie hat einen Titel mit dem sie pfänden könnte. Dann zahlt er weniger Unterhalt, hat danach keine Schulden und sie kommt sich toll vor.

Ich hoffe ich konnte die Sachlage ein wenig verständlicher ausdrücken?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Es kann tatsächlich sein, dass er nachzahlen muss, da er sich " verschuldet " in diese Situation gebracht hat. Das würde ich aber auf jeden Fall durch einen Anwalt abklären lassen, denn ihr großzügiger " Verzicht " hat überhaupt keinen Wert, da auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden darf. Da ist es egal, ob ihr irgend etwas schriftlich festhaltet.
Sofern sie noch einen dynamischen Titel hat, kann sie mit diesem auch später noch vollstrecken.
Ich kann auch nicht so ganz verstehen, warum ihr noch nichts vom JA gehört habt. da wird euch doch wohl mitgeteilt, ob er als Mangelfall anerkannt wird, was ihr zahlen müsst und ob er gegebenfalls die Differenz zurückzahlen muss !!??


Anna

Die 260 Eu sind wahrscheinlich zustande gekommen, indem man Einkommen minus Selbstbehalt gerechnet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Schritt zum JA war auch unser erster, weil wir eben auch dachten, dass wir dort Auskunft erhalten. Die Mitarbeiterin dort hat meinen Freund auch x-Mal antanzen lassen, um ihm dann zum Schluß zu sagen, dass sie nicht mit ihm sprechen darf, da das JA sich ja nur um die Kinder und die Elternteile bei denen diese wohnen kümmere.

Deine Erklärung über das Zustandekommen der 260€ kommt übrigens ungefähr hin.

Ich dachte, wenn sie sich nicht beschwert dass sie zu wenig Unterhalt bekommt (zu wenig ja nur im Sinne der nicht gezahlten Schulden, von denen ja auch kein Mensch weiß ob der Anspruch überhaupt besteht), dann "merkt das ja auch keiner". Oder kommt das Jugendamt und prüft das irgendwann?

Du meinst wahrscheinlich, dass sie viel behaupten kann, der Tag ist ja bekanntlich lang und dann eben doch eines Tages hergehen könnte und mit ihrem Titel pfänden (sie hat einen dynamischen) und dass es besser wäre das anwaltlich in wirklich trockene Tücher zu bringen?

Wonach richtet sich denn die Tatsache ob der "restliche" Unterhalt nun geschuldet wird oder nicht?

Mome

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

ganz genau !
Sofern sie einen dynamischen Titel hat, würde ich mich niemals auf irgendwelche " Absprachen " einlassen..... den KU kann sie jederzeit wieder rückwirkend einklagen. Also unbedingt den Titel ändern lassen, bzw. die ganze Sache durch einen Anwalt klären.
OB der restliche Unterhalt geschuldet wird, müsste euch das JA mitteilen. Da habt ihr doch - so wie ich dich verstanden habe - auch eine Neuberechnung durchführen lassen. Bis jetzt hat er ja wohl noch keinen abgeänderten Titel unterschrieben , sondern verlässt sich da auf die Aussagen seiner Ex.... und das ist in meinen Augen gefährlich ! ( Verstehe ich auch nicht, warum ER keinen Bescheid bekommen hat, seine Ex aber schon !? )
Fragt beim JA nach und lasst euch bestätigen, dass er nichts nachzahlen muss oder schaltet einen Anwalt ein.
Absprachen mit seiner Ex sind im Falle des Falles nichtig !

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)


Danke Anna, Du bist die ungekrönte Königin dieses Forums!
So schnell, so viel wertvolle Info!!!

Wir werden zunächst nochmal unser Glück beim JA versuchen, wobei da nicht viel passieren wird. Wir haben VERSUCHT eine Neuberechnung durchführen zu lassen, die Mitarbeiterin sagte aber sie dürfe nicht für uns tätig werden und hat uns wieder weggeschickt!
Dann halt zum Anwalt, hilft ja nichts.

Eine Frage bleibt allerdings noch:
Wenn wir den Schritt zur Änderung des Titels gehen, dann ist ja bestimmt die Umschulung meines Freundes schon vorbei bis die Sache ausgestanden ist- dauert ja alles immer solange. War dann nicht alles doch noch umsonst?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
es gibt Möglichkeiten, dies schneller durchzuführen. Z.B. einstweilige Verfügungen etc....
das wird euch aber euer Anwalt genauer erklären können.
Lieben Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ Alexander
nenenene, entschuldigen tu ich das gaaaar nicht !!! Wenn du die Fehler bemerkt hast, hättest du sie schliesslich noch verbessern können !! :-))
Oder hattest du kein Tipp Ex im Haus ??

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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