Adoption meiner minderjährigen Tochter

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rene123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Adoption meiner minderjährigen Tochter

Folgender Sachverhalt !!!

Bin männl,57 J.alt !!

Habe eine inzwischen 16 jährige Tochter zu welcher mir 14 Jahre lang der Kontakt nachweisbar durch Kindesmutter mit allen Tricks in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Siegen erfolgreich verwehrt wurde.!
Heute erfuhr ich durch von mir beauftragte Personen,daß meine Tochter bereits vor 8 Jahren angeblich vom neuen Lebenspartner meiner damaligen Lebenspartnerin adoptiert worden sei, mit anschließender Auswanderung nach Norwegen!
Meine Informationen bis heute waren, daß eine Adoption nicht ohne einer Zustimmung des leiblichen Vaters möglich sei! Widerrum heute erfuhr ich vom Jugendamt Siegen,daß dies durchaus so gehandhabt werden kann, sollte der leibliche Vater des unehelichen Kindes kein Sorgerecht haben.Ich habe kein Sorgerecht!!! Vaterschaft wurde von mir nach Geburt anerkannt!
Frage.:
Ist dies so richtig??Falls nein...welche Möglichkeiten stünden mir offen dagegen vorzugehen!!!

Rene Schwind

-- Editier von Rene123mitglied am 19.07.2017 15:46

Signatur:

Rene Schwind

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22 Antworten
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#1
 Von 
Rene123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rene123mitglied):
Folgender Sachverhalt !!!

Bin männl,57 J.alt !!

Habe eine inzwischen 16 jährige Tochter zu welcher mir 14 Jahre lang der Kontakt nachweisbar durch Kindesmutter mit allen Tricks in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Siegen erfolgreich verwehrt wurde.!
Heute erfuhr ich durch von mir beauftragte Personen,daß meine Tochter bereits vor 8 Jahren angeblich vom neuen Lebenspartner meiner damaligen Lebenspartnerin adoptiert worden sei, mit anschließender Auswanderung nach Norwegen!
Meine Informationen bis heute waren, daß eine Adoption nicht ohne einer Zustimmung des leiblichen Vaters möglich sei! Widerrum heute erfuhr ich vom Jugendamt Siegen,daß dies durchaus so gehandhabt werden kann, sollte der leibliche Vater des unehelichen Kindes kein Sorgerecht haben.Ich habe kein Sorgerecht!!! Vaterschaft wurde von mir nach Geburt anerkannt!
Frage.:
Ist dies so richtig??Falls nein...welche Möglichkeiten stünden mir offen dagegen vorzugehen!!!

Rene Schwind

-- Editier von Rene123mitglied am 19.07.2017 15:46

Signatur:

Rene Schwind

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Eine sog. Stiefkindadoption setzt voraus, dass der "neue" Vater mit der Mutter verheiratet ist. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein. Eine solche Adoption setzt weiterhin voraus, (und das auch schon vor 14 Jahren), dass der biologische Vater in das Verfahren involviert ist, und zwar unabhängig vom Sorgerecht. Es war vor vielen Jahren (Jahrzehnten) in der Tat so, dass ein nichteheliches Kind auch ohne Zustimmung des Vaters adoptiert werden konnte. Diese Regelung ist (nach meiner Erinnerung) bereits vor 15 Jahren (plus x) abgeändert worden, nachdem der europäische Gerichtshof dem Bundesjustizministerium da gewaltig was auf die Finger gegeben hat. Streitigkeiten gibt es seitdem eigentlich nur noch darüber, wann gegen den erklärten Willen des leiblichen Vaters adoptiert werden kann.

Kurz zusammengefasst: aus zwei Gründen kannst Du eine Adoption ausschliessen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Rene123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den hilfreichen Beirtag!! Ergänzung!!!
Der jetzige Partner meiner damaligen Lebenspartnerin(Kindesmutter)ist verheiratet mit Ihr !!
Ich war nicht verheiratet mit der Kindesmutter!Die Geburt meiner unehelichen Tochter war im Jahre 2001.
Trennung 2002!
Angeblich ist Kindesmutter seit 8 Jahren mit neuem Lebenspartner verheiratet!.Kurz davor soll die Adoption meiner leiblichen Tochter erfolgt sein!!Seit diesem Zeitpunkt in Norwegen lebend!!

Signatur:

Rene Schwind

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#4
 Von 
Rene123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den hilfreichen Beirtag!! Ergänzung!!!
Der jetzige Partner meiner damaligen Lebenspartnerin(Kindesmutter)ist verheiratet mit Ihr !!
Ich war nicht verheiratet mit der Kindesmutter!Die Geburt meiner unehelichen Tochter war im Jahre 2001.
Trennung 2002!
Angeblich ist Kindesmutter seit 8 Jahren mit neuem Lebenspartner verheiratet!.Kurz davor soll die Adoption meiner leiblichen Tochter erfolgt sein!!Seit diesem Zeitpunkt in Norwegen lebend!!

Signatur:

Rene Schwind

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Das ändert nichts. Eine Adoption geht nicht vor einer Ehe, sondern erst in einer Ehe und auch schon vor 8 Jahren nicht ohne den biologischen Vater.

wirdwerden

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#6
 Von 
BenCohen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Adoption geht nicht vor einer Ehe, sondern erst in einer Ehe


Echt? Wo steht das denn ? Ich hatte bisher gedacht, dass nach deutschem Recht auch Alleinstehende ein Kind annehmen können.

So kann man sich täuschen.


-- Editiert von BenCohen am 19.07.2017 16:40

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nö, es gibt Ausnahmen, aber bitte nicht hier. Es gab früher die sog. "Eigenadoption", gibt auch noch andere Fachausdrücke dafür. Da konnte die Mutter eines nichtehelichen Kindes den Vater rauskicken, indem sie quasi den "Vaterteil" adoptierte. Keine Ahnung, wann das abgeschafft worden ist, wahrscheinlich mit der Familienrechtsreform 1976. Das war aber vorher unproblematisch, da der Kindsvater ja ohnehin nicht mit dem nichtehelichen Kind verwandt war.

wirdwerden

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#8
 Von 
BenCohen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir wollen doch nicht in der Gegend herum quatschen.

Im § 1741 BGB Abs. 2 ist unmissverständlich geregelt, dass auch Alleinstehende Kinder adoptieren können.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ich hab das ja auch nicht ausgeschlossen. Nur, das sind andere Fälle, nicht die Stiefkindadoption, um die es her geht.

wirdwerden

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#10
 Von 
BenCohen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Adoption geht nicht vor einer Ehe, sondern erst in einer Ehe


Wilst du uns für dumm verkaufen ?

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#11
 Von 
Rene123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja schön und gut....aber ich weiß jetzt aber immer noch nicht,ob es da mit rechten Dingen zuging,als meine damalige Lebenspartnerin,so wie ich erfahren habe,vor 8 Jahren zusammen mit dem jetzigen Partner meine leibliche Tochter adoptierte und ich darüber nicht informiert,bzw.gefragt wurde.Anschließend zog Sie um nach Norwegen.Dies erfuhr ich heute von einem Informant aus dem Siegener Raum!!!Muss man sich mal vorstellen.Meine Tochter war somit zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre alt!!!

Signatur:

Rene Schwind

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#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von BenCohen):
Zitat (von wirdwerden):
Eine Adoption geht nicht vor einer Ehe, sondern erst in einer Ehe


Wilst du uns für dumm verkaufen ?


Du musst zwischen einer Adoption und der Stiefkindadoption unterscheiden.

Bei ersterer kann durchaus eine Einzelperson adoptieren. Das setzt aber voraus, dass beide Elternteil das Kind frei geben, also auch die KM der Adoption zustimmt und ihre eigenen "Rechte" und Verwandtschaft zum Kind völlig aufgibt.

Bei der Stiefkindadoption bleibt die Verwandschaft zu einem Elternteil erhalten, nur der andere Elternteil wird sozusagen durch den neuen Ehepartner ausgetauscht. Das geht aber eben nur, wenn der Annehmende mit dem leiblichen Elternteil verheiratet ist (und es gibt noch ein paar mehr Bedingungen)

Zitat:
n.Dies erfuhr ich heute von einem Informant aus dem Siegener Raum!!!Muss man sich mal vorstellen.Meine Tochter war somit zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre alt!!!


Wie zuverlässig ist denn dein Informant? Hast du schon mal versucht eine Geburtsurkunde der Tochter zu bekommen? Anhand dieser würdest du sehen was Sache ist. Ist sie adoptiert, dann steht dort der Name des annehmenden Stiefvaters, sonst eben deiner.

Vielleicht gab es auch keine Adoption und jemand hat da was mißverstanden oder es gibt eine Möglichkeit die Adoption in Norwegen durchzuführen, wenn alle die norwegische Staatsbürgerschaft haben... keine Ahnung.

Wenn du Unterhalt zahlst wäre dieser natürlich nach einer Adoption nicht mehr fällig

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Es ist nach deutschem Recht nicht so gelaufen. Glaub es mir mal.
@BenCohen: befass Dich mal tiefer gehend mit der genannten Bestimmung. Ich zitiere den gängigsten Kommentar fürs Zivilrecht:

"Eine nichtverheiratete Person kann ein Kind nur allein annehmen" mit zahlreichen weiteren Verweisen. Das ist wirklich unstreitig und ausgepaukt. Das bedeutet, es darf niemand mehr da sein, der als Elternteil für es sorgt. Der Klassiker ist das laufende Adoptionsverfahren, und eines der Adoptivelternteile ist in der Phase verstorben. Die Vokabel "nur" in der von Dir genannten Bestimmung ist so zu verstehen (ich zitiere weiter): "Im übrigen gilt, wie das Wort "nur" besagt, der Grundsatz der Einzeladoption, d.h. nicht miteinander verheiratete Personen dürfen ein Kind nicht gemeinschaftlich annehmen, weil nur die Lebensgemeinschaft der Ehe rechtlich so abgesichert ist, dass eine gemeinschaftliche Annahme gerechtfertigt ist." Sehr aufschlussreich in diesem Zusammenhang sind auch die BT-Drucksachen.

Hier scheitert es also schon an verfahrensrechtlichen und gesetzlichen Erfordernissen. Der biologische Vater bekannt, eine Mutter da, kein Waisenkind, es funktioniert also nicht.

Ich könnte mir vorstellen, dass man dem Kind erzählt hat, es sei adoptiert, um lästige Fragen zu vermeiden. Aber, das wars dann auch.

wirdwerden

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#14
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ist denn Unterhaltbezahlt worden? Vor und nach der angeblichen Adoption?

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#15
 Von 
Rene123mitglied
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja der Unterhalt wurde bis zum 14.Lebensjahr der Tochterbezahlt und zwar direkt an das Jugendamt.

Signatur:

Rene Schwind

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Und dann ist sie offensichtlich aus dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes weggezogen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Rene123mitglied):
Heute erfuhr ich durch von mir beauftragte Personen,daß meine Tochter bereits vor 8 Jahren angeblich vom neuen Lebenspartner meiner damaligen Lebenspartnerin adoptiert worden sei,


Zitat (von Rene123mitglied):
ja der Unterhalt wurde bis zum 14.Lebensjahr der Tochterbezahlt und zwar direkt an das Jugendamt.


Wenn das Kind mit 8 Jahren adoptiert worden wäre, dann hättest du keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Mit anderen Worten, das Jugendamt hätte sechs Jahre lang den Unterhalt von dir zu Unrecht kassiert.

Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Die Information, dass das Kind adoptiert worden sei, würde ich stark in Zweifel ziehen.

Wieso wurde denn die Unterhaltszahlung nach dem 14. Lebensjahr eingestellt?

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Marcus, so eine Adoption funktioniert einfach nicht. Das ist Blödsinn. Natürlich kann die Mutter sowas verbreiten. Natürlich kann die Mutter das dem Kind sagen, welches es dann weitergibt. Aber im Ganzen geht es nicht. Denn der Fragesteller ist ja als Vater registriert.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.07.2017 09:15

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#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Nun ja,
es scheint ja unklar zu sein, ob die Adoption (wenn es Sie denn gegeben hat) überhaupt in Deutschland stattgefunden hat.
Vielleicht ist in Norwegen sowas möglich. Dass man die Adoption gerade deshalb von Norwegn aus abgewicket hat, weil es in Deutschland nicht möglich gewesen wäre - ist ja nun nicht völlig fernliegend.
Ich kenne nur leider niemand, der sich mit norwegischem Familienrecht auskennt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Nachtrag: Habe etwas recherchiert.

In Norwegen ist es tatsächlich so, dass eine Stiefkindadoption viel leichter möglich ist als in Deutschland.
Die Zustimmung des leiblichen Vaters ist nur erforderlich, wenn der leibliche Vater das Sorgerecht hat. Wenn der leibliche Vater "verschwunden, psychisch krank oder geistig zurückgeblieben" ist, kann sogar trotz Sorgerecht des Vaters auf die Zustimmung des Vaters verzichtet werden.
Bei Vätern ohne Sorgerecht ist dieser nur "so weit wie möglich zu hören" (= kein Vetorecht).
(§7 des "Lov om adopsjon (adopsjonsloven)") - https://lovdata.no/dokument/NL/lov/1986-02-28-8#KAPITTEL_1

Wenn 14 Jahre kein Kontakt bestand, wäre es ja plausibel, dass die norwegischen Behörden von einem "Vater verschwunden" oder "Anhörung nicht möglich" ausgegangen sind.

Die Tatsache, dass das deutsche Jugendamt nichts von der Adoption wusste, ist auch ein Anhaltspunkt dafür, dass die Adoption (wenn es sie denn gab) im Ausland stattfand.

-- Editiert von drkabo am 21.07.2017 10:16

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Tatsache, dass das deutsche Jugendamt nichts von der Adoption wusste, ist auch ein Anhaltspunkt dafür, dass die Adoption (wenn es sie denn gab) im Ausland stattfand.


Ich habe nun keine Ahnung, wie das Adoptionsrecht in Norwegen aussieht.

Aber das Kind und die leiblichen Kindeseltern haben doch die DEUTSCHE Staatsbürgerschaft !

Norwegen ist nicht einmal EU Mitgliedsstaat.

Wie kann dann in Norwegen eine Adoption durchgeführt werden, die deutsche Staatsbürger betrifft ? Und von diesem Vorgang erfährt weder das Jugendamt noch der leibliche Vater auch nur ein Sterbenswörtchen ! Und eine Einwilligung hat er dazu schon gar nicht erteilt !

Mag ja sein, dass das Kind in Norwegen adoptiert wurde. Aber, dass diese Adoption dann auch nach deutschem Recht gültig sein sollte, da glaube ich nicht dran.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Marcus, es kommt nicht auf Deine Vorstellungskraft an. Es kommt auf die internen Regelungen in Norwegen an. Bis vor kurzem hatten wir in Deutschland z.B. den 17 EGBGB, der regelte, dass neben deutschem Recht im Familienrecht auch das Recht aus Pipi Langstrumpfs Königreich, bzw. das ihres Vaters angewandt werden kann, und zwar völlig unabhängig von den EU-Regelungen. Das klärt jedes Land intern. Nur, das kann doch hier dahingestellt bleiben. Nach dem Zeitablauf, den der Fragesteller hier vorgetragen hat, ist das Kind vor der Auswanderung in Deutschland vor der Eheschliessung nach deutschem Recht adoptiert worden, und das ist so nicht möglich.

wirdwerden

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