Abwesenheit erschwert Umgang ...

20. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
John32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwesenheit erschwert Umgang ...

Hallo zusammen,

zum Umgang habe ich eine Frage für die Situation wenn zwei Eltern getrennt sind und ein uneheliches Kind (25Wochen) haben.

Die Kleine ist noch sehr jung. Trauriger Weise ist die Kommunikation zwischen uns Eltern unglaublich schwer.
Demnach sind Verabredungen auch schwer zu treffen (mehr als eine Woche in der Zukunft kaum möglich) bzw. werden immer wieder auch verschoben oder nicht eingehalten. Ich bin bereit für Absprachen und bitte immer wieder darum.

Jetzt möchte ich aber sehr gerne von Herzen für meine Tochter da sein und mich um sie kümmern.
Dazu würde ich mich über Vereinbarungen freuen, bei denen wir drei oder vier Tage in der Woche finden, an denen ich die kleine wenigstens kurz sehen kann.

Dabei möchte ich nicht fordernd klingen. Vom Gefühl sehe ich diese Zeiten als sehr wichtig um meiner Tochter und mir eine Chance zu geben, zwischen uns eine Bindung aufzubauen.

Leider verreist die Mutter immer wieder und spontan gerne. Ihr Argument ist, es sei wichtig für ihr Freiheitsgefühl und eine Leidenschaft.
Natürlich soll das auch möglich sein. Wie von mir über die Reisen mit dem Kind gedacht wird, spielt dabei jedoch keine Rolle.

Welche Zeiten würdet Ihr denn als umsetzbar sehen und mit wessen Hilfe kann ich das ermöglichen?

Klar geht das mit einem Rechtsanwalt und vor Gericht. Auch soll das nicht naiv klingen, jedoch würde ich Richter und Anwalt gerne zunächst da raus lassen. Sorgerecht wurde mir nicht von ihr gegeben, die Vaterschaft nach langem bitten schon. Beratungstermine waren wirkungslos.

Geht das nur gerichtlich?

Die Beistandschaft des Jugendamt hat noch nicht mal auf meine freundliche Mail und Bitte um Unterstützung geantwortet.

Herzlichen Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

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19 Antworten
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#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann bleibt letztendlich nur der Gang zum Familiengericht.

Aber eins nach dem anderen.

Als Kindesvater hast du das Recht und sogar die Pflicht, den Umgang mit deiner Tochter wahrzunehmen. Bei einem Kind im Alter von 25 Wochen meinen viele, dass dies noch nicht ganz so unabdingbar sei. Und deshalb macht das Jugendamt da auch erst mal nix. Denn das Jugendamt vertritt die Interessen der Kinder und nicht der Kindesväter. Und im übrigen sei angemerkt, dass nur die erziehende Kindesmutter die Beistandschaft in Anspruch nehmen kann.

Bei einem so kleinen Kind wird man Besuchstermine eher häufiger und dafür kürzer vorsehen. Etwa einmal die Woche für 2 - 3 Stunden wären fürs erste eine Basis. Was willste mit so einem lütten Dingens auch groß anfangen ... :)

So wie das aussieht, stellt die Kindesmutter aber eher ihre Selbstverwirklichung in den Vordergrund. Da könnte das mit dem Umgang ziemlich mau aussehen. Du solltest versuchen, das mit deiner Ex in Ruhe und friedlich zu besprechen und mögiichst gemeinsam mit ihr eine tragfähgie Lösung zu entwickeln. Aber wenn das nichts fruchtet, dann bleibt nur der Weg, gerichtlich eine Umgangsregelung zu erwirken. Eine solche Klage hat m.E. durchaus gute Erfolgschancen. Bei der Gelegenheit könntest du auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Auch das dürftest du vermutlich zugesprochen bekommen.

Dazu brauchst du einen fähigen Anwalt für Familienrecht, insbesondere weil man als Betroffener emotional viel zu aufgebracht ist, als dass man ruhig und gelassen auftreten könnte.

Also sprich mit der Kindesmutter freundlich und nett ... aber sieh dich auch nach einem Fachanwalt für Familienrecht um. Du solltest nicht zulassen, dass der Kontakt zu deinem Kind abreißt.

Allerdings musst du dann damit rechnen, dass die Kindesmutter sich im Gegenzug nicht mehr auf eine einvernehmliche Unterzahltszahlung einlässt, sondern den Unterhalt für sich und das Kind in voller Höhe geltend macht. :)

-- Editiert von Marcus2009 am 20.10.2018 17:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

bist du der rechtliche Vater,

hast du die Vaterschaft anerkannt?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
John32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ja die Beistandschaft hilft da null. Warum gibt es eigentlich in Deutschland keine Unterstützung für Männer? Emotional und Rechtlich ist das wirklich extrem belastend.
Mir scheint, das wir in einigen Bereichen noch in den 50er Jahren hängen geblieben sind. Das ist wirklich traurig und bedauerlich.

Ja ich spreche mit Ihr ganz ruhig. Sie mag aber nicht so gerne fremden Rat annehmen, so scheint mir.

Druck macht natürlich das Sorgerecht, wobei ich noch nicht ganz verstehe warum. Panische Angst macht sich da breit.
Diesen Druck will ich nicht. Das scheint mir unpassend. Andererseits bin ich der leibliche Vater und das auch anerkannt, da seh ich schon den Sinn für das Sorgerecht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von John32):
Sorgerecht wurde mir nicht von ihr gegeben, die Vaterschaft nach langem bitten schon.
...
Druck macht natürlich das Sorgerecht, wobei ich noch nicht ganz verstehe warum. Panische Angst macht sich da breit.
...
Leider verreist die Mutter immer wieder und spontan gerne. Ihr Argument ist, es sei wichtig für ihr Freiheitsgefühl und eine Leidenschaft.


Das klingt für meinen Geschmack reichlich schräg.

Normalerweise müssen Kindesväter nicht um die Unterschrift auf die Urkunde zur Anerkennung der Vaterschaft BITTEN, sondern sie werden auf Vaterschaft VERKLAGT, wenn sie nicht freiwillig unterschreiben. :)

Also, die Frau wollte dich eigentlich nicht als Vater eintragen lassen. Das gemeinsame Sorgerecht will sie dir verweigern. Umgang will sie dir nicht so ohne weiteres zugestehen. Und Unterhalt verlangt sie (derzeit) auch nicht in voller Höhe von dir.

Weißt du wonach das aussehen könnte ? Für mich drängt sich da der Verdacht auf, dass du vielleicht gar nicht der leibliche Vater des Kindes sein könntest. Bei diesem merkwürdigen Verhalten sollten bei dir alle Alarmzeichen auf "rot" stehen.

Ich würde dir empfehlen, dass du einen genetischen Abstammungstest anstrebst. Der kostet so um die 700 - 800 Euro. Das sind "peanuts" im Vergleich zu einem sechsstelligen Unterhaltsbetrag, den du im Laufe von vielleicht 25 Jahren zahlen müsstest. Und wenn die Kindesmutter sich vehement gegen den Test zur Wehr setzt, dann solltest du erst recht misstrauisch werden.

Deinen Wunsch ein Baby zu haben kann ich verstehen. Aber wenn das NICHT DEIN Kind ist, dann solltest du jetzt nicht die Augen verschließen. Denn sonst steht dir möglicherweise eine herbe Erfahrung ins Haus ! Die Kindesmutter könnte dich ausgrenzen wo sie nur kann. Aber Unterhalt zahlen musst du trotzdem. Bis zum letzten verfügbaren Cent. Wenn John32 ein Hinweis auf dein Alter ist, dann wärst du 57 bis die Sache ausgestanden ist. Also Augen auf !


-- Editiert von Marcus2009 am 22.10.2018 07:56

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Wozu brauchst du denn Hilfe ? Nimm dir einen Anwalt und klage Umgangsrecht und Sorgerecht ein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Väter haben doch einen Beratungsanspruch im Jugendamt, wenn es um die elterliche Sorge und den Umgang geht. Der Beistand ist schlicht der falsche Ansprechpartner. Der richtige Ansprechpartner ist der Allgemeine Sozialdienst am Wohnort des Kindes.

Rechtsgrundlage § 18 Abs.2 u. 3 SGB VIII

0x Hilfreiche Antwort






#12
 Von 
John32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle,

ich freue mich zum einen über die rege Beteiligung, weiß aber nicht recht wie ich den Stunk hier finde.

Vielleicht mal eben zu dem Thema mit dem Jugendamt.
Den Sozialen Dienst habe ich kontaktiert und vorgesprochen. Das ich dabei in Tränen ausbrach schien der Dame zwar etwas ungewohnt, jedoch war das kein Grund eine eingehende Beratung zu führen.

Man hätte ja auch erst mal erörtern können was da los ist. Dann wäre vielleicht die Idee gekommen, das es da ja um eine Tochter geht, der das alles nicht gut tut.
War aber nicht so.

Dann schrieb ich vor ein paar Tagen eine wirklich freundliche Mail an die Beistandschaft. Bis heute gab es keine Antwort.
Ganz ehrlich, ich finde das grandios unprofessionell. Wenn sich einer mit Hilfegesuch meldet, hat man da nicht wenigstens die Zeit kurz zu antworten und mitzuteilen an wen er sich wenden kann?

Leider paßt das, wenn auch nur am Rande, zu dem aufgekommenen Thema. Und ja, nicht alle beim Amt sind so. Der Tenor des Themas von oben scheint da aber schon irgendwie mitzuschwingen. Mir kommt es vor, als wären wir im letzten Jahrhundert hängengeblieben.

Wenn Ihr Rat habt, an wen ich mich mental wenden kann. Ich wäre euch sehr sehr dankbar.

Rechtlich steht natürlich ein Rechtsanwalt immer mit offener Geldbörse parat. Leider ist das sehr teuer und nicht schön. Das gilt es ja auch mental durchzustehen. Und da weiß ich nicht ob ich das schaffe.

Die wenigen Stellen wie Väteraufbruch für Kinder e.V. oder so, sind alle von mir kontaktiert worden. Beim Väteraufbruch habe ich unter keiner der Nummern jemanden in Köln erreicht und auch per Mail keine Antwort bekommen. Das ist wirklich sehr bedauerlich.

Als weitere Antwort möchte ich noch sagen, das ich als Vater anerkannt bin. Auch wenn das sehr lange und mit viel bittend gebraucht hat.

Ansonsten hab ich mich schon recht belesen um wenigstens die rechtliche Seite zu kennen.

Ich bin Vater und habe damit das daran gekoppelte Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Umgangsrecht. Nur wie soll ich das im Zweifelsfall umsetzen?

Ohne Sorgerecht kann Sie einfach fahren wohin sie will. Ich sehe dann meinen Sohn halt zwei drei Wochen nicht.
Termine werden willkürlich gegeben oder gar nicht.

Wenn sich nur keiner zur Hilfe "erbarmt" was bleibt dann noch übrig? Nur das Gericht?

Wie kann mir das Sozialdienst des Jugendamt denn konkret helfen??

Übrigens ist das mit dem leiblichen Kind schon eine Idee. Nur sieht die kleine mir so ähnlich, das es nicht von der Hand zu weisen ist. Jedenfalls scheint das so.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
John32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Der richtige Ansprechpartner ist der Allgemeine Sozialdienst am Wohnort des Kindes.

Rechtsgrundlage § 18 Abs.2 u. 3 SGB VIII


Wo steht denn das? Ich meine, ich werde gerne nochmal Kontakt mit denen aufnehmen, nur würde mich das interessieren wo diese Kompetenz dann vom Gesetzgeber zugewiesen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
John32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

dann wäre da noch die Umgangszeit. Einmal pro Woche ist zwar was, aber sehr mager. Man darf sich überlegen, das wir hier von einem Baby sprechen und diese eher viele kürzere Besuche für eine Bindung benötigen.

Was würde denn ein Richter in dem Fall festsetzen. Doch nicht wirklich alle zwei Wochen 2h?

Mein Gott, wo wir uns hier Zeitlich befinden ist wirklich fragwürdig. 2018 kommt mir aber komisch vor. Wir schleißen Ehen unter Männern und auch Frauen, Polygamie ist kein Unwort mehr und andere Lebenskonzepte werden wie selbstverständlich gelebt. Zu Recht!
Aber ein Vater einer gescheiterten Ehe ist Sorgeberechtigt und der ein uneheliches Kind hat ist die Sorge nicht wert?
Es ist zum verzweifeln.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Es gibt in deinem Fall wohl zwei Ebenen:

Da ist einmal die rechtliche Ebene. Das Umgangsrechtist zu regeln und möglichst auch das Sorgerecht.

Und zweitens ist da deine "mentale" Verfassung, die mir reichlich angegriffen scheint.

Beide Dinge sollte man nicht vermischen. Ich beschränke mich auf die rechtlichen Aspekte.

Zitat (von John32):
Als weitere Antwort möchte ich noch sagen, das ich als Vater anerkannt bin. Auch wenn das sehr lange und mit viel bittend gebraucht hat.


Du bist nicht als Vater anerkannt, sondern du hast die Vaterschaft angenommen. Damit bist du rechtlich gesehen der Vater. Mit allen Rechten und Pflichten. Ganz egal, ob du der biologische Vater bist oder nicht.

Zitat (von John32):
Übrigens ist das mit dem leiblichen Kind schon eine Idee. Nur sieht die kleine mir so ähnlich, das es nicht von der Hand zu weisen ist. Jedenfalls scheint das so.


Na ja, wenn dir das genügt, dann braucht es keinen Test. Wenn du allerdings doch nicht der leibliche Vater sein solltest, dann ist eine nachträgliche Anfechtung der Vaterschaft später nicht mehr so einfach, wenn nicht gar unmöglich. Ich würde das schon genau wissen wollen. Aber das musst du wissen.

Zitat (von John32):
Ohne Sorgerecht kann Sie einfach fahren wohin sie will. Ich sehe dann meinen Sohn halt zwei drei Wochen nicht.
Termine werden willkürlich gegeben oder gar nicht.


Das alles kann sie auch MIT Sorgerecht. Das einzige was sie davon abhalten kann ist eine - nötigenfalls strafbewehrte - gerichtliche Umgangsregelung.

Zitat (von John32):
Wenn sich nur keiner zur Hilfe "erbarmt" was bleibt dann noch übrig? Nur das Gericht?


Genau das! Mit "Hilfe" und "Erbarmen" hat das nämlich nix zu tun.

Zitat (von John32):
Wie kann mir das Sozialdienst des Jugendamt denn konkret helfen??


In dieser Angelegenheit gar nicht. :)

Du erwartest das ANDERE deine Probleme lösen ? Weder der Väteraufbruch noch das Jugendamt noch sonst wer kann diesbezüglich irgend etwas rechtsverbindliches beschließen. Also hör auf herum zu zetern. Komm endlich in die Puschen, such dir einen Anwalt und klage auf Umgangs- und Sorgerecht Punkt. Wenn du kein Geld hast, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Und außerdem siehst du zu, dass du demnächst genügend Geld verdienst, um wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind zu zahlen. Das gehört nämlich zum "Vatersein" auch dazu. Stichwort: erhöhte Erwerbsobliegenheit ! :)


-- Editiert von Marcus2009 am 23.10.2018 07:22

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von John32):
Zitat (von smogman):
Der richtige Ansprechpartner ist der Allgemeine Sozialdienst am Wohnort des Kindes.

Rechtsgrundlage § 18 Abs.2 u. 3 SGB VIII


Wo steht denn das? Ich meine, ich werde gerne nochmal Kontakt mit denen aufnehmen, nur würde mich das interessieren wo diese Kompetenz dann vom Gesetzgeber zugewiesen wird.


Nirgends. Das ist eine organisatorische Frage und abhängig von Größe des Amtes und Region. Wenn du bisher keine ordentliche Beratung bekommen hast, tut mir das leid. Die gesetzliche Grundlage ist o. g. und leider kommt es immer wieder vor, dass in Behörden auch fachlich nicht so gut ausgebildete Mitarbeiter sitzen. Das hab ich noch nie in Abrede gestellt. Tendenz in meinen Augen klar sinkend und natürlich auch kein Grund dafür, dass du eine ordentliche Beratung bekommen kannst. Bei mir würdest du die bekommen - und ich bin kein Sozialarbeiter - da sie seit Einführung des KICK nunmal im SGB VIII vorgesehen ist.

Ganz konkret kann dich das Jugendamt nur über deine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten beraten. Es kann dich weder vertreten (wie ein Anwalt) noch etwas festlegen (wie ein Gericht). Umfang und Qualität der Beratung sind ein Stück weit von dem/der Mitarbeiter/in abhängig, an den/die du gerätst.

"offtopic" daher editiert

-- Editiert von Moderator am 23.10.2018 10:23

1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
John32
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da habt ihr natürlich alle recht. Ich bin auch nicht blöd und mir ist schon klar das andere dieses Problem nicht lösen werden.
Ich möchte eine Beratung und finde es zum kotzen, dass sich für die Mütter die Beistandschaft in die Bresche wirft und notfalls gerichtliche Schritte antriggert, für den Vater jedoch nicht mal eine Beratung übrig bleibt.

Es wäre sicher Zielführender, beide zu einem Gespräch einzuladen und zu vermitteln. Sollte Die Mutter nicht wollen, ist das ja auch ein Zeichen, welches beachtet werden darf. Es geht um das Kind, nicht um die Eltern betonen wir ja alle. Aber wie gesagt, wir sind noch in den 50er Jahren.

Ich habe verstanden. Möglicher Weise geht es nicht anders.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Der Beistand regelt den Unterhalt und kann auch nur für diesen Bereich rechtliche Schritte einleiten, die Fragen bezogen sich aber auf Umgang und Sorgerecht. Ein guter Beistand würde ein entsprechendes Schreiben von dir aber trotzdem beantworten und dir zumindest den in seinem Haus dafür richtigen Ansprechpartner benennen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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