Hallo,
gegen A besteht ein titulierter Anspruch auf Elternunterhalt.
Zwischenzeitlich haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse bei A massiv verschlechtert (Arbeitslosigkeit).
Das Sozialamt sieht daher zurzeit von einer Verwirklichung des Titels ab, droht aber regelmäßig damit, diese ruhende Verwirklichung zu beenden.
Jetzt meine Fragen:
1. Bleibt die Höhe des titulierten Anspruchs unverändert, selbst wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse von A verschlechtert haben oder muss der Titel den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden?
2. Ist eine Abänderungsklage zu empfehlen und was kostet eine solche Klage und wer trägt hier die Kosten?
Danke für Rat!
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Abänderungsklage wg. Elternunterhalt zu empfehlen?
27. Mai 2010
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Frage vom 27. Mai 2010 | 11:22
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 19x hilfreich)
Abänderungsklage wg. Elternunterhalt zu empfehlen?
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#1
Antwort vom 27. Mai 2010 | 16:40
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 196x hilfreich)
Zu A) Ja, der titulierte Betrag bleibt solange unverändert, bis er durch einen neuen Titel abgeändert wird.
Zu B) Aus diesem Grund empfiehlt sich zu verlangen, dass die Behörde erklärt, dass keine Rechte mehr aus dem Titel geltend gemacht werden. Außerdem ist die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltstitels zu verlangen. Kommt die Behörde dieser Aufforderung nicht nach, ist eine Abänderungskage einzurechen. Die Kosten trägt wie (fast) immer derjenige, der das Verfahren verliert, sofern er Anlass zur Klage gegeben hat.
Grüße, Borion
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