ALG2/Zahlung von Kindesunterhalt

20. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Blaumaki01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG2/Zahlung von Kindesunterhalt

Hallo zusammen,ich brauche einen dringenden Rat!
Zum Fall: Seit Juli 2005 bin ich Arbeitslosengeld 2 Empfänger. Zusätzlich bekomme ich 289 € Wohngeld. Nun kann ich aufgrund meiner finanziellen Situation den Unterhalt für meinen 12-jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt, Bezahlen. Gehört habe ich allerdings, daß ich keinen Unterhalt als ALG2 Empfänger zahlen muß und auch nicht nachzahlen muß. Aufgrund eines freiwilligen Unterhaltstitels von 2003 fordert mich die Anwältin meiner Ex nun auf,den Kindesunterhaltes nachzuzahlen, da sonst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Hoffentlich kann mir jemand eine Antwort darauf geben. Da ich nicht mehr weiter weiß.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Blaumaki01 hallo,
du könntest mal zum Anwalt und den Titel ändern lassen auf eine geringere Summe u. U.
Leider wird das in Zukunft öfter vorkommen und niemand bedenkt das so wirklich. Schade.
Hart für beide Seiten.
Nicht die Anwältin fordert sondern die Mutter des Kindes fordert Unterhalt.

Könntest du mit ihr sprechen? Eventuell eine kleine Summe überweisen um deinen guten Willen zu zeigen.
Ich weiß bei dem wenigen Geld ist guter Wille nicht ausreichend.
Hm.
Wie sieht es mit deinen Bemühungen aus dir einen Job zu suchen?
Könntest du nachweisen das du dich gekümmert hast?
Das erst mal von mir bin gespannt was andere dazu schreiben.

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"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#2
 Von 
Blaumaki01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,
ich habe schon versucht mit meiner Ex zu reden. Leider erfolglos. Was die Arbeit betrifft, habe ich die Nachweise über meine Bewerbungen, die ich dokumentiere. Leider kann ich von meinen 345€ nicht auch noch den Mindestunterhalt (291€) bestreiten. Dankeschön trotzdem für Deine wirklich guten Ratschläge. LG Blaumaki01

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Blaumaki01,
und jetzt?
Der Mindestsatz kann auch weniger sein als 291 Euro manche zahlen 30 oder 70 Euro Unterhalt. ( Titel)
Es gibt ein Forum speziell für ALG II Empfänger mit guten Tips und Hilfestellungen.
Kennst das?
Stöber doch mal in diesem Forum da findest du viele Links zu dem Thema.


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#4
 Von 
Blaumaki01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,
danke für den Tip. kannst Du mir mitteilen, wo ich das Forum finde. LG Blaumaki01

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=29192

Hi Blaumaki01,
da sind in den Beiträgen weitere Links zu finden.
Viel Erfolg:)

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#6
 Von 
Blaumaki01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,
Du hast mir weitergeholfen.:)

Liebe Grüße, Blaumaki01

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