ABR???

24. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
sisal
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
ABR???

Ich hätte mal eine kurze Frage:
Wo kann ich sehen wer das ABR hat?
Ich habe mit einer Ex 2Kinder und nach ihrer Aussage haben wir nur für den großen gemeinsames Sorgerecht, für die kleine hätte sie das alleinige.Wo sie das her weiß konnte sie mir auch nicht sagen.Wie kann es sein, daß es da Unterschiede gibt? Bin mir nicht sicher, aber glaube bei beiden die gleichen Sachen unterschrieben zu haben(waren nicht verheiratet).Schriftstücke hat sie natürlich beim Auszug alle fleißig mitgenommen.
Ich hab mir da noch keinen Kopf drum gemacht, weil bis jetzt alles in Ordnung war, aber seit einem halben Jahr geht alles drunter und drüber. Sie ist 5mal umgezogen und jedesmal sah es schlimmer aus und die Kinder sind total durcheinander. Die kleine soll jetzt in die schule kommen und weint, weil sie nicht weiß, welche anderen Kinder mitgehen und sie Angst hat,keinen zu kennen. Der große ist genauso und vorallem hat er sehr schlechte Zensuren bekommen, da er jede Schule an einer anderen Stelle im Lehrplan war.Jetzt will sie wieder umziehen und unser Sohn soll in der nächsten Schule eine Klasse zurück gestuft werden. Ich dachte nicht das mein sein kind willkürlich an und abmelden kann an den schulen.
Deshalb habe ich mich gefragt, wer das ABR hat. Damit könnte ich vielleicht ein bisschen dafür sorgen, das sie nicht andauernd hin und her zieht und mal an die Kinder denkt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also das ABR ist ein Teil des Sorgerechts.

Wer das SR hat, hat auch das ABR.

Haben beide das SR, haben erstmal auch beide das ABR.

Ihr wart nicht verheiratet, das bedeutet, die Mutter und Du, Ihr müßtet eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben, wenn Du auch das SR hast.

Dies geschieht in der Regel beim JA....und jeder (Vater, Mutter und auch das JA) erhalten eine Sorgerechtserklärung ausgefertigt.

Ob nun für beide Kinder oder nur für eines das gemeinsame SR besteht, könntest Du folglich am JA erfragen, falls Du Dir nicht sicher bist.

Bei GSR kannst Du durchaus versuchen, das ABR einzuklagen.

Hast Du kein SR, kannst Du das ABR auch nicht einklagen, bzw. würde es verdammt schwierig werden.

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