Hier mein Anliegen:
Mein 21jähriger Sohn wird im Sommer das Abitur machen. Was er danach machen wird, steht noch in den Sternen. Evtl. Zivildienst oder Ausbildung; aber auch der Besuch einer Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung ist möglich.
Er wohnt im Haushalt meiner geschiedenen Frau und hat eigene Einkünfte.
Ich habe gelesen, dass er, bedingt durch sein Alter 21 ½ Jahre, ein nicht priviligierter Unterhaltsberechtigter ist.(?)
Meine Fragen:
- in welchem Fall müsste ich ihm weiterhin Unterhalt zahlen?
- Wie sieht das Berechnungsmodell aus? (Kann ich den Unterhalt für die anderen beiden Kinder und für meine neue Frau vorab vom Nettoeinkommen abziehen? Oder muss ich mein eigentliches Nettoeinkommen zu Grunde legen und kann die sonstigen Unterhaltsleistungen erst zur Ermittlung der Quotenerrechnung zugrunde legen?
- Wer kann mir einen Tipp geben, wie viel Unterhalt ich in etwa zu zahlen habe?
Sonstige Informationen:
Mein Nettoeinkommen: 2500,-- Euro
Nettoeinkommen meiner geschiedenen Frau: 1150,-- Euro
Einkommen meines 21 Jährigen Sohnes: 200,-- Euro
Unterhaltsberechtigt: 21jähriger Sohn aus erster Ehe, 14jährige Tochter aus erster Ehe, neue Ehefrau, 2 jährige Tochter aus neuer Ehe.
Meine geschiedene Frau lebt mit einem neuen Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft.
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"Schnickschnack"
21jähriger Sohn macht Abi - Unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hier stellt sich vielleicht die Frage, warum der 21-jährige Sohn jetzt erst das Abitur macht. Hat er vielleicht schon mal eine Lehre angefangen oder ähnlich. Normalerweise macht man mit 18 oder 19 das Abitur, wenn man sitzengeblieben ist, ist man dann vielleicht 20. Aber 21 1/2?
Wenn er etwas anderes zwischendurch gemacht hat, entfällt evtl. der Unterhaltsanspruch. Das wäre zu prüfen.
Das Nettoeinkommen Deiner geschiedenen Frau oder des Sohnes haben mit Deinen Unterhaltsverpflichtungen gar nichts zu tun.
Du kannst Dein Nettogehalt zugrundelegen, davon werden dann evtl. Verpflichtungen, wie Kredite, Auto pp. abgezogen. Das kommt aber immer auf den Einzelfall an, was davon abgezogen wird. Es gibt den sogenannten Selbstbehalt, der einem nach Abzug von allen Unkosten bleiben muss.
--- editiert vom Admin
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hi Schnickschnack
also da ich auch ein scheidungskind bin weissich das der vater bis zum 27. Lebensjahr unterhaltsflichtig ist aber nur wenn das Kind zur schule geht prich
Abi
Studium
in seiner altersklasse.
soferne er eine lehre beginnt gitb es andere bedarfssätze da er ja da auch Die berufsausbildungsbeihilfe beantragen kann
Hinzu kommt noch wohnt dein sohn noch bei mutti?
--- editiert vom Admin
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