19jähriger aus Elterlicher Wohnung?

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bitmanni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
19jähriger aus Elterlicher Wohnung?

Kann man einen 19 jährigen nach einer scheidung aus der Elterlichen Wohnung setzen?
Nach 2 abgebrochenen Lehren und abgeleistetem Bundeswehrdienst sitzt der Junge nur in seinem Zimmer. Geht zu keiner Behörde um finanzielle unterstützung zu bekommen, oder sich um einen Job zu bemühen. Alle Guten Worte nutzen nichts.
Kennt jemand evtl. einen ähnlichen Fall, oder ein Urteil in einer ähnlichen Sache?
Bin für jeden Tip Dankbar

-- Editiert von Bitmanni am 06.01.2006 14:00:42

-- Editiert von bitmanni am 06.01.2006 14:04:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Tja, rein rechtlich gesehen kannst du ihn schon rausschmeißen, aber ob das rein familiär wirklich sinnvoll ist? Vielleicht gibts ja doch noch eine andere Möglichkeit...

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"justice"

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Welche denn???

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"gruß azrael"

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#3
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Bitmanni,

nehme an, daß ihr bei Frag einen Anwalt.de die selbe Frage gestellt habt.
Da würde ich erst mal ganz schnell nachfragen - in der einmaligen Nachfragefunktion - wieso und inwiefern da eine eventuelle Barunterhaltspflicht entstehen könnte. Denn ich habe vorigen Monat die Auskunft erhalten, daß man nach 2 abgebrochenen Lehren aus nichtigen Gründen nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist. Allerdings arbeitet unsere nette Regierung daran, daß Kinder bis 25 Jahre keine Wohnung auf Kosten der Sozialämter bekommen. Einerseits zu verstehen, andererseits eine unzumutbare Belastung der Eltern, zumal der Staat nicht in der Lage ist, vernünftige Arbeitsplätze zu schaffen aber andererseits solche Kinder bzw. deren Verhalten - natürlich auf Kosten der Eltern - unterstützt.

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" "

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#4
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

Wieso sitzt der junge Mann ewig in seinem Zimmer und ist noch nicht verstorben?
Weil ihm das Hotel Mama und Papa doch bestimmt alle Leistungen Essen (ins Zimmer?) Wäsche waschen und bügeln - wahrscheinlich auch noch Taschengeld - bietet.
Konsequent alle "Leistungen" einstellen. Essensteilnahme nur, wenn ordentliche Mithilfe im Haushalt erbracht wird (Fensterputzen usw) Wäsche waschen kann er sicher auch selber bzw gegen einen entsprechenden Beitrag. Ihm mal vorrechnen, was die qm an Zimmer, Strom, Wasser, Essen kosten.
Diese Probleme sind oft auch von den Eltern selbst produziert, weil die Kinder keine Eigenverantwortung gelernt haben. Also, es ihm einfach zu Hause ungemütlich machen bzw ihn als Haushaltshilfe nutzen bis der junge Mann in Bewegung kommt. Notfalls Küche ab- und Geld wegschließen.
Gibt es Theater - Schlösser auswechseln und Vertrag anbieten.
Nicht juristisch, aber praktisch.


-- Editiert von Trixi0703 am 06.01.2006 22:35:44

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#5
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

So gesehen hat Trixi Recht, hab ich mit meinem Sohn auch so gemacht - ihm die Kosten für Kost und Logie vorgerechnet und ihm 6 Monate Zeit gegeben sich zu entscheiden - entweder Kostkeld oder Auszug - allerdings hatten wir ihm vorher eine Arbeit vermittelt, wo er 2.200,- DM verdient hatte - deshalb auch mein Rat, nach der unentgeltlichen Nachfragefunktion bei www.frag einen Anwalt.de - wegen der ev. Zahlungsverpflichtung.

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