Hallo, ich habe da mal eine Frage!
Die Tochter von meinem Freund (wird im Februar 18)will an diesem Tage ausziehen.Sie hat sich das in den Kopf gesetzt und ist nicht davon abzubringen. Sie ist in der Lehre und verdient 350 Euro netto abzüglich 40 Euro VWL.
Steht ihr von Ihrem Vater Unterhalt zu, obwohl sie hier die Möglichkeit hat zu wohnen? Mein Freund (ihr Vater) verdient ca. 1700 Euro netto und hat Unterhaltsverpflichtungen in Höhe von 326 Euro für die anderen Kinder.
Was kann sie als Beihilfe beantragen? Wohngeld? Die Mutter ist Sozialhilfeempfängerin und somit nicht zahlungsfähig.
Ich danke schonmal für hilfreiche Antworten.
18 jährige will Ausziehen, Unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo hexchen,
wenn der Vater seiner Unterhaltspflicht natural nachkommen möchte, steht der Tochter nach Auszug seitens des Vaters nix zu.
Er entscheidet, wie er seiner Unterhaltspflicht nachkommt.
Sie könnte BAB beantragen.
Das Kindergeld ist an sie weiterzuleiten.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
hallo hexchen
Rang der Unterhaltsansprüche
Einen erheblichen Einfluss auf die Unterhaltsansprüche eines volljährigen Kindes kann die Unterhaltsberechtigung anderer Personen haben, und zwar dann, wenn diese anderen Personen dem volljährigen Kind gegenüber vorrangig sind. Vorrangig sind die Unterhaltsansprüche minderjähriger und privilegierter volljähriger Kinder und die Unterhaltsansprüche des früheren bzw. jetzigen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen. So hat das volljährige Kind erst dann einen Unterhaltsanspruch, wenn der Anspruch des vorrangig Berechtigten vollständig befriedigt ist. Dieser Nachrang gilt auch für das körperlich und geistig behinderte volljährige Kind.
Entscheidend sind alleine das Alter des Kindes und die Frage, ob es privilegiert ist im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB
Unter 25-jährige
Eine eigene Wohnung, die vom Staat bezahlt wird, dürfen sich Menschen unter 25 Jahren nur noch in Ausnahmefällen nehmen. Im Regelfall müssen die Betroffenen bei den Eltern leben. Zudem erhalten sie nur noch 80 Prozent des Regelsatzes.
mfg Ostseeperle
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@ostseeperle
auch unter 25 jährige dürfen sich eine whg nehmen. sie müssen sie bezahlen können.
während der ausbildung sind die eltern unterhaltspflichtig. kost&logis sind da ausreichend, die rede ist nicht von cash.
sunbee
hallo sunbee
wie es aussieht kann sie die aber nicht bezahlen
mfg Ostseeperle
Danke schon mal für die Antworten!
Die Sache ist die. Wir sehen es einfach nicht ein ihr etwas zu zahlen bzw. Naturalien zuzusteuern, da sie hier die Möglichkeit zu wohnen, wird verpflegt usw.
Meine Frage hat eher den Hintergrund ob ihr Geld zusteht von uns, bzw. einklagen könnte?
Die Unterhaltspflichten meines Freundes sind 200 Euro für den leiblichen Sohn der bei seiner Ex-Frau wohnt und 126 Euro für den gemeinsamen Sohn mit seiner Ex-Freundin. Ex-Frau erhält keinen Unterhalt. Diese beide Kinder sind minderjährig.
Sie (Tochter) ist der Meinung das ihr Wohngeld usw zusteht, was ich aber nicht glaube, da ich mich im Netz schlau gemacht habe.
Klar das Kindergeld würde sie bekommen... Aber das reicht ja bei weitem nicht um die Lebenserhaltungskosten zu decken...
Also was tun? Ausziehen lassen und "auf die Nase fallen lassen" oder was denkt ihr?
Hallo Hexchen,
privilegierte Kinder sind auf jeden Fall vorrangig vor der dann ausgezogenen Tochter zu bedienen.
Dürfte nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und KU für die Jüngeren nix oder kaum verbleiben.
Gibts für die anderen Kinder einen Titel?
Wie setzt sich der KU von 126€ zusammen, das ist auf jeden Fall nicht mal der Mindestsatz?
Zahlt dein Freund für die dazugehörende Mutter auch?
quote:
Also was tun? Ausziehen lassen und auf die Nase fallen lassen oder was denkt ihr?
Wenn sie denn partout will...
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Hallo,
wenn die Tochter deines Freundes auszieht, hat sie einen Unterhaltsbedarf von 640 EUR. Davon sind abzuziehen ihr Nettoeinkommen (350-40 EUR) und das an sie weiterzuleitende Kindergeld (154 EUR). Es verbleibt ein Bedarf von 176 EUR.
Da die Kindesmutter nicht leistungsfähig ist, muss der Kindesvater allein für diesen Betrag haften. Der Kindesvater hat aber das Recht zu bestimmen, wie er dies tut. Insbesondere kann er dies in Forum von Kost und Logis leisten.
Wenn die Tochter trotzdem auszieht, kann der Kindesvater den Unterhalt angemessen kürzen. Ob und in welcher Höhe dann noch Unterhalt zu leisten ist, dürfte eine Ermessensentscheidung des Gerichtes sein. Ich denke aber nicht, dass noch viel zu zahlen sein wird.
Grüße
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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
Hallo,
ob die VWL abgezogen werden dürfen, da wäre ich mir nicht sicher.
Beim Unterhaltspflichtigen vermindern sie das Einkommen jedoch nicht, warum sollten sie das beim Empfänger tun?
Nur ne Vermutung...
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
@ Schwesterchen
Der Unterhalt ist nach dem Einkommen berechnet worden und den Verpflichtungen die mein Freund schon hat. Er hat viele Schulden und deswegen ist die Vereinbarung auf 126 Euro festgesetzt worden. Es gibt keine Titel es ist alles so festgelegt worden.
Also ich denke inzwischen, wenn die umbedingt gehen will, soll sie es tun, und dann auch alle Konsequenzen selber tragen...
So ist das dann leben... Pech!
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