18 Jahre, Abitur, WG-Zimmer, Zuschüsse ???

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
** Smily :)) **
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
18 Jahre, Abitur, WG-Zimmer, Zuschüsse ???

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin ein wening ratlos und hoffe, das Ihr mir mit ein zwei tips rat geben könnt.

Folgendes Probelm: Die Tochter meines Mannes ( 18 Jahre alt, macht momentan Abitur ) hat sich mit Ihrer Mutter verstritten und möchte jetzt nicht mehr zurück nach Hause. Da wir leider nicht die Möglichkeiten haben, Sie bei uns wohnen zu lassen (Platzmangel ) haben wir uns mit der Tochter darüber geeinigt ( auf Ihren Wünsch ) für Sie ein WG-Zimmer zubesorgen.

Jetzt meine Frage: Bekommt Sie Zuschüße für Miete etc. oder müssen die Eltern für Miete und Lebenshaltungskosten aufkommen? Für evtl. Zuschüsse müssen wi uns an wen weden ?? Wir zahlen momentan noch Unterhalt an die Mutter für die Tochter den wir aber dann kürzen würden um ihn der Tochter direkt zu überweisen. Ist in diesem Fall die Mutter auch Unterhaltspflichtigt? Muß dazusagen, das die Mutter noch kein festes Einkommen hat, da sie selber noch studiert !!!

Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

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" LG, ciao ** Smily :) ) **"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wir zahlen momentan noch Unterhalt an die Mutter für die Tochter den wir aber dann kürzen würden um ihn der Tochter direkt zu überweisen


Ab Volljährigkeit müsst ihr, außer es existert eine andere Vereinbarung, den Unterhalt direkt an die Tochter zahlen.

quote:
Ist in diesem Fall die Mutter auch Unterhaltspflichtigt? Muß dazusagen, das die Mutter noch kein festes Einkommen hat, da sie selber noch studiert !!!


Sie wäre unterhaltsverpflichtet. Sofern sie leistungsfähig wäre. Ist sie nicht.
Die Tochter ist ab Auszug nicht mehr privilegiert, somit entfällt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Das Kindergeld wäre an die Tochter weiterzuleiten, ebenso Bafög zu beantragen.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
** Smily :)) **
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Loddar,

ersteinmal danke für deine prompte Antwort. Entschuldige, aber bitte übersetze mir diesen Satz:
_________________________________________________________________
Die Tochter ist ab Auszug nicht mehr privilegiert, somit entfällt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich nuß leider gestehen, das ich nicht weiß, was Du mir damit sagen möchtest.

Und noch eine weitere Frage, steht der Tochter Bafög zu, wenn Sie Ihr Abi macht ???

Und, das ich dich auch richtig verstanden habe, wenn die Mutter kein geregelts Einkommen hat, muß Sie kein Unterhalt zahlen und der Vater wäre alleine Unterhaltsverpflichtet ?! Wär die Mutter nicht verpflichtet einer Tätigkeit nachzugehen um die Tochter auch finanziell zu unterstützten ?

Gruß :)

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" LG, ciao ** Smily :) ) **"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Smily,

Privilegierung: - unter 21
- sich in allgemeiner Schulausbildung befindend
- bei den Eltern wohnhaft und ledig

Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, ist die Privilegierung weg.
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bestünde für die Mutter, wenn die Tochter zu Hause wohnen bleiben würde. Bis zum Ende der Schulzeit.

Guck mal hier

Grüßlee


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Unterhaltspflicht des Vaters richtet sich ja weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle, der muß jetzt nicht für die Mutter mitzahlen.

Die Tochter sollte Bafög beantragen, wird das abgelehnt, besteht eventuell ein Anspruch auf AlgII.

Mit nicht gesteigerter Erwerbsobliegenheit meint Loddar, dass hier die Mutter eben nicht verpflichtet ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um die Tochter finanziell zu unterstützen.

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