1/2 Kinderfreibetrag für Stiefvater richtig????

14. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
1/2 Kinderfreibetrag für Stiefvater richtig????

Folgende Sachlage:

Geschiedene Mutter mit minderjährigem Kind heiratet erneut.
Bisher hatte sie folgende Eintragungen auf Steuerkarte I/0,5; der zukünftige Ehegatte I/0. Beide lebten vor der Ehe schon zusammen.

Bei der Änderung der Steuerkarten nach der Heirat erfolgte
durch die Gemeinde der Eintrag IV/0,5 für beide Eheleute.

Auf den Hinweis, dass der Stiefvater nicht der leibliche Vater des minderjährigen Kindes ist und ihm deshalb der Kinderfreibetrag wohl nicht zustehe, antwortete der Sachbearbeiter, dass dies keine Rolle spiele. Alle
drei Personen ( Mutter, Stiefvater, Kind ) gelten jetzt als eine ( neue ) Familie.
Der leibliche Vater bleibe hier außen vor.

1. Wird somit dem leiblichen Vater des Kindes der Kinderfreibetrag mit Wiederheirat seiner Ex aberkannt?
Er zahlt Kindesunterhalt, zwar deutlich unter dem Mindestunterhalt, aber relativ regelmäßig.Er sieht sein Kind auch regelmäßig

2. Kann sich der Kindsvater daraufhin erfolgreich weigern, Kindesunterhalt zu zahlen?

3. Wann spätestens würde er davon erfahren?
Denke mal, nach Erhalt der Lohnsteuerkarte 2010
( ist seit Jahren selbständig ) oder dem Erhalt des Einkommenssteuerbescheid 2009, oder?

3. Hat das einkommenssteuerrechtliche Folgen für ihn?
Kann er einen Antrag auf Rückübertragung stellen, wenn er davon erfährt?

4. Welche Auswirkungen hat diese Eintragung steuerrechtlich
auf den Stiefvater?
Schließlich muß er sich nachsagen lassen, dass er von dem fremden Kinderfreibetrag profitiert.


Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
66sumse
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 26x hilfreich)

Ist bei uns auch so: Wir haben beide Steuerklasse 4. Mein Mann hat ein Kind aus erster Ehe und wir haben ein gemeinsames Kind. Jeder von uns hat 1,5 Kinderfreibeträge auf seiner Steuerkarte. Auch mein Mann hat sich das so erklären lassen und diesbezüglich nachgefragt.

Der Kinderfreibetrag hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Der muss für das Kind weiter gezahlt werden.

3 und 3 (?) kann ich Dir nicht beantworten, das können andere sicher besser.

Irgendeinen Vorteil muss man doch haben, wenn man einen Mann/Frau mit *Altlasten* heiratet... :???: Die finanziellen Einschränkungen dadurch sind durch die monatlichen Unterhaltszahlungen schließlich auch nicht von der Hand zu weisen.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo willow,

bei der Wahl der Steuerklassen 4/4 müssen beide Steuerkarten identisch sein, daher bekommt der Stiefvater auch 0,5 Kinderfreibetrag eingetragen. Hat meine 2. Frau auch bekommen obwohl mein Kind aus erster Ehe ist.

zu 1. wenn der KV nicht mindestens 75% des Mindestunterhalts leistet, steht ihm der halbe Kinderfreibetrag eh nicht zu. Wie viel Unterhalt zahlt er?

zu 2. Nein

zu 3 + 3? Das ist egal, da er dadurch weder Nachteile noch Vorteile hat.

zu 4. Der Stiefvater muss sich gar nichts nachsagen lassen. Das ist gäniges Steuerrecht.

Ich habe mal in einem Brutto-Netto Rechner mit 2.500€ Monatseinkommen gerechnet.

StKl 4 ohne 0,5 entspricht Netto 1.546,03

StKl 4 mit 0,5 entspricht Netto 1.551,31

Man kann nicht gerade segen, dass der Stiefvater sich dadurch bereichern würde.

LG Nero

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Klar, sumse, dass sehen wir auch so. Danke.

Aber irgendwann werden die Fragen anfangen und ich wüßte gern,

was uns erwartet.

Vor allem, wenn der leibliche Vater ( in meinen Augen auch berechtigt ), fragt, was das denn soll ( und vielleicht noch auf den gedanken kommt, den KU einzustellen oder zu kürzen.

Dann wäre eine korrekte und klare Ansage von Nutzen.

Jetzt ergibt sich die nächste Frage:
5. Muß der leibliche Vater ab verlust Kinderfreibetrag mehr Unterhalt zahlen, weil nun der hälftige Anteil des Kindergeldes nicht mehr angerechnet werden kann?

Kleine Ursache, große Wirkung?



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"Tu, was du denkst, abersei der Erste."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo willow

quote:
Muß der leibliche Vater ab verlust Kinderfreibetrag mehr Unterhalt zahlen, weil nun der hälftige Anteil des Kindergeldes nicht mehr angerechnet werden kann?


das hat nichts miteinander zu tun. Entfällt beim barunterhaltspflichtigem Elternteil der Steuerfreibetrag (Steuerrecht) wird trotzdem das hälftige Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet (Familienrecht).

Im Übrigen habe ich Dir in meinem vorherigen Post aufgezeigt, welche Auswirkungen die Wegfall auf das Netto-EK hat.

LG Nero

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

@ nero

Dankeschön.

Kind 17 Jahre alt - Titel / Vergleich auf 250,00 € ( ausgehend von einem fiktiven Verdienst des Kindsvaters, da damalige Verletzung gesteigerte Erwerbsobliegenheitsspflicht - im Übrigen auch heute noch ).

Die 75%, beziehen die sich auf die DDT oder den titulierten KU?

Übrigens:
Das Brutto ( 2.500,00 € ) sieht wundervoll aus ;-D, vor allem für eine Person ganz alleine ....

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"Tu, was du denkst, abersei der Erste."

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die 75%, beziehen die sich auf die DDT oder den titulierten KU?


Das bezieht sich auf den Mindestunterhalt nach DDT. Bei dem 17jährigen Kind wären das also 221€.

Ich habe mal eben beim Finanzamt nachgefragt. Trotz der Eintragung des Kinderfreibetrages beim Stiefvater, bleibt der hälftige Kinderfreibetrag beim Vater trotzdem erhalten. Für den Vater ändert sich also nichts.

LG Nero

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Dann danke ich dir für deine Hilfe, nero.

I

quote:
Im Übrigen habe ich Dir in meinem vorherigen Post aufgezeigt, welche Auswirkungen die Wegfall auf das Netto-EK hat.


Es sind schon aus geringerem Anlass Kriege begonnen worden...

Meistens von Männern ( meine persönliche Meinung ).

-- Editiert am 14.10.2009 13:12

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo willow,

quote:
Meistens von Männern ( meine persönliche Meinung ).


Da ich zu denen gehöre, habe ich verständlicherweise eine andere Sichtweise. ;) Leider gibt es auch Frauen die wegen Kleinigkeiten die Apokalypse ausrufen. :augenroll:

Aber ich denke, das ist kein geschlechtsspezifisches Problem. Es handelt sich dabei um Elternteile, welche immer noch auf der Paar-Ebene sind und es nicht schaffen auf die Eltern-Ebene zu wechseln.

Alles Gute & LG Nero

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4x Hilfreiche Antwort

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