wozu brauche ich die Berufsgenossenschaft

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Adi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 17x hilfreich)
wozu brauche ich die Berufsgenossenschaft

Hallo,
ich habe ein Ich Gewerbe angemeldet .
Sofort erhielt ich ein Schreiben der XXX Berufsgenossenschaft und soll zahlen. wozu ist das außer abzocken?

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14 Antworten
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#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Eine Durchschrift der Gewerbemeldung geht an die BG. Automatisch.

Die BG ist eine Körperschaft des öffentl. Rechts. Neben der Arbeitslosen, Kranken (+Pflege), und Rentenversicherung gibt es auch noch die Unfallversicherung in Deutschland. Hier ist die BG gemeint mit. Beitragspflichtig ist hier im Gegensatz zu den vorgenannten nur der Arbeitgeber.

Es wird die Arbeitnehmerhaftplicht übernommen. Wenn deinen Angstellten oder dir ( wenn du satzungsmäßig oder gesetzl, oflichtversichert bist) etwas zustößt in der Arbeit, dann könnten deine Angestellten dich vor Gericht auf Schadenersatz verklagen. Und das kann bei einem Todesfall ( Z.b. Autounfall auf dem Weg zur Arbeit ) sehr leicht passieren und in die tausende gehen. So zahlst du deinen Beitrag ( wozu du verplichtet bist ) und die ENtschädigung wird von der BG übernommen.

Da du schon Post hast, und zahlen darfst hast du entweder angestellte oder gehörst selbst zu den kraft Gesetz/Satzung versicherten Unternehmern.

Und zum Beitragsbescheid wird normalerweise auch eine Broschüre geschickt über die Leistungen der gesetzl. Unfallversicherung, die würde ich mir mal durchlesen. Kann interessant werdne.

Auch ein Anruf bei der BG ist hilfreich. Ich denk du wirst hier gut beraten.

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#2
 Von 
Adi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 17x hilfreich)

ich habe keine Angestellten, ich bin alleine.
Ist eine aushilfskraft denn auch abgesichert?
Und wo soll ich dieses Schild für Unfallverhütung aufhängen? in meinem LKW wo weder ich noch eine evtl. Aushilfe jemals lesen wird?
Und ich selber bin privatversichert, also wenn mir etwas passiert, dann zahlt meine KV oder die LV im schlimmsten Fall und einen Arbeitsausfall und somit Verdienstausfall zahlt doch eine BG eh nicht.
Ich seh das ein wenn ich Angestellte hätte, aber ich hab sie nicht.

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Die Entgelte Ihrer Angestellten müssen Sie melden, aus denen + Beitragsfuß + Gefahrklasse ergibt sich der Beitrag. Für Sie selber können sie eine Versicherungssumme wählen ( gibt ein minimum + Maximum). Diese sollte das Jahreseinkommen widerspiegeln.

Sind Sie aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles arbeitsunfähig geschrieben erhalten Sie Verletztengeld ( meist Versicherungssumme durch 450 teilen = pro Tag) + Kosten der med. Behandlung.
Wenn die Verletzungsfolgen derart schlimm sind ( z.B. Bein ab )das es nicht mehr heilt, dann zahlt die BG im Gegensatz zu Ihrer KV eine Rente, schult Sie in einen anderen Beruf um etc.

LKW, da tipp ich auf BG Fahrzeughaltung.

Den Beitrag müssen Sie leider zahlen solange Ihr Gewerbe gemeldet ist. Drum rum geht nicht, egal was Sie machen.

Kleiner Tip: Je nach Höhe der Versicherungssumme, ist der Beitrag schnell wieder drinne, je öfters Sie beruflich bedingt krankgeschrieben sind. Dies wissen aber nur Leute die sich auskennen bzw. es gezielt ausnutzen wollen/müssen.

Das Schild für Unfallverhütung dürfen Sie irgendwo einstauben lassen, achtet eh keiner drauf. ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Adi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 17x hilfreich)

also einen Versicherungsbetrag konnte ich nicht auswählen. Der zu zahlende Betrag wurde aus meinen Arbeitstagen irgendwie errechnet.
LKW= Gartenbau

ok ist alles klar, danke für die Antwort.

Weißt du zufällig auch noch warum ich für die Innung zahlen muß? Ich habe keinen Meisterbrief

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#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Den Beitrag für die BG kann man auch bei der Steuer geltend machen soweit mir bekannt ist.

Für die Innung?Das sagt mir garnichts. Einfach dort nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Alle Kosten die mit dem Betrieb zusammen hängen und zur Ausübung dienen können steuerlich geltend gemacht werden.
In die Innung muss man doch nur zahlen wenn man Mitglied in dieser ist, oder nicht?

Die Kammern (IHK oder HwK) sind in der Regel gleichzeitig mit der BG nach Gewerbeanmeldung da.

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#7
 Von 
purzell55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich habe ein Gewerbe angemeldet Güterkraftverkehr bis 3,5 to, und habe eine rechnung von der der Bgf bekommen.Leider habe ich aber keine fahrzeuge sondern bekomme diese von den Firmen für die ich fahre.Muss ich wenn ich keine Fahrzeuge besitze auch die gebühren bezahlen. ???? Deutschland ist irgendwie seltsam.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Adi,lass es ganz langsam angehen.wenn du allein bist dann schreibst du das der BG.Wenn du nicht drin sein willst-es ist nicht pflicht-so schreibe ihr das ebenfalls.Entlassen sie dich nicht ,warte bis sie dich anmahnen wenn du geld zahlen sollst.Irgendwann wird dir dann gekündigt und damit bist du raus,mußt allerdings dann die noch die bis zur kündigung ausstehenden Beträge zahlen.Im übrigen wird bei dir das Jahresgehalt nicht zu ermitteln sein und dein Beitrag wird dann geschätzt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

Nun der Tip aus der Praxis: habe soeben selbst den ersten Brief der Berufsgenossenschaft erhalten. Als allererstes kann man melden, ob man Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht. Bei einem entsprechenden negativen Eintrag erübrigt sich der Rest, das heisst, keine Beitragspflicht!

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#10
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

@Bike

soweit es der Wahrheit entspricht bezüglich der angestellten Arbeitnehmer. Berufsgenossenschaften führen nämlich auch Betriebs / Buchprüfungen durch

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#11
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja klar! Bei der Wahrheit sollte man schon bleiben.
Da verstehen die Herrschaften keinen Spass!

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#12
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Der Beitrag zur BG richtet sich nach der Bruttolohnsumme der Mitarbeiter und nach der Gefahrenklasse. Der Arbeitgeber selbst kann sich befreien lassen. Wenn Du also nur eine Aushilfe hast, mit entsprechend niedriger Lohnsumme, zahlt Du nur ganz wenig.

Was die Innung angeht, meinst Du sicher die Handwerkskammer.

Als Gewerbetreibender MUSS ein Beitrag gezahlt werden, entweder an die Handwerkskammer ODER an die IHK, je nach dem, wo das Gewerbe zuzuordnen ist. Beitragsbescheide bekommt man nämlich häufig von beiden Institutionen. Dann brauch man der einen aber nur sagen, daß man bei der anderen bereits bezahlt.

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#13
 Von 
guest-12330.05.2011 10:33:54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

@Conceptum
Hast du auch was sinnvolles beizutragen?

Oder versuchst du hier krampfhaft ein besseres Ranking für die Seite zu erreichen in dem du das Forum hier mit Werbung in Jahre alten Beiträgen vollspammst?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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