rechnung ohne mwst absetzen ?

14. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
sternchen21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
rechnung ohne mwst absetzen ?

ich habe 3 geräte gekauft und auch eine rechnung erhalten.
jedoch ist dieser beleg ohne mwst ausgewiesen. da ich aber diese gerätschaften ausschließlich für mein gewerbe nutze würde ich diese gerne absetzen. geht das ?????

lieben gruß und danke
vom sternchen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sie können die Geräte schon als Ausgaben verbuchen (entweder direkt oder per AfA).

Aber wenn keine MWSt ausgewiesen ist, können Sie auch keine verbuchen!

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
sternchen21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort, jedoch verstehe ich das noch nicht so ganz ...

also ich kann sie verbuchen, jedoch nicht absetzen ???? also bekomme ich daraus keine erstattung ? oder kann ich da doch etwas herausbekommen. ???? also direkt werde ich den warenwert nicht absetzen können oder ??? 1250 € ????? das problem ist, dass mein gewerbe nur noch bis mitte 2003 lief und ich die gerätschaften 2002 gekauft habe .... ich sitze jetzt quasi an der steuererklärung für 2002 & 2003 ! wär nett wenn ich noch etwas hilfe bekommen könnte

lieben gruß und danke
vom sternchen




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#3
 Von 
zmaster17de
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich glaube es ist gemeint, dass man sie theoretisch absetzen könnte, wenn es wirklich MwSt dafür gegeben hat.
Wer sagt denn, dass es sich nicht um ein Kleinbetrieb gehandelt hat, der keine MwSt abführen musste? Damit würde es nämlich auch keine Umsatzsteuer geben, die zurück geholt werden kann.

Also entweder sie gehen zum Betrieb hin und besorgen sich eine anständige Rechnung (natürlich mit richtigem Datum, MwSt und UmsatzSteuerNummer) oder sie vergessen die Geschichte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt so nett ist und da ein Auge zu drückt.

Gruß
zmaster

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
MausiB72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

also:

wenn es wareneinkauf war, auf wareneinkauf buchen

wenn es ein anlagegut war, auf anlagevermögen buchen

vorsteuer nur buchen, wenn auch vorsteuer ausgewiesen ist

steuerlich natürlich absetzbar!

und für die ust-erklärung 2002 und einkommensteuer-erklärung 2002 ist noch zeit bis 31.12.2004, ausser es kam schon eine mahnung vom finanzamt, dann eilts ;-)

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