ich habe 3 geräte gekauft und auch eine rechnung erhalten.
jedoch ist dieser beleg ohne mwst ausgewiesen. da ich aber diese gerätschaften ausschließlich für mein gewerbe nutze würde ich diese gerne absetzen. geht das ?????
lieben gruß und danke
vom sternchen
rechnung ohne mwst absetzen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie können die Geräte schon als Ausgaben verbuchen (entweder direkt oder per AfA).
Aber wenn keine MWSt ausgewiesen ist, können Sie auch keine verbuchen!
Gruß
MCNeubert
danke für die antwort, jedoch verstehe ich das noch nicht so ganz ...
also ich kann sie verbuchen, jedoch nicht absetzen ???? also bekomme ich daraus keine erstattung ? oder kann ich da doch etwas herausbekommen. ???? also direkt werde ich den warenwert nicht absetzen können oder ??? 1250 € ????? das problem ist, dass mein gewerbe nur noch bis mitte 2003 lief und ich die gerätschaften 2002 gekauft habe .... ich sitze jetzt quasi an der steuererklärung für 2002 & 2003 ! wär nett wenn ich noch etwas hilfe bekommen könnte
lieben gruß und danke
vom sternchen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich glaube es ist gemeint, dass man sie theoretisch absetzen könnte, wenn es wirklich MwSt dafür gegeben hat.
Wer sagt denn, dass es sich nicht um ein Kleinbetrieb gehandelt hat, der keine MwSt abführen musste? Damit würde es nämlich auch keine Umsatzsteuer geben, die zurück geholt werden kann.
Also entweder sie gehen zum Betrieb hin und besorgen sich eine anständige Rechnung (natürlich mit richtigem Datum, MwSt und UmsatzSteuerNummer) oder sie vergessen die Geschichte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt so nett ist und da ein Auge zu drückt.
Gruß
zmaster
--- editiert vom Admin
also:
wenn es wareneinkauf war, auf wareneinkauf buchen
wenn es ein anlagegut war, auf anlagevermögen buchen
vorsteuer nur buchen, wenn auch vorsteuer ausgewiesen ist
steuerlich natürlich absetzbar!
und für die ust-erklärung 2002 und einkommensteuer-erklärung 2002 ist noch zeit bis 31.12.2004, ausser es kam schon eine mahnung vom finanzamt, dann eilts ;-)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten