gewerbe nachträglich anmelden?

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
catchme.ifyoucan
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 5x hilfreich)
gewerbe nachträglich anmelden?

Hallo,

kann man eigentlich ein Gewerbe nachträglich anmelden???

Wenn man quasi erstmal eine kurze Zeit (1 Monat o.ä.) versuchen möchte, ob seine Idee überhaupt ankommt OHNE ein Gewerbe anzumelden. Kann man das irgendwie machen? Natürlich alles was an Papierkram anfällt in der Zeit aufheben, so als hätte man schon das Gewerbe. Und natürlich nicht in einem riesigen Ausmaß Einnahmen zustande kommen lässt.
Und wenn man dann nach der kurzen Zeit merkt, dass es funktioniert, wie man es sich erhofft und vorgestellt hat, dann ab zum Gewerbeamt...

Oder kann ich nach, sagen wir mal 3-6 Monaten ein Gewerbe einfach so abmelden. Ich hab nämlich wiedermal diverse Schauermärchen gehört und möchte nun rausfinden, ob diese überhaupt stimmen, nämlich, dass man riesige Kosten zu tragen hat bei der Abmeldung des Gewerbes?????

Ich hoffe ich bekomme ganz bald Antwort und Hilfe!!!

Liebe Grüße und schonmal DANKE

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lord_Haelmchen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Salü fitnessmieze,

das mit einer Gewerbeanmeldung ist tatsächlich abhängig vom jeweiligen Vorhaben. Die An- / Abmeldung ist recht unproblematisch kostet lediglich jeweils ca. 15,-. Die Folgen sind eher das entscheidende.
So wollte z.B. mein Bruder seine Werkstatt die er immer nebenher betrieben hat, als Gewerbe anmelden und offizell nun auch Rechnungen schreiben zu können. Folge war Gewerbeanmeldung problemlos vollzogen, 1 Woche später musste er den Nachweis erbringen das seine Instrumente (Hebebühne,..) den jeweiligen TÜV Bestimmungen entsprachen, sein Boden gegen Austreten von Altöl versiegelt ist, ect.
Kurz um er hat sein Gewerbe nach 4 Wochen wieder abgemeldet und macht weiter wie zuvor.

Ich hab mich benfalls erst vor kurzem selbständig gemacht und mir war eben schon vorher bekannt welche Voraussetzungen / Folgen die Gewerbeanmeldung mit sich zöge. Zur Maklererlaubnis war u.a. die Unbedenklichkeitsbescheinigung, Führungszeugnis erfoderlich die ich bereits vor Gewerbeanmeldung beantragt hatte. So bekam ich 14 Tage nach Anmeldung meines Gewerbes eine Aufforderung des Landratsamts bzgl. dieser Erlaubnis und konnte sie denen ohne Prob. zusenden. Fakt ist, die Gewerbeerlaubnis ist nicht wirklich das Prob. Die folgen dessen sollten dir vorher bewusst sein um danach nicht auf die Schnaut.... zu fallen. Bei einem Bürotätigkeit / eBay-Verkäufer sind kaum Voraussetzungen zu schaffen außer deine eigene Sicherheit während im Gestgewerbe, öffentlichen Gewerbetätigkeiten,... Ausübungs-/ Schankerlaubnisse, Sicherheitsvorschriften, Ausbildungsnachweise,.... zu erbringen sind.

Zudem würd ich nicht einfach ein Gewerbe ins blaue hinein starten. Grundsatzüberlgungen wie Planung, Finanzvolumen, Liquiditätsplanung, Konkurrenz,.. sollten bei einem erfolgreichen Vorhaben und bei Erhaltung des Unternehmens nicht dem Zufall überlassen werden. So kannst du finanz. Engpässe vorzeitig sehen und dementsprechend Handeln was nur von Kompetenz zeugt.

Ich bin gerne Beteit dir im Rahmen meines Möglichen weiterzuhelfen. Zudem findet in regelmäßigen Abständen Gründerseminare statt die oftmals kostenfrei sind.

bei weiterem Bedarf einfach posten oder mir mittels PM näheres mitteilen.

gruß

Lordi

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
catchme.ifyoucan
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo lordi,

danke für die antwort!!!

also mein vorhaben ist wohl eher im kleinsten gehalten. ich hab eine postkartenserie entworfen und möchte diese an den mann bzw auch frau und kind bringen ;-)
da ich aber in keinster art und weise mit dem staat ärger bekommen möchte, weil ich paar euro steuern hinterziehen könnte, wollte ich dennoch eben ein gewerbe anmelden.
denn sobald ich etwas in einem laden zum verkauf anbiete muss man das doch haben, oder?!!?
aber wenn ich mein gewerbe so betreibe, indem ich zuhause meine postkartenmotive entwerfe, diese in die druckerei gebe und dann als endprodukt im geschäft verkaufe und in meinem ebay-shop, da wird es bestimmt keine voraussetzungen geben, oder???
auch wenn ich irgendwann auch t-shirts oder tassen mit meinen motiven verkaufen möchte?

sofern das mit dem gewerbe so funktioniert, falls meine idee nicht gut angenommen werden sollte, dass ich das gewerbe nach wenigen monaten abmelden könnte ohne dass dies große zahlungen ans finanzamt mit sich zieht. das ist eben meine mehr oder weniger einzige sorge ;-)

hoffe du schreibst mir nochmal.

blöde frage, aber wie kann man denn hier pm's schreiben?

grüßla

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lord_Haelmchen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Servus fitnessmieze,

in deinem geschilderten Fall, würde bei einem Monat Versuchszeit via Ebay, um zu sehen wie die Abnahme deiner Postkarten ect. läuft, sicherlich keine Steuerfahndung plötzlich bei dir auftauchen. Dies würde höchsten dann passieren, wenn du diese Tätigkeit über längere Zeit unangemeldet ausüben würdest und dabei hurente Gewinne erziehlen würdest. Und selbst da bekommst du nur ein schönes Schreiben vom FA. Die Zeiten der DDR-Methoden dürfte vorbei sein ;-)
Du darfst eben ohne Anmeldung keine Rechnung schreiben und müsstest es bei Ebay mit dem aktuellen zusatz "von Privat" veräußern. Ob eine rückwirkende Anmeldung möglich ist, weiß ich nicht genau, glaub ich aber nicht wirklich und wäre auch, sorry, Blödsinn.

Zitat: "ein Gewerbebetreibende/r ist, wer eine gewerbliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum selbständig ausübt."

Ich würds folgender maßen versuchen:

- Testphase über kurzen Zeitraum bei eBay. OnlineShop wäre problematischer, da du damit ja beweist, einen Handel zu betreiben, Folge Gewerbeanmeldung / Steuernummer nötig.
- je nach Erfolg dieser Testphase, würd ich dir bereits jetzt empfehlen, dir zumindest mal planerische Gedanken darüber zu machen, was du mit deiner Tätigkeit erreichen willst (Umsatz, Ausgaben/Investitionen,...)da du erst dann wirklich einen Überblick darüber hast wie rentabel dein Geschäft ist (Controling) und du dir auch bei späteren Dingen gegenüber des FA einfacher tust.
- je nachdem meldest du ein Gewerbe an, kostet ca. 15,- (selbst wenn du bei Ebay, diverse Dinge in regelmäßigem Abstand verkaufst, könnte es u.U. sein, daß dir das FA eine gewerbliche Tätigkeit nachweist und dir daraufhin einen Steuerbescheid zuschickt. Insofern würd ich dann lieber die Gewerbeanmeldung vorziehen.
- kurz nach der Anmeldung wirst du Post vom FA erhalten, die dir ein Formular zur steuerlichen Erfassung zusenden. Nach Ausfüllen und Rücksenden dieses, kriegst du dann deine Steuernummer, die wiederrum dann auf deinen ausgestellten Rechnungen mit anzugeben ist(Briefpapier).

- bei deiner Größe vom Betreibe oder vielmehr von deinem Jahresumsatz denk ich wirst du die ersten Jahre von der Gewerbesteuer befreit und zudem wäre zu klären ob eine Umsatzsteuerbefreihung nicht auch in Frage käme.

Daher würd ich einfach sofern vorhanden mal kurz mit deinem Steuerberater oder ggf. mit dem Steuerberater deines Vater o.ä. reden, der kann dir sicher noch den ein oder anderen Tip dazu geben, was die steuerliche Seite angeht (Istversteuerung,....) sowie zum Thema Buchhaltung...

Es hört sich im ersten Moment relativ viel an, ist's aber nicht wirklich. Am Anfang steht ein wenig Papierkram an, was in Deutschland dank der Bürokratie normal ist und ist diese Hürde geschafft, ist's eigentlich recht easy, abwechslungreich und für einige die Spaß daran haben eine Entspannung zum eigentlichen Berufsstress. Du musst eben für dein Geschäft ne Buchhaltung machen, kannst aber im Gegenzug über dein Geschäft einiges an Bedarfsmitteln geltend machen wovon du die Vorsteuer wieder zurück erhälst. Einziges, was für dich zu klären wäre, da ich nicht weiß in welchem Bereich du tätig bist, solltest du abklären ob sich evtl. Überschneidungen mit deinem Hauptberuf ergeben, zwecks Wettbewerbsverbot.

Und sollte alles in allem der Laden nicht ins laufen kommen (was ich nicht hoffe und woran du auch nicht denken solltest), kostets dich wieder ca. 15,- um die ganze Sache wieder abzumelden.

Sollte weitere Fragen sein stehe ich dir auch etwas schneller im Rahmen meiner Möglichkeiten via ICQ (395-069-094) zur Verfügung.

Gruß

Lordi

2x Hilfreiche Antwort

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