gbr namensgebung

18. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
dios
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gbr namensgebung

liebe community,

ich gründe in kürze mit 2 partnern eine gbr und daher stellt sich mir im moment die frage (da ich nun viele verschiedene meinungen gehört habe) wie kann ich die unternehmnung nennen.

ursprünglich war es ja so das eine gbr nur heissen durfte:
Müller & Meier GbR bzw. Müller & Meier Dienstleistung GbR

nun habe ich mehrfach gelesen das nun auch phantasienamen erlaubt sind. wie wie ist hier die richtige schreibweise?
gelese habe ich folgendes:

Superfirma GbR
Müller, Meier & Schulz

bzw.

Superfirma
Müller, Meier & Schulz GbR

kann ich aber auch die folgende kombination nutzen?

Superfirma Nachrichten & Wetter Dienste GbR

und dann innerhalb eines dokumentes (brief o.ä.) die inhaber / gesellschafter der GbR aufführen?

ich danke schon jetzt für eure antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Das geht, klar.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo dios,
ein kleines problem hätte ich, da eine gewisse qulität suggeriert wird. du wirst mit einem solchen nemen ärger bekommen, weitere probleme ergeben sich, wenn du ein handelsgewerbe i.s.d § 1 HGB betreibst, denn dann könnte es sich bei der gbr rechtlich um eine ohg handeln. spätestens wenn dann die eintragung ins handelsregister erfolgt, stösst du auf widerstand, was ärgerlich wäre, wenn dein name schon einen gewissen ruf hat. daher meine empfhelung: einen etwas weniger provokativen namen wählen; übertreibungen kommen beim kunden i.ü. nicht gut an

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass die Namen hier rein fiktiv gewählt wurden!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spaceman
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
ich schließe mich hier an. Dachte, dass meine Fragen hier geeignet seien.

Ich möchte mit einem Freund einen Onlineshop als GbR betreiben.
Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass bei Handel eine GbR nicht gegründet werden kann, sondern eine OHG mit Eintrag in das HR.
Stimmt das?
Wir verfügen über wenig Eigenkapital, sind aber von unserer Idee überzeugt und haben dafür einen ausführlichen Businessplan erstellt. Fördergelder habe ich jetzt nur als günstige Darlehen gesehen. Gibt es auch nichtrückzahlbare Zuschüsse?
Auch wenn wir von unserer Geschäftsidee überzeugt sind, aber es können immer Monate wegbrechen und dann fehlen die Umsatzerlöse.

Ich bedanke mich schon einmal für eine Antwort

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo

:kann ich aber auch die folgende kombination
:nutzen?

:Superfirma Nachrichten & Wetter Dienste GbR

now way - auf keinen Fall, das ist unzulässig

ihr müsst euch klar sein, warum sich eine GbR nicht irgendwie nennen darf

Grund ist, daß Vertragspartner anhand der Bezeichnung erkennen können müssen, mit wem sie Verträge schließen, deshalb sind in den GbR-Namen mindestens die Namen ALLER Gesellschafter IMMER zu benutzen

der Begriff "Firma" ist übrigens nur die Bezeichnung unter der im geschäftlichen Verkehr aufgetreten werden darf - eine GbR darf keine Firma führen, weil man anhand der "Firma" nicht "herausbekommen kann, wer hinter dem Unternehmen steht

bei Kaufleuten kann ich als Gläubiger sowas im Handelsregister nachlesen

hoffe das war verständlich

MfG

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ich_muss_mal_was_sagen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

@legalx
über eine Sache nicht richtig informiert zu sein ist das eine.
Das andere ist, diesen irrglauben auch noch anderen als verbindlichen Rat zu geben.
Das Unternnehmen darf sich "Irgendeinname GbR" nennen. Auch ohne Gesellschafternamen im Firmen/Unternehmensnamen. Es muss lediglich auf den Geschäftsbriefen alle Gesellschafter erkenntlich sein.
Bitte erst informieren und dann gute Ratschläge geben. Denn Existenzgründer brauchen Hilfe und keine Steine im Weg.
MfG
ich_muss_mal_was_sagen

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das ist eben mal legalx: Irgendwo vor 20 Jahren hängengeblieben und nichts mehr dazugelernt...
Das mit dem Handelsgewerbe und der oHG stimmt so auch nicht ganz: Eine GbR wird automatisch eine oHG, wenn sie eine Handelgewerbe betreibt UND aufgrund ihrer Größe einen kaumännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb zu führen hat.

Da das bei Euch zunächst kaum der Fall sein wird, kann eine GbR mit einem Phantasienamen zum Betrieb eines Onlineshops gegründet werden.

Alles andere ist kalter Kaffee oder schwarze Magie...

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
irminsul
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

der Zusatz "GbR" ist pflicht ???

6x Hilfreiche Antwort

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