Zusammenschluss von 2 Freiberuflern zu einem Gewerbe?

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Admon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zusammenschluss von 2 Freiberuflern zu einem Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mich die ersten jetzt nicht ausbuhen, weil das Thema in irgendeinem Topic von 2015 schon mal behandelt wurde ;)
Suchfunktion wurde genutzt, aber so richtig wirklich weitergeholfen hat mir das ganze für meinen konkreten Fall nicht.

Folgendes Szenario:
Gemeinsam mit einer Kollegin würde ich gerne eine GbR gründen, die sich mit dem Betrieb von Webseiten und der Erstellung von journalistischen Texten auf eben diesen beschäftigt. Wir beide sind hauptberuflich anderweitig beschäftigt.

Die Webseiten, die durch die GbR betreut werden, sollen u.A. Werbeplätze zum Verkauf anbieten, sowie besondere Artikel gegen Zahlung zum Download bereitstellen können. Somit handelt es sich, nach meiner Rechtsauffassung, um ein Gewerbe - richtig? Gleichzeitig bieten wir Dienstleistung im Sinne von "Erstellung journalistischer Texte" an, das wäre theoretisch ein freier Beruf.

Wie wäre jetzt das korrekte Vorgehen, um unser Tätigkeitsspektrum rechtlich konform in eine GbR zu überführen?
Melden wir uns zuvor beide als Freiberufler und gründen dann gemeinsam eine GbR und beantragen für jeden von uns ein Gewerbe? Oder spart man sich die Meldung als Freiberufler, gründet direkt eine GbR und beantragt ein Gewerbe pro Nase?

Finanziell wird die GbR, zumindest in absehbarer Zeit, keine großen Sprünge machen.
Umsatz pro Jahr würde ich optimistisch auf 2.000€ schätzen.

Bei diesem Umsatz sollten die zu erwartenden Kosten von Seiten der Steuern, IHK und Co ja marginal sein, oder?

Mir persönlich ist wichtig, dass das steuerliche Konstrukt möglichst einfach bleibt, selbst wenn durch eine vermeintlich einfache Lösung geringfügig höhere Kosten entstehen.

Danke im Voraus für euren Input, vielleicht hat ja jemand schon ein ähnliches "Ding" durchgezogen! :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Ich würde mir die Freiberuflergeschichte sparen oder weis man schon welchen Anteil beides haben wird?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Admon
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde mir die Freiberuflergeschichte sparen oder weis man schon welchen Anteil beides haben wird?

Finanziell wird das Gewerbe den größeren Anteil machen, zeitlich die Freiberuflerei, die aber als solches kein Geld abwirft, da sie nur dem Gewerbe dient. Ich dachte mir schon, dass man sich das Freiberuflerzeugs sparen kann - das macht es nur unnötig komplex & fühle mich darin nach Deiner Antwort (und weiterer Recherche im Netz) bestärkt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Admon):

Folgendes Szenario:
Gemeinsam mit einer Kollegin würde ich gerne eine GbR gründen, die sich mit dem Betrieb von Webseiten und der Erstellung von journalistischen Texten auf eben diesen beschäftigt. Wir beide sind hauptberuflich anderweitig beschäftigt.
Die Webseiten, die durch die GbR betreut werden, sollen u.A. Werbeplätze zum Verkauf anbieten, sowie besondere Artikel gegen Zahlung zum Download bereitstellen können. Somit handelt es sich, nach meiner Rechtsauffassung, um ein Gewerbe - richtig?

Der "Betrieb einer Website" wird von Ausnahmefällen abgesehen als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sein.
Zitat:

Gleichzeitig bieten wir Dienstleistung im Sinne von "Erstellung journalistischer Texte" an, das wäre theoretisch ein freier Beruf.

Bei "journalistischen Texten" kommt's drauf an - die Erstellung von PR-Material wurde vor Jahren mal vom BFH als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.
Zitat:

Wie wäre jetzt das korrekte Vorgehen, um unser Tätigkeitsspektrum rechtlich konform in eine GbR zu überführen?
Melden wir uns zuvor beide als Freiberufler und gründen dann gemeinsam eine GbR und beantragen für jeden von uns ein Gewerbe? Oder spart man sich die Meldung als Freiberufler, gründet direkt eine GbR und beantragt ein Gewerbe pro Nase?

Finanziell wird die GbR, zumindest in absehbarer Zeit, keine großen Sprünge machen.
Umsatz pro Jahr würde ich optimistisch auf 2.000€ schätzen.

Das sollte man mit einem Steuerberater durchstrukturieren. Das Hauptproblem ist: "Gewerbe verdirbt". Das heißt: wenn man nicht sorgfältig die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit trennt (verschiedene Konten, getrennte Buchführung, usw.), dann wird alles als Gewerbe angesehen, auch die an sich freiberufliche Tätigkeit.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Admon):
Finanziell wird das Gewerbe den größeren Anteil machen, zeitlich die Freiberuflerei, die aber als solches kein Geld abwirft, da sie nur dem Gewerbe dient.

Dann würse ich das mit Gewerbe lösen, einfach aus wirtschaftlichen Gründen.



Zitat (von eh1960):
Das heißt: wenn man nicht sorgfältig die freiberufliche und die gewerbliche Tätigkeit trennt (verschiedene Konten, getrennte Buchführung, usw.),

Da muss man wirklich penibel sein, die Prüfer sind da pingelig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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