hallo,
bräuchte mal kurz ne info von euch!?
es geht darum,dass ein bekannter von mir vor 2jahren die privatinsolvenz beantragt hat!
es ist jetzt so,dass er denkt,er müsse die ganzen jahre durchstehen und würde da garnicht anders wieder rauskommen!darum lässt er sich und sein leben natürlich dementsprechend hängen!gibt es eine möglichkeit sich da wieder rauszukämpfen,oder sind die nächsten jahre wirklich gelaufen??
Wie kommt man aus der Privatinsolvenz wieder raus??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso "gelaufen"? Die Privatinsolvenz ist eine große Chance, nach sieben Jahren von seinen Schulden runter zu sein. Allerdings gilt das nur, wenn in diesen sieben Jahren ein "Wohlverhalten" gezeigt wird. Das heisst, es dürfen keine neuen Schulden gemacht werden. Falls sich also jemand hängen lässt, kann es vorkommen, dass keine Restschuldbefreiung möglich ist. Das sollten Sie Ihrem Bekannten klar machen!
aber es sind sieben jahre in denen man absolut am existensminimum lebt!
es wäre besser sich da rauszuboxen und wieder ein normales leben zu führen!
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???
Warum wurde die Privat Inso denn erst gemacht?
Die Pfändungsgrenze ist sehr hoch angesetzt.
In den 7 Jahren kann man sich auch Vermögen ansparen, Auto, Flachbildschirm etc...
Nach den 7 Jahren ist man dann Schuldenfrei wenn eine Restschuldbefreiung am Anfang mit beantragt wurde.
Lieber so, als mit 100000 EUR Schulden im Nacken ( z.b. ) und jeden 2 Tag den Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Und wie würde "rausboxen" aussehen???
In der Tat ist die Pfändungsgrenze so angesetzt, dass man davon noch gut leben kann. Existenzminimum sieht anders aus! Da kann ich Jogibear nur zustimmen.
ab wieviel euro schulden bekommt man denn überhaupt eine privatinsolvenz durch?
und bei wievile liegt die pfändungsgrenze?
@velmont83
Das ist ein komplexes Thema, man kann das nicht an einem Betrag festmachen. Ein privates InsO-verfahren machst Du wenn Du überschuldet bist, und keine Chance mehr hast das Geld zurück zu zahlen. Das kann bei Einem schon bei z.B. 20.000 Euro der Fall sein, bei einem anderen bei 1 Million Euro. Hängt doch vom Einzelfall ab.
Für die Pfändungsfreigrenzen gibt es Tabellen, ob alleinstehend, verheiratet, etc.
Da bin ich nicht auf dem aktuellen Stand, war zu DM Zeiten für Alleinstehende mal was bei 1800,** DM . Aber schau mal im Internet nach.
MFG
Die Pfändungsgrenze richtet sich nach dem Nettoverdienst und der Anzahl der damit zu versorgenden Personen.
So hat z.B. ein alleinstehender der sein Geld für sich alleine ausgeben kann, eine Pfändungsgrenze von 940,- Euro. Ab diesem Betrag dürfen ihm 7 Euro gepfändet werden. Bei 950,- Euro können 14 Euro gepfändet werden.
Wenn man eine weitere Person zu versorgen hat fängt die Pfändbarkeit bei 1290,- Euro an.
Es gibt da eine Tabelle im "Lexikon für das Lohnbüro" oder sicher auch im Internet.
Vielleicht solltest Du Deinem Bekannten mal erklären, dass er sich über die Möglichkeit einer Privatinsolvenz glücklich schätzen kann!
Ich glaube, dass das Thema "Rausboxen" hier der falsche Ansatz ist, denn irgendwo müssen die Schulden ja auch herkommen.
Wenn jemand dazu gezwungen ist eine Privatinsolvenz anzumelden, wie will der sich denn aus eigener Kraft da rausboxen???
Bei einer Privatinsolvenz besteht wenigstens noch für den Schuldner die Möglichkeit normal zu leben, gebe es diese nicht, wäre wohl auf Dauer das neue Zuhause Deines Bekannten unter einer Brücke!
--- Nicolas ---
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