Hallo,
ich habe vor einem Monat ein Einzelunternehmen gegründet und bin noch etwas unsicher wegen der Buchführung.
Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Artikel bei Amazon bestelle und auf der Rechnung auch mein Firmenname steht, bin ich dann verpflichtet, diese Rechnung auch mit in der Einnahmenüberschussrechnung aufzuführen?
Wie würde das Ganze aussehen, wenn ich in einem Onlineshop eine Bestellung als Firmenkunde aufgebe? Kann ich die bestellten Artikel dann immer noch dem Privatvermögen zuordnen und aus meiner EÜR rauslassen?
Ich würde mich sehr über eine Stellungnahme von Ihnen freuen.
Vielen Dank!
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Welche Rechnungen müssen in die EÜR?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Hallo, ich habe vor einem Monat ein Einzelunternehmen gegründet und bin noch etwas unsicher wegen der Buchführung.
Dafür bietet die IHK Existenzgründerkurse an.
quote:
Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Artikel bei Amazon bestelle und auf der Rechnung auch mein Firmenname steht, bin ich dann verpflichtet, diese Rechnung auch mit in der Einnahmenüberschussrechnung aufzuführen?
In der EÜR sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Wenn die Anschaffung des Artikels betrieblich veranlasst ist, gehört es in die EÜR, ansonsten nicht.
quote:
Wie würde das Ganze aussehen, wenn ich in einem Onlineshop eine Bestellung als Firmenkunde aufgebe? Kann ich die bestellten Artikel dann immer noch dem Privatvermögen zuordnen und aus meiner EÜR rauslassen?
Siehe oben.
Danke erstmal für die Antwort.
Den Teil mit "betrieblich veranlasst" habe ich noch nicht ganz verstanden.
Wenn ich jetzt zum Beispiel bei Amazon ein Buch gekauft habe und dieses versehentlich an meine Geschäftsadresse gesendet wurde (als Standardadresse eingestellt), dann habe ich den Artikel ja nicht in der Absicht gekauft, ihn betrieblich zu nutzen.
Müsste ich ihn dann trotzdem in der EÜR aufführen (weil auf der Rechnung meine Geschäftsadresse steht), obwohl ich ihn überhaupt nicht betrieblich nutzen werde?
Vielleicht könntest du mir das anhand dieses Beispieles nochmal erklären.
MfG
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quote:Nein, natürlich nicht.
Müsste ich ihn dann trotzdem in der EÜR aufführen (weil auf der Rechnung meine Geschäftsadresse steht), obwohl ich ihn überhaupt nicht betrieblich nutzen werde?
OK, danke!
Gilt das auch für Dinge, die ich im Geschäftskundenbereich gekauft habe, dann aber nur privat nutze?
MfG
Geht das irgendwie etwas weniger nebulös?
Wenn du Gegenstände aus dem Betriebsvermögen entnimmst, liegt eine Privatentnahme vor.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatentnahme
Der Teilwert wird als Betriebseinnahme angesetzt.
Natürlich kann ich das etwas konkretisieren.
Also wieder ein Beispiel:
Ich habe bei notebooksbilliger.de als Geschäftskunde eingekauft und möchte den Artikel nur privat nutzen (von Anfang an). Ich hätte am besten direkt als Privatkunde bestellt, aber ich wollte mir kein zweites Kundenkonto anlegen.
Gilt dass, was Sie oben geschrieben haben (Wenn die Anschaffung des Artikels betrieblich veranlasst ist, gehört es in die EÜR, ansonsten nicht.) auch dann, wenn man eine Bestellung als Geschäftskunde aufgegeben hat?
quote:Ja, das gilt auch dann. Die Anschaffung ist privat veranlasst.
Gilt dass, was Sie oben geschrieben haben (Wenn die Anschaffung des Artikels betrieblich veranlasst ist, gehört es in die EÜR, ansonsten nicht.) auch dann, wenn man eine Bestellung als Geschäftskunde aufgegeben hat?
Super, vielen Dank für deine Hilfe!
Hier wird einem ja echt schnell und gut geholfen.
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