Vor Gewerbeanmeldung online Verkauf ausporbieren?

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alex198282
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Vor Gewerbeanmeldung online Verkauf ausporbieren?

Hallo

Ich bin auf Youtube auf das sogenannte "TShirt Business" gestoßen und würde das ganze gerne mal testen, ob man damit wirklich ein einigermaßen gescheites Einkommen erwirtschaften kann.

Wenn man das ganze mit Gewinnabsicht betreiben will muss man ja ein Gewerbe anmelden.

Meine Frage ist jetzt, ob man vor der Gewerbeanmeldung einen Account erstellen darf und erstmal einfach paar Shirt Designs zum testen z.B bei Spreadshirt oder einem anderen Anbieter hochladen darf, solange man im Falle eines Gewinns sich den Gewinn nicht auszahlen lässt.

Nicht, dass ich nachher Geld für einen Steuerberater ausgebe, ein Gewerbe anmelde, und null bzw. nur ein paar Euro Umsatz habe. Dann wäre die ganze Anmeldung ja für die Katz.

Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Oder wäre man da schon im strafbaren Bereich, selbst wenn man nur zum testen dort ohne Gewerbeanmeldung was verkauft?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Alex198282):
Inwieweit ist das rechtlich zulässig?

Gar nicht.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

melde ein Gewerbe an, kostet nur ein paar Euro! Denke mal über die Kleinunternehmerregelung nach!

Diese paar wenigen Euro lassen dich einigermassen gut schlafen! Meldest du kein Unternehmen an, dann viel spass beim täglichen schauen in den Briefkasten, kann dann gut sein, dass du an einem Morgen den Kasten öffnest und nach ein paar Min schon mehrere tausende Euro miese hast, weil eine ganze Hand voll BERECHTIGTER Abmahnungen im Briefkasten auf dich gewartet haben...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Alex198282):
Inwieweit ist das rechtlich zulässig?

Gar nicht.

Im Grunde muss man das Gewerben bereits mit der ersten Tätigkeit anmelden - also sobald man mit der Recherche beginnt.
Macht aber eingentlich keiner und interessiert die Behörden auch nicht.

Aber spätesten sobald man nach außen hin auftritt ändert sich das.



Zitat (von Alex198282):
Wenn man das ganze mit Gewinnabsicht betreiben will

Eine Gewinnerzielungsabsicht ist übrigens nicht mehr notwendig.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
weil eine ganze Hand voll BERECHTIGTER Abmahnungen im Briefkasten auf dich gewartet haben...

Dazu kommen dann noch Bußgeldbescheide vom Gewerbeamt und vom Finanzamt, ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex198282
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, weiß ich Bescheid.

Kann man das Gewerbe ohne viel Papierkram dann wieder auflösen bzw. abmelden, wenn da nichts bei rumkommt?

Den Schein zu kriegen soll ja nicht viel Arbeit sein, was ich so im Netz an Infos dazu gefunden habe.

-- Editiert von Alex198282 am 04.09.2018 21:02

-- Editiert von Alex198282 am 04.09.2018 21:04

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ich würde empfehlen mal einen dieser Gründerkurse Kurse bei der IHK zu machen.
Dann weis nicht nur wie man es angeht, sondern auch was nachher noch auf einen zukommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Ich bin auf Youtube auf das sogenannte "TShirt Business" gestoßen und würde das ganze gerne mal testen, ob man damit wirklich ein einigermaßen gescheites Einkommen erwirtschaften kann.


Das letztere halte ich für eher ausgeschlossen. Als "zubrot" ja - aber ein gescheites Einkommen....

Im übrigen heisst Selbstständigkeit mehr als "ich mache mal eben einen Spreadshirt Account auf und verkaufe jetzt Shirts". Zumindestens, wenn man ein "...einigermaßen gescheites Einkommen erwirtschaften" möchte

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Ich habe mir mal die ersten Minuten eines "TShirt Business"-Videos angesehen: 25-35€ pro Shirt/Pulli, 5 Mio. "Hunde-Fans" im deutschsprachigen Raum, 1 Prozent der 5 Mio. "Hunde-Fans" kauft bei dir... Du suchst nur einen "Print on Demand"-Partner, wirfst ein paar Freelancern ein paar Kröten vor die Füße, drückst 2 od. 3 Knöpfe u. scheffelst jeden Monat tausende Euro.
Sorry, aber das Thema "TShirt Business" ist (E**y, A**zon, E*P, 3D**pply...) dermaßen ausgelutscht, die veranschlagt 25-35€ sind (selbst bei einer sehr guten Shirt-Qualität!) überzogen u. die 50.000 möglichen Kunden teilen sich auf die (gefühlten!) 10.000.000-Spaß-Shirt-Shops auf.
Außerdem solltest du eine 5-6 stellige Summe auf der Hohen Kante haben, falls ein Freelancer sich doch mal an den Werken anderer vergreift... Du kannst zwar deine Ansprüche an den Freelancer stellen, fraglich ob bei dem aber was zu holen ist!

Ich sehe es bei einem Bekannten (Sparte "Bio- u. Esoterik- Gedönse"), der kann sich, da er ja der Vertragspartner ist, jeden Monat mit Dutzenden Kunden/Lieferanten rumärgern u. verbringt jeden Tag Stunden am PC/Telefon. Der Umsatz ist zwar recht hoch, aber der Gewinn ist sehr niedrig - Also im Bereich "Taschengeld" od. "Hartgeldnu*te".

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Alex198282):

Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Oder wäre man da schon im strafbaren Bereich, selbst wenn man nur zum testen dort ohne Gewerbeanmeldung was verkauft?

"Strafbar" ist es nicht, maximal eine Ordnungswidrigkeit, weil das Gewerbe in dem Moment angemeldet werden muss, wo es errichtet wird, d.h. wo die Tätigkeit aufgenommen wird, und dazu gehören auch Vorbereitungshandlungen in dem beschriebenen Ausmaß.

Beispiel: X überlegt, ein Gewerbe Y aufzubauen. Zunächst mal will X dazu ein halbes Jahr lang nur Image-Werbung machen, die aber noch keine Geschäftsvorgänge anbahnt, auch Umsätze gibt es in diesem ersten halben Jahr nicht. Trotzdem muss bereits zu Beginn der Aktion das Gewerbe angemeldet werden.

Beispiel: X überlegt, ein Gewerbe Y aufzubauen. Zunächst mal fordert er von diversen Lieferanten Informationen und Angebote an, er konsultiert einen Steuerberater und einen Anwalt und bespricht sich mit einigen möglichen Investoren, die eventuell Geld in das Unternehmen stecken könnten.
Dafür muss noch kein Gewerbe errichtet werden, das sind Vorbereitungshandlungen des potentiellen Gewerbetreibenden, die aber noch keinen Gewerbebetrieb darstellen. Anders sähe es aus, wenn X schon mal Ware bestellt zwecks Weiterverkauf, und die erstmal einige Monate lang einlagert.

Es gibt dabei immer einen Graubereich, über den man sich streiten kann. Den gibt es im Beispiel des EP aber nicht, denn da wird bereits der Shop eingerichtet.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go502671-15
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Alex198282):

Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Oder wäre man da schon im strafbaren Bereich, selbst wenn man nur zum testen dort ohne Gewerbeanmeldung was verkauft?

"Strafbar" ist es nicht, maximal eine Ordnungswidrigkeit, weil das Gewerbe in dem Moment angemeldet werden muss, wo es errichtet wird, d.h. wo die Tätigkeit aufgenommen wird, und dazu gehören auch Vorbereitungshandlungen in dem beschriebenen Ausmaß.


Es kann durchaus auch zu einer Straftat werden. Und das wäre die Steuerhinterziehung.
Einnahmen werden dem Finanzamt nicht deklariert, Steuern werden nicht abgeführt usw.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nachtrag: Der Kerl mit den Videos wird sein Geld verdienen, je mehr sich diese Videos rumsprechen, nämlich mit der Monetarisierung eben jener. Wer eine todsichere Idee hat, mit der er richtig fett Kohle verdient, der tratscht das doch nicht im Internet rum und schafft sich so seine eigene Konkurrenz!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Diese paar wenigen Euro lassen dich einigermassen gut schlafen! Meldest du kein Unternehmen an, dann viel spass beim täglichen schauen in den Briefkasten, kann dann gut sein, dass du an einem Morgen den Kasten öffnest und nach ein paar Min schon mehrere tausende Euro miese hast, weil eine ganze Hand voll BERECHTIGTER Abmahnungen im Briefkasten auf dich gewartet haben...
Wer soll das denn abmahnen? Wer sollte überhaupt davon wissen, dass die Anmeldung fehlt?

Das man sonst alle Voraussetzungen erfüllen muss (Widerrufsrecht, Kartonentsorgung, Impressum u.s.w. u.s.w.) ist natürlich klar, auch bei Testläufen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wer soll das denn abmahnen?
Derjenige der ins Impressum schaut und sieht, dass überhaupt keine Gewerbeanmeldung vorliegt.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

und wo genau bzw. woran im Impressum sieht man das?
Wenn du sowas wie eine Steuernummer meist dann stimmt das nämlich schon mal nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
und wo genau bzw. woran im Impressum sieht man das?

Das sieht man in der Abfrage beim Gewerbeamt, wenn man die Adressdaten abgleicht.




-- Editiert von Harry van Sell am 03.12.2018 22:48

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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