Hallo
Ich bin auf Youtube auf das sogenannte "TShirt Business" gestoßen und würde das ganze gerne mal testen, ob man damit wirklich ein einigermaßen gescheites Einkommen erwirtschaften kann.
Wenn man das ganze mit Gewinnabsicht betreiben will muss man ja ein Gewerbe anmelden.
Meine Frage ist jetzt, ob man vor der Gewerbeanmeldung einen Account erstellen darf und erstmal einfach paar Shirt Designs zum testen z.B bei Spreadshirt oder einem anderen Anbieter hochladen darf, solange man im Falle eines Gewinns sich den Gewinn nicht auszahlen lässt.
Nicht, dass ich nachher Geld für einen Steuerberater ausgebe, ein Gewerbe anmelde, und null bzw. nur ein paar Euro Umsatz habe. Dann wäre die ganze Anmeldung ja für die Katz.
Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Oder wäre man da schon im strafbaren Bereich, selbst wenn man nur zum testen dort ohne Gewerbeanmeldung was verkauft?
Vor Gewerbeanmeldung online Verkauf ausporbieren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatInwieweit ist das rechtlich zulässig? :
Gar nicht.
Hallo,
melde ein Gewerbe an, kostet nur ein paar Euro! Denke mal über die Kleinunternehmerregelung nach!
Diese paar wenigen Euro lassen dich einigermassen gut schlafen! Meldest du kein Unternehmen an, dann viel spass beim täglichen schauen in den Briefkasten, kann dann gut sein, dass du an einem Morgen den Kasten öffnest und nach ein paar Min schon mehrere tausende Euro miese hast, weil eine ganze Hand voll BERECHTIGTER Abmahnungen im Briefkasten auf dich gewartet haben...
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ZitatInwieweit ist das rechtlich zulässig? :
Gar nicht.
Im Grunde muss man das Gewerben bereits mit der ersten Tätigkeit anmelden - also sobald man mit der Recherche beginnt.
Macht aber eingentlich keiner und interessiert die Behörden auch nicht.
Aber spätesten sobald man nach außen hin auftritt ändert sich das.
ZitatWenn man das ganze mit Gewinnabsicht betreiben will :
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist übrigens nicht mehr notwendig.
Zitatweil eine ganze Hand voll BERECHTIGTER Abmahnungen im Briefkasten auf dich gewartet haben... :
Dazu kommen dann noch Bußgeldbescheide vom Gewerbeamt und vom Finanzamt, ...
Ok, weiß ich Bescheid.
Kann man das Gewerbe ohne viel Papierkram dann wieder auflösen bzw. abmelden, wenn da nichts bei rumkommt?
Den Schein zu kriegen soll ja nicht viel Arbeit sein, was ich so im Netz an Infos dazu gefunden habe.
-- Editiert von Alex198282 am 04.09.2018 21:02
-- Editiert von Alex198282 am 04.09.2018 21:04
Ich würde empfehlen mal einen dieser Gründerkurse Kurse bei der IHK zu machen.
Dann weis nicht nur wie man es angeht, sondern auch was nachher noch auf einen zukommt.
Zitat:Ich bin auf Youtube auf das sogenannte "TShirt Business" gestoßen und würde das ganze gerne mal testen, ob man damit wirklich ein einigermaßen gescheites Einkommen erwirtschaften kann.
Das letztere halte ich für eher ausgeschlossen. Als "zubrot" ja - aber ein gescheites Einkommen....
Im übrigen heisst Selbstständigkeit mehr als "ich mache mal eben einen Spreadshirt Account auf und verkaufe jetzt Shirts". Zumindestens, wenn man ein "...einigermaßen gescheites Einkommen erwirtschaften" möchte
Ich habe mir mal die ersten Minuten eines "TShirt Business"-Videos angesehen: 25-35€ pro Shirt/Pulli, 5 Mio. "Hunde-Fans" im deutschsprachigen Raum, 1 Prozent der 5 Mio. "Hunde-Fans" kauft bei dir... Du suchst nur einen "Print on Demand"-Partner, wirfst ein paar Freelancern ein paar Kröten vor die Füße, drückst 2 od. 3 Knöpfe u. scheffelst jeden Monat tausende Euro.
Sorry, aber das Thema "TShirt Business" ist (E**y, A**zon, E*P, 3D**pply...) dermaßen ausgelutscht, die veranschlagt 25-35€ sind (selbst bei einer sehr guten Shirt-Qualität!) überzogen u. die 50.000 möglichen Kunden teilen sich auf die (gefühlten!) 10.000.000-Spaß-Shirt-Shops auf.
Außerdem solltest du eine 5-6 stellige Summe auf der Hohen Kante haben, falls ein Freelancer sich doch mal an den Werken anderer vergreift... Du kannst zwar deine Ansprüche an den Freelancer stellen, fraglich ob bei dem aber was zu holen ist!
Ich sehe es bei einem Bekannten (Sparte "Bio- u. Esoterik- Gedönse"), der kann sich, da er ja der Vertragspartner ist, jeden Monat mit Dutzenden Kunden/Lieferanten rumärgern u. verbringt jeden Tag Stunden am PC/Telefon. Der Umsatz ist zwar recht hoch, aber der Gewinn ist sehr niedrig - Also im Bereich "Taschengeld" od. "Hartgeldnu*te".
Zitat:
Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Oder wäre man da schon im strafbaren Bereich, selbst wenn man nur zum testen dort ohne Gewerbeanmeldung was verkauft?
"Strafbar" ist es nicht, maximal eine Ordnungswidrigkeit, weil das Gewerbe in dem Moment angemeldet werden muss, wo es errichtet wird, d.h. wo die Tätigkeit aufgenommen wird, und dazu gehören auch Vorbereitungshandlungen in dem beschriebenen Ausmaß.
Beispiel: X überlegt, ein Gewerbe Y aufzubauen. Zunächst mal will X dazu ein halbes Jahr lang nur Image-Werbung machen, die aber noch keine Geschäftsvorgänge anbahnt, auch Umsätze gibt es in diesem ersten halben Jahr nicht. Trotzdem muss bereits zu Beginn der Aktion das Gewerbe angemeldet werden.
Beispiel: X überlegt, ein Gewerbe Y aufzubauen. Zunächst mal fordert er von diversen Lieferanten Informationen und Angebote an, er konsultiert einen Steuerberater und einen Anwalt und bespricht sich mit einigen möglichen Investoren, die eventuell Geld in das Unternehmen stecken könnten.
Dafür muss noch kein Gewerbe errichtet werden, das sind Vorbereitungshandlungen des potentiellen Gewerbetreibenden, die aber noch keinen Gewerbebetrieb darstellen. Anders sähe es aus, wenn X schon mal Ware bestellt zwecks Weiterverkauf, und die erstmal einige Monate lang einlagert.
Es gibt dabei immer einen Graubereich, über den man sich streiten kann. Den gibt es im Beispiel des EP aber nicht, denn da wird bereits der Shop eingerichtet.
Zitat:Zitat:
Inwieweit ist das rechtlich zulässig? Oder wäre man da schon im strafbaren Bereich, selbst wenn man nur zum testen dort ohne Gewerbeanmeldung was verkauft?
"Strafbar" ist es nicht, maximal eine Ordnungswidrigkeit, weil das Gewerbe in dem Moment angemeldet werden muss, wo es errichtet wird, d.h. wo die Tätigkeit aufgenommen wird, und dazu gehören auch Vorbereitungshandlungen in dem beschriebenen Ausmaß.
Es kann durchaus auch zu einer Straftat werden. Und das wäre die Steuerhinterziehung.
Einnahmen werden dem Finanzamt nicht deklariert, Steuern werden nicht abgeführt usw.
Nachtrag: Der Kerl mit den Videos wird sein Geld verdienen, je mehr sich diese Videos rumsprechen, nämlich mit der Monetarisierung eben jener. Wer eine todsichere Idee hat, mit der er richtig fett Kohle verdient, der tratscht das doch nicht im Internet rum und schafft sich so seine eigene Konkurrenz!
Hallo,
Wer soll das denn abmahnen? Wer sollte überhaupt davon wissen, dass die Anmeldung fehlt?Zitat:Diese paar wenigen Euro lassen dich einigermassen gut schlafen! Meldest du kein Unternehmen an, dann viel spass beim täglichen schauen in den Briefkasten, kann dann gut sein, dass du an einem Morgen den Kasten öffnest und nach ein paar Min schon mehrere tausende Euro miese hast, weil eine ganze Hand voll BERECHTIGTER Abmahnungen im Briefkasten auf dich gewartet haben...
Das man sonst alle Voraussetzungen erfüllen muss (Widerrufsrecht, Kartonentsorgung, Impressum u.s.w. u.s.w.) ist natürlich klar, auch bei Testläufen.
Stefan
Derjenige der ins Impressum schaut und sieht, dass überhaupt keine Gewerbeanmeldung vorliegt.ZitatWer soll das denn abmahnen? :
Hallo,
und wo genau bzw. woran im Impressum sieht man das?
Wenn du sowas wie eine Steuernummer meist dann stimmt das nämlich schon mal nicht.
Stefan
Zitatund wo genau bzw. woran im Impressum sieht man das? :
Das sieht man in der Abfrage beim Gewerbeamt, wenn man die Adressdaten abgleicht.
-- Editiert von Harry van Sell am 03.12.2018 22:48
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