Verwendung eines zusätzlichen Fantasienamen im Geschäftsverkehr

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
solocan
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)
Verwendung eines zusätzlichen Fantasienamen im Geschäftsverkehr

Guten Abend allerseits,

ich entwickle ein elektronisches Produkt, das ich plane, zu verkaufen. Deshalb werde ich ein Kleingewerbe als Nebengewerbe der Rechtsform GbR anmelden. Was bei der Namensgebung eines GbR zulässig und konventionell ist, ist mir bereits klar. Es sollte entweder "Vorname Nachname GbR" oder "Fantasiename Vorname Nachname GbR" heißen.

Ich stelle mir jedoch vor, meinen Fantasienamen gar nicht in der GbR-Anmeldung anzugeben. Die Frage lautet: Darf ich einen Fantasie- (also Werbenamen) trotzdem z.B. auf der Homepage, im Impressum, Rechnungen, d.h. im Geschäftsverkehr zusätzlich verwenden, obwohl dieser nirgends eingetragen ist? (Voraussetzung: Dieser Fantasiename verstößt gegen keine sonstigen Namensrechte)

Z.B.

Impressum
...
Fantasiename
Vorname Nachname GbR
...

in dem ich in der Gewerbeanmeldung nur "Vorname Nachname GbR" registriert habe.

Danke bereits für Ratschläge

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Als Einzelperson kann man meines Wissens keine GbR gründen. Aber wahrscheinlich verstehe ich Sie nur falsch und Sie gründen mit jemanden zusammen

Klar geht das....

Fantasiename
Nachname 1 + Nachname 2 GbR

machen sogar viele :-)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von solocan):
Darf ich einen Fantasie- (also Werbenamen) trotzdem z.B. auf der Homepage, im Impressum, Rechnungen, d.h. im Geschäftsverkehr zusätzlich verwenden, obwohl dieser nirgends eingetragen ist? (

Ja, das nennt sich dann "Marke" bzw. "Produktmarke".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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