Hallo Community,
seit einige Tagen beschäftigt mich die Frage "Darf ich einem Unternehmen verschiedene 'Subnamen' geben?".
Vor ca. 1,5 Jahren habe ich einen Onlinehandel mit Bastelbedarf (Scheren, Kleber, Papier, ...) gestartet. Nun würde
ich gerne noch in die Textilien 'Richtung' gehen. Wie stelle ich das am geschicktesten an?
Gerne würde ich beide über eine Buchhaltung laufen lassen. Dementsprechend gibt es auch nur eine Rechnung. Besteht die Möglichkeit dem Unternehmen einen fiktiven Namen zu geben und darunter z.B. 2 Shops mit unterschiedlichen Namen laufen zu lassen.
---- fiktiver Unternehmensname
/---- Bastelbedarfshop mit eigenem Namen
/---- Textilienshop mit eigenem Namen
Ich habe das Thema vorab gegooglet. Habe auch einige Themen gefunden, allerdings waren die Meinungen zwiegespalten.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Unternehmen mit mehreren 'Subnamen'?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich sehe kein Problem darin, wenn ein Unternehmen unter verschiedenen Geschäftsbezeichnungen / Marken auftritt. Es muss halt nur klar sein, wer hinter der Geschäftsbezeichnung / Marke steckt.
ZitatBesteht die Möglichkeit dem Unternehmen einen fiktiven Namen zu geben und darunter z.B. 2 Shops mit unterschiedlichen Namen laufen zu lassen. :
Was für ein Unternehmen?
Eine juristische Person (GmbH, AG usw.) muss unter dem Namen firmieren, unter dem sie im Handelsregister eingetragen ist.
Ein Einzelunternehmer muss unter seinem Vor- und Zunamen firmieren, und kann Zusatzbezeichnungen machen. Er ist aber ohnehin kein "Unternehmen", sonder Unternehmer.
Wenn also Hans Meier als Einzelunternehmer ein Gewerbe "Handel mit Bastelbedarf" angemeldet hat und sein Geschäft unter dem Namen "Hans Meier Bastelbedarf" führt, dann kann er sein Gewerbe erweitern, z.B. auf "Handel mit Textilien", und macht das dann unter "Hans Meier Textilhandel".
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ZitatEine juristische Person (GmbH, AG usw.) muss unter dem Namen firmieren, unter dem sie im Handelsregister eingetragen ist. :
Dennoch kann sie beliebig viele Shops unter verschiednen Markenamen betreiben.
Natürlich, dann müssen die aber auch alle gesondert angemeldet werden mit allen finanziellen Folgen. Der Grundsatz der Firmenklarheit und Firmenwahrheit gilt eben auch für kleine Unternehmen.
wirdwerden
ZitatNatürlich, dann müssen die aber auch alle gesondert angemeldet werden :
Seit wann gibt es gibt eine Pflicht Marken anzumelden (wenn gleich das natürlich besser ist wenn die beim DPMA registriert sind)?
Irgendeinen Namen braucht man nicht "offiziell" anzumelden, außer bei den Organen, wo es aus technischen oder rechtlichen Gründen nötig ist: also zB Domains beim zustänigen Registrar, etc.
Man kann natürlich mehrere Namen für verschiedene Webauftritte verwenden; wird wohl in Abwandlungen auch häufiger gemacht ("Multi-Domain-Shops" etc). Gerade im Internet ist es aber wichtig, den Namen auch zu schützen, was dann für den Geschäftsbereich des Shops auch gemacht werden sollte (Markenanmeldung, im Fall eines auf Deutschland beschränkten Shops beim DPMA).
Die Sache mit der "Firma" überlasse ich mal anderen hier (ist ja auch nicht direkt die Frage).
Zitat:ZitatNatürlich, dann müssen die aber auch alle gesondert angemeldet werden :
Seit wann gibt es gibt eine Pflicht Marken anzumelden (wenn gleich das natürlich besser ist wenn die beim DPMA registriert sind)?
Er meinte nicht die Marken, die angemeldet werden müssten, sondern die Unternehmen.
Die Antwort auf die Frage im EP hängt allein von der Unternehmensform ab.
Ein Einzelunternehmer muss unter seinem Vor- und Zunamen firmieren und kann dem Zusätze hinzufügen. Diese werden nirgendwo "eingetragen", weil auch der Einzelunternehmer nirgendwo "eingetragen" ist, außer in seiner Gewerbeanmeldung, und da steht er schlicht mit seinem Vor- und Zunahmen und dem Zweck des Gewerbes.
Ein Kaufmann, dessen Geschäftsbetrieb einen solchen Umfang hat, daß er ins Handelregister eingetragen sein muss, hat genau dort eine Firma eingetragen, unter der er firmiert. Will er die Firma ändern oder ergänzen, muss das im Handelsregister geändert werden.
Dasselbe gilt für juristische Personen (GmbH, KG, AG, etc.). Die firmieren genau so, wie sie im Handelsregister stehen... Und eine Änderung ihrer Firma braucht einen Gesellschafterbeschluss und einen entsprechenden Eintrag ins Handelsregister.
Völlig unabhängig davon gilt: Geschäftsbezeichnungen zu verwenden, die über die tatsächliche Bedeutung des Unternehmens/Unternehmers zu täuschen geeignet sind, können a) einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, der von Wettbewerbern und zugelassenen Institutionen zum Schutze des lauteren Wettbewerbs abgemahnt werden könnte, und b) einen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften des HGB darstellen.
Zitat:ZitatEine juristische Person (GmbH, AG usw.) muss unter dem Namen firmieren, unter dem sie im Handelsregister eingetragen ist. :
Dennoch kann sie beliebig viele Shops unter verschiednen Markenamen betreiben.
Nein. So einfach kann sie das durchaus nicht.
Zitat:Zitat:ZitatEine juristische Person (GmbH, AG usw.) muss unter dem Namen firmieren, unter dem sie im Handelsregister eingetragen ist. :
Dennoch kann sie beliebig viele Shops unter verschiednen Markenamen betreiben.
Nein. So einfach kann sie das durchaus nicht.
Warum nicht?
ZitatNein. So einfach kann sie das durchaus nicht. :
Wie meinst Du das?
Klar, der Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag geht zum Amt, lässt den Gewerbeschein ändern und fertig.
Einzelunternehmer mit HR-Eintrag muss auch den HR-Eintrag ändern, juristische Firmen haben haben da zusätzlich ein gewisses Vorspiel (Gesellschafterversammlung, Satzungsänderung, ...) zu beachten.
Ändert aber nichts daran, das die XYZ GmbH den
- Onlineshop "Bric-à-Brac Bastelbedarf"
- Textilhandel "Fetzenlager"
mit entsprechender Geschäftsbezeichnung, Wort-/Bild-Marke, Logo, Domain führen darf ohne gegen Firmenklarheit und Firmenwahrheit zu verstoßen
Da bedarf es keiner "Bric-à-Brac Bastelbedarf" GmbH und einer "Fetzenlager" GmbH (auch wenn es eigentlich besser wäre).
Zitatwird wohl in Abwandlungen auch häufiger gemacht ("Multi-Domain-Shops" etc) :
Meinst du Tippfehlerdomains und Schreibvaianten? Die sind problemlos, wenn die auf dieHauptdomain führen.
Zitat"Darf ich einem Unternehmen verschiedene 'Subnamen' geben?". :
Nein:
Eine (juristische) Person darf ein in verschiedenen Branchen tätiges Unternehmen nur unter einer eindeutig identifizierenden Firmenbezeichnung betreiben - in den verschiedenen Branchen dürfen jedoch das jeweils unterschiedliche besondere geschäftliche Bezeichnungen verwenden. D.h., das Unternehmen muß jeweils seine eindeutige Unternehmensbezeichnung angeben ( ABCDE GmbH ); in jeder Branche darf es dabei gesonderte geschäftliche Bezeichnungen benutzen ( "TrixiTrax Bar" , "Colli InternetShop", "Flei Fluglinie", "54th CandiSun" ). Das Unternehmen muß bloß offenlegen, daß der "TrixTrax Bar" - Betreiber die ABCDE GmbH ist, daß sie den "Colli InternetShop" verantwortet, daß die ABCDE GmbH das "Flei Fluglinien"-Unternehmen ist und Anbieterin der "54th CandiSun"- Sonnenstudio-Dienstleistungen.
RK
Hallo KreativerName,
guck dir mal diese Antwort vom Existenzgründungsportal des BMWi an, ich denke die kann dir weiterhelfen und dahinter stecken Leute mit Ahnung. http://clk.im/founder_011
Viel Erfolg
Bleibt es bei Bürobedarf und Textilien? Wie wäre es in die Richtung Gemischtwarenladen zu gehen und Dir dafür einen pfiffigen Namen zu überlegen, unter dem Du bei Interesse noch weitere Produkte vertreiben kannst. Oder der Firmenname bzw. das Gewerbe geht Richtung "Basteln und Textilien".
Du kannst jeder Rechnung einen eigenen Namen geben.
Die Rechtsnormen eine Rechnung findest du auf IHK. Da bringen dir lustige Namen dann nix mehr.
Du kannst aber Firmen eröffnen soviel du willst - mit jeweils eigener Buchhaltung
Wer Fachmann für alles ist , ist ein Idiot der keine Ahnung hat :-))))
Zitat:Zitat:Zitat:ZitatEine juristische Person (GmbH, AG usw.) muss unter dem Namen firmieren, unter dem sie im Handelsregister eingetragen ist. :
Dennoch kann sie beliebig viele Shops unter verschiednen Markenamen betreiben.
Nein. So einfach kann sie das durchaus nicht.
Warum nicht?
Weil eine juristische Person (GmbH, AG usw.) unter ihrem im Handelsregister eingetragenen Namen firmieren muss. Das hat nichts mit den von ihr genutzten Marken zu tun.
Zitat:ZitatNein. So einfach kann sie das durchaus nicht. :
Wie meinst Du das?
Klar, der Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag geht zum Amt, lässt den Gewerbeschein ändern und fertig.
Und firmiert weiter unter Hans Meier...
Zitat:Ändert aber nichts daran, das die XYZ GmbH den
- Onlineshop "Bric-à-Brac Bastelbedarf"
- Textilhandel "Fetzenlager"
mit entsprechender Geschäftsbezeichnung, Wort-/Bild-Marke, Logo, Domain führen darf ohne gegen Firmenklarheit und Firmenwahrheit zu verstoßen
Da bedarf es keiner "Bric-à-Brac Bastelbedarf" GmbH und einer "Fetzenlager" GmbH (auch wenn es eigentlich besser wäre).
Die XYZ GmbH kann nur unter ihrer Firma XYZ GmbH Handel treiben und Verträge abschließen. Sie kann ein Schild "Fetzenlager" an ihren Laden hängen - auf ihren Rechnungen muß XYZ GmbH stehen...
Zitatwird wohl in Abwandlungen auch häufiger gemacht ("Multi-Domain-Shops" etc) :
Meinst du Tippfehlerdomains und Schreibvaianten? Die sind problemlos, wenn die auf dieHauptdomain führen.
ZitatUnd firmiert weiter unter Hans Meier... :
Der firmiert strenggenommen gar nicht, schlicht weil der keine Firma hat.
Der führt - wenn er denn will - eine Geschäftbezeichnung / Unternehmensbezeichnung.
Und da kann er selbstverständlich auch eine Phantasiebezeichnung wie "Fetzenlager" für verwenden.
Zitatauf ihren Rechnungen muß XYZ GmbH stehen... :
Bestreitet ja keiner.
Nur kann da halt auch die Marke "Fetzenlager" groß und breit auf den Rechnungen stehen und darunter dann "XYZ GmbH ..."
Auf den anderen Rechnungen steht dann "Bric-à-Brac Bastelbedarf" groß und breit auf den Rechnungen stehen und darunter dann "XYZ GmbH ..."
Zitat:ZitatUnd firmiert weiter unter Hans Meier... :
Der firmiert strenggenommen gar nicht, schlicht weil der keine Firma hat.
Selbstverständlich hat er eine Firma. Die ist in diesem Fall sein Name. Unter diesem muss er firmieren. Und nur unter diesem kann er klagen und verklagt werden.
Die Fetzenlager GmbH wiederum kann nur unter der Firma Fetzenlager GmbH klagen und verklagt werden. (§13 HGB )
(Und nein - das HGB gilt nicht nur für im Handelsregister eingetragene Kaufleute.)
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