Guten Abend,
zusammen mit zwei Freunden plane ich eine GbR zu gründen um mit dieser Dienstleistungen anzubieten.
Einlagen sind sehr gering, großzügig geschätzt auf 2.000€ für alle drei Gesellschafter.
Aktuell überlegen wir, statt einer Gesellschaftervertragsvorlage zu verwenden, damit einen Anwalt zu beauftragen.
Leider finden wir keine Informationen über die daraus folgenden Kosten.
In einer schon älteren Antwort (Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gegenstandswert-bei-GbR-Vertrag---f21002.html) schreibt hier ein Anwalt:
Zitat:Die Höhe der Vergütung bemisst sich gem. § 2 RVG nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Der Gegenstandswert ist jetzt in §§ 22 bis 33 RVG geregelt.
Bei der Erstellung oder Überprüfung eines Gesellschaftsvertrages ergibt sich der Gegenstandswert, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem zugrunde liegenden Vermögen oder vorhandenen Kapital der Gesellschaft. Andere Faktoren für die Bestimmung des Verkehrswertes sind hierbei nicht ersichtlich.
Das vorhandene Kapital der Gesellschaft besteht bei Gründung doch nur aus den Einlagen, oder?
Wie hoch wären denn die ungefähren Kosten für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, bei einer Einlage von 2.000€?
-- Editier von User_1235 am 02.01.2016 18:40