Überbrückungsgeld bei Neugründung!

5. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Überbrückungsgeld bei Neugründung!

Hallo,

wie verhält es sich bei dem folgenden Fall?

Jemand will sich selbständig machen!
Ist aber kein Leistungsempfänger des Arbeitsamtes, weil diese Person zuviel Trennungsunterhalt vom Mann erhält, und damit aus der Berechnung raus fällt.
Bekommt man dann bei einer Neugründung trotzdem dieses Überbrückungsgeld bzw. unterstützung vom AA?
Diese Person war vorher arbeitslos! (Lebt nur vom Unterhalt)

Danke Trixi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Arbeitslosengeld würde jeder bekommen ohne Anrechnung eines Ehegatten oder Lebensgefährten, dann müsste es sich bei einer Neumeldung beim AA um Arbeitslosenhilfe handeln?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht ja nicht darum, dass die Person Arbeitslosengeld erhalten soll, sondern ich wollte wissen wie es ist, wenn man beim Arbeitsamt kein Leistungsempfänger (AlHi)mehr ist, weil man zu hohen Trennungsunterhalt (aufgrubd bevorstehender Scheidung
)erhält und man sich jetzt selbständig machen will!
Bekommt man dann trotzdem diese montliche Existenzgründerunterstützung?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Die Frage ist durchaus berechtigt.
Wenn Trixi beispielsweise 20 Jahre lang Hausfrau war und nie gearbeitet hat, bekommt sie auch kein ALG oder?
Jetzt will sie sich Selbstständig machen und die ICH - AG schreibt aber nun vor, dass man arbeitslos sein muss, um das Überbrückungsgeld zu empfangen.
Würd mich auch mal interessieren, ob es hier auch Förderungsmöglichkeiten gibt.
Über die ICH - AG bestimmt nicht, denn diese ist lediglich erschaffen worden, um die Arbeitslosenstatistik schöner aussehen zu lassen. Das soll nicht heissen, dass ich die Idee an sich schlecht finde !!
Aber warum sollte man dir Geld vom Staat geben, wenn doch dein Ex für dich aufkommt ?
Wie ist es aber bei Sozialhilfeempfängern, die zwar auch nie gearbeitet haben, aber von staatlichen Geldern unterhalten werden?
Gruß
Anna

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
markus hübner
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo trixi,

wenn sie keinen anspruch auf arbeitslosengeld bzw- -hilfe haben, dann können sie auch kein überbrückungsgeld bzw- ich-ag beantragen, sorry.

sozialhilfeempfängern kann unter bestimmten umständen geholfen werden.

nachzulesen unter:

http://www.gruender-ratgeber.de/mittellos-gruendungsfinanzierung.html

gruss, markus

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ulli798
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!Ich habe da mal eine Frage!Es geht darum ,das ich mich selbsständig machen will und 1700 Euro Überbrückungsgeld für 6 Monate erhalte.Ich muss ca 300 Euro Krankenkasse jeden Monat bezahlen ,also habe ich noch 1400 Euro übrig.Davon wollte ich in mein Geschäft investieren ,da ich kein Eigenkapital habe und ich auch keinen Kredit bei der Bank erhalten habe.Ich war dann beim Jugendamt,weil ich Unterhaltspflichtig für ein Kind bin (2Jahre).Die haben zu mir gesagt ,das sie mir das Unterhaltsgeld als Einkommen anrechnen wollen.Da ich leider noch nichts aus der Selbsständigen tätigkeit verdiene ,wird das alles sehr knapp.Ist das richtig was die mir gesagt haben?Darf ich von den 1700 Euro noch meine betrieblichen Kosten abziehen ?Das wäre sehr nett wenn ihr mr weiterhelfen könntet!
mfg ulli798:(

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.665 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen