Student Verdienstobergrenze fürs Kindergeld

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
robiso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Student Verdienstobergrenze fürs Kindergeld

die liegt doch bei 7680 euren im jahr, oder?

meine eltern müssen nämlich dann wohl für 2002 mal eben 1800 euro kindergeld zurückzahlen ... mist ....



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"robiso"

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6 Antworten
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#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Seit KJ 2004 7.680 € plus Werbungskosten, mindestens die Pauschale von 920 €.
Im KJ 2003 lag der Betrag bei 7.188 € plus 1.044 € Pauschale.
Bei einer selbständigen Tätigkeit zählt natürlich nur das zu versteuernde Einkommen.

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#2
 Von 
robiso
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke.

also dürfte ich 8600 verdienen? (werbungspauschale plus 7680?)

und was, wenn ich selbstständig war und als studentische aushilfskraft auf lohnsteuer gearbeitet habe - also dann alles zusammen drüber war?

gruß robin

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"robiso"

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Beim Kindergeld handelt es sich um eine Freigrenze, ein EURO darüber und alles ist weg.
Bei Nichtselbständigen wird das Bruttoeinkommen genommen, bei Selbständigen das zu versteuernde Einkommen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Bei Nichtselbständigen wird das Bruttoeinkommen genommen, bei Selbständigen das zu versteuernde Einkommen.
Das ist für beide Fälle falsch.

Es zählen die Einkünfte und Bezüge des Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 2 bis 5 EStG ). Das sind im Wesentlichen das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten. Dabei ist mindestens die Werbungskostenpauschale anzusetzen. Bei Selbständigen wird der Gewinn angesetzt.

Zu den Bezügen gehören aber auch steuerfreie Einnahmen, wie z.B. Zinseinkünfte die noch unterhalb des Sparerfreibetrages liegen.

Die Grenze der so errechnete Einnahmen und Bezüge liegt für 2004 bei 7680€. Für 2002 und 2003 lag sie bei 7188€.

Da der Werbungskostenpauschbetrag nur noch 920€ beträgt, musst Du also aufpassen, wenn Dein Einkommen oberhalb von 8600€ liegt. Bei entsprechenden Werbungskosten und Ausgaben für die Ausbildung darf das Bruttoeinkommen aber auch höher liegen.

Dagegen können zusätzlich besondere Ausbildungskosten abgezogen werden.

Selbständige und Angestellte werden dabei natürlich nicht unterschiedlich behandelt.

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#5
 Von 
Silke M.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe ein sehr ähnliches Problem.
Ich bin weder Student noch Schüler, da ich mein Abi dieses Jahr gemacht habe, aber noch keinen Studienplatz habe.
Nun arbeite ich für 3 Monate bei DaimlerChrysler.
Meine Fragen sind jetzt die:
1. Liegt die Verdienstobergrenze wirklich Bei 7680€? In meinem Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2004 vom Finanzamt steht nämlich 7428€. Was stimmt jetzt?

2. Geht es nur um meinen Bruttolohn, oder muss ich da meine Zuschläge für Spät- und Nachtschicht mit dazurechnen?In meinem Arbeitsvertrag steht eine konkreter Bruttolohn, in dem die Zuschläge allerdings nicht berücksichtigt sind.

3. Wie berechnen sich denn meine Werbungskosten? Aus welchen Ausgaben setzen die sich zusammen?

Ok, jetzt hoffe ich mal auf eine schnelle Antwort, da ich am Dienstag meinem Meister sagen muss, ob ich meinen Vertrag verlängern lassen will, oder nicht.
Grüße,
Silke

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#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Mal noch was anderes (hab's gerade in einem anderen Beitrag geschrieben):

Wenn ihr über der Grenze liegt müssen STEUERN (~12% Eingangssteuersatz) gezahlt werden und VERSICHERUNG (je nach dem wo und wie versichert)!

Also nicht nur "Kindergeld weg", sondern einiges mehr...

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