Selbständigkeit oder doch Scheinselbständig?

9. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Selbständigkeit oder doch Scheinselbständig?

Meine derzeitige Lage sieht wie folgt aus. Ich bin auf 450 Euro Basis angestellt und arbeite nebenbei als Schriftstellerin. Ich habe daraus unregelmäßige, niedrige Einkommen. Dann arbeite ich für einen Verlag als freie Mitarbeiterin. teile mir meine Arbeitszeit selbst ein, übernehme Aufträge, wenn ich Kapazität habe und mache das ganze von zu Hause aus. Ich bin an nichts gebunden, außer eben an Abgabeterime, wenn ich einen Auftrag angenommen habe. Dieser Auftraggeber sitzt in Amerika.
Nun möchte ich gerne meine Selbständigkeit ausbauen. Ich könnte für diesen Verlag wesentlich mehr arbeiten, müsste aber meinen 450 Euro-Job dafür hinschmeissen. Für einen anderen Auftraggeber könnte ich dann noch kleinere Projekte erledigen, mit wenig Geld. Haupteinnahmequelle wäre dann aber eben dieser eine Verlag. Bin ich damit Scheinselbständig?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hört sich nicht so an:

Du bist nicht weisungsgebunden (Abgabetermine sind bei allen Dienstleistern normal)
Du arbeitest wann und wo Du willst.
Du bist frei, einzelne Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.

In Summe -> KEINE Scheinselbständigkeit, IMHO.

Du solltest auch im Eigeninteresse darauf hinwirken, weitere Auftraggeber zu finden, falls der eine mal wegfällt (weil er Dich nicht mehr mag oder insolvent wird oder ... )

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sternchen123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank schon mal, für die Antworten. Ja weitere werde ich dann suchen müssen, aber für den Start, wäre das ja dann vielleicht ok. Ich möchte auch nicht, das mein Auftraggeber da irgendwelche Probleme bekommt wegen mir.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32830 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich könnte für diesen Verlag wesentlich mehr arbeiten, müsste aber meinen 450 Euro-Job dafür hinschmeissen. Daß sich das steuerlich nachteilig auswirkt, wissen Sie?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sternchen123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Muemmel,

ja, dass weiß ich. Sorry, ich hab mich da falsch ausgedrückt. Im Moment ist das ein "bis" 450 Euro Job. Das heißt ich bekomme mal nur 100 euro und mit viel Glück auch mal mehr. Schwankt aber immer. Meine Beiträge für die Rente bezahle ich selbst von dem Geld. Durch diese neue Regelung kann man das ja machen. Wenn ich den Arbeitgeber dazu bekomme, mich für 451 Euro einzustellen, dann sieht die Sache schon besser aus. Ich bekomme dann jeden Monat dasselbe. Ich gehe dafür arbeiten und verdiene mir den Rest zum Leben irgendwie dazu.
Aber danke für den Hinweis, sowas vergisst man natürlich schnell, wenn erstmal alles gut aussieht. Der Schrecken kommt ja immer erst später, bei der Berechnung...

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-- Editiert Sternchen123mitglied am 11.10.2013 15:02

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32830 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wenn ich den Arbeitgeber dazu bekomme, mich für 451 Euro einzustellen, dann sieht die Sache schon besser aus. Ich bekomme dann jeden Monat dasselbe. Vor allem sind Sie dann rentenversichert, auch wenn der Rentenanspruch bei etwa 5,50 Euro pro Jahr im 451-Euro-Job liegt...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ja, dass weiß ich. Sorry, ich hab mich da falsch ausgedrückt. Im Moment ist das ein "bis" 450 Euro Job. Das heißt ich bekomme mal nur 100 euro und mit viel Glück auch mal mehr. Schwankt aber immer. Meine Beiträge für die Rente bezahle ich selbst von dem Geld. Durch diese neue Regelung kann man das ja machen. <hr size=1 noshade>


@muemmel
Es besteht bereits länger die Möglichkeit, auch bei Minijobs (unter 450€) Rentenansprüche zu erwerben, indem man den pauschalen Beitrag des Arbeitgebers (15%) aus eigener Tasche auf den normalen Satz auffüllt, d.h. 4,9% des Lohns werden zusätzlich an die RV abgeführt.
Diese Möglichkeit wurde bislang wenig genutzt, von Sternchen123mitglied wohl schon.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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