Rechnungen schreiben+Student+400 euro Job ?!?

18. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
atom13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnungen schreiben+Student+400 euro Job ?!?

hallo, ich bin student und bekomme bafög, zudem hab ich einen 400 euro job wobei das nich jeden monat zwingend 400 euro sind, sind auch mal nur 200 euro im monat. nebenbei betreue ich diverse websites und ab un zu kommt auch mal eine erstellung eienr website dazu, für die betreuung würde ich jetzt gerne bei 2-3 kunden eine rechnung stellen gesamt so 50-100 euro im monat, was mus ich dabei beachten, fällt das unter freiberufler oder muss ich gewerbe anmelden? geht das überhaupt konform mit dem 400 euro job und der sozialversicherung etc?
(bafög technisch muss ich nur aufpassen das ich unter 4800€ im jahr bleibe oder ? )

viele ndnak für eure hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

bafögtechnisch müssen Sie aufpassen, daß Sie unter 3060 Euro pro 12monatigem Bewilligungszeitraum bleiben (§ 23 des BAfö-Gesetzes).

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
atom13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

also gesamt unter 3060 euro ? oder beziehen sich die 3060 euro auf das was ich aus den selbstständigen tätigkeiten einnehme, weil sonst würde das ja nicht gehen , weil alleine die 400 euro machen ja schon 4800 in einem jahr aus. und meines wissens darf man 4800 euro im jahr verdienen wie ist dabei egal also ob 4800 an einem tag oder in 12 monaten ...
?!?!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
atom13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo habe soeben das auf der bafög seite gefunden:

Maßgeblich ist grundsätzlich das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum, also dem Zeitraum für den BAföG bewilligt wird. Von diesem Bruttoeinkommen werden zunächst die Werbungskostenpauschale i.H.v. 920 Euro und dann die Sozialpauschale von 21,3 % abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Schließlich wird der Freibetrag von 255 Euro monatlich abgezogen.
Auf Grund dieser Berechnungsmethode bleibt ein Bruttoeinkommen von 4.800 Euro in zwölf Monaten bzw. monatlich 400 Euro anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass Auszubildende einem 400 Euro - Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden.

das bedeutet, wenn ic halles richtig verstehe, ich darf im jahr 4800 euro verdienen ? pro monat also 400 euro .
wenn ich jetzt also bei meinem 400 euro job sage das ich maximal 300 heir verdienen darf(sidn sowieso nie genau 400, manchmal sogar nur 200 oder so) dann köntne ich die differenz zu den 400 also noch rechnungen schreiben ,sozusagen ? hab ic hdas richtig verstanden ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

ja, Sie haben das richtig verstanden.

Gruß vom mümmel

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