Problem - Kein schriftlicher Nachweis über BG-Meldung!

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
argus11
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem - Kein schriftlicher Nachweis über BG-Meldung!

Hallo alle zusammen,

ich denke, dass ich vermutlich ein massives Problem mit einer Berufsgenossenschaft (VBG) bekommen werde, da ich kürzlich mein Kleingewerbe wegen Umzug abmelden musste.

Zur Vorgeschichte:
Im September 2001 habe ich ein Gewerbe angemeldet im Bereich Softwarevertrieb. Ich habe zwei eigene Softwareprogramme entwickelt und diese dann versucht über mehrere Jahre zu verkaufen. Nebenbei habe ich noch PC-Dienstleistungen angeboten. Der wirtschaftliche Erfolg blieb insgesamt aus. Ab 2008 keine Verkäufe und Dienstleistungen mehr. Im Jahr 2008 habe ich dann den Schwerpunkt auf die Publikation eines Börsenbriefs gelegt, welchen ich dann 8 Jahre lang fortgeführt habe. Ab Anfang 2016 ruht mein Gewerbe, was ich auch ordnungsgemäß an verschiedene Stellen, u.a. Finanzamt gemeldet habe.

Nun zu meinem Problem: Vor der Gewerbeanmeldung habe ich in Existenzgründerwebseiten gelesen, dass das Gewerbeamt nach der Anmeldung diverse Institutionen automatisch benachrichtigt, wie Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft. Von IHK und Finanzamt habe ich umgehend Post bekommen, von einer BG nicht. Nach ca. 6 Wochen habe ich bei einer für mich passenden BG (hier: VBG - Software und IT-Unternehmen) in Hamburg angerufen und nachgefragt, ob ich mit meinem Gewerbe pflichtversichert sei. Nebenbei erwähnt sei, dass ich nie Angestellte hatte. Dort hat man mir am Telefon mitgeteilt, dass die VBG prinzipiell für mich zuständig sei, ich aber solange nicht pflichtversichert wäre, solange ich keine Angestellten hätte. Wenn ich Angestellte hätte, müsste ich mich bei Ihnen melden. Damit hat sich für mich die Sache mit der BG erledigt und das war vermutlich ein ganz brutaler Fehler, denn ich habe nichts Schriftliches über meinen Versicherungsstatus.

Im Jahr 2008 dann habe ich den Schwerpunkt des Gewerbes auf Börsenbrief, also eine publizistische Aktivität, verlagert. Das habe ich auch den entsprechenden Stellen (Finanzamt, IHK, Rentenversicherung und VBG) gemeldet. In der Meldung stand auch der Beginn des Gewerbes (2011) und dass ich bei keiner anderen BG bin. Die VBG hat mir dieses Mal schriftlich bestätigt, dass ich nicht versicherungspflichtig bin und mir eine freiwillige Mitgliedschaft angeboten. Das habe ich dann auch von 2008 bis 2012 gemacht (ca. 700 Euro/Jahr). Ab 2012 lief der Börsenbrief dann nicht mehr so gut, so dass ich die Mitgliedschaft aus wirtschaftlichen Gründen wieder gekündigt habe.

Anfang 2016 habe ich dann das Gewerbe auf "ruhend" gestellt, da ich seit 2015 als Nachhilfelehrer selbstständig (nicht auf Gewerbe) gemeldet bin und dies seither mache. "Ruhend" deshalb, weil ich nicht wusste, ob ich den Börsenbrief später mal wieder aufleben lassen wollte. Doch vor ein paar Wochen musste ich umziehen und dabei musste ich das Gewerbe abmelden, weil ich in eine andere Gemeinde gezogen bin.

Bei der Abmeldung des Gewerbes ist mir auf der Abmeldebescheinigung zudem aufgefallen, dass die Sachbearbeiterin damals in 2008, wo ich die Schwerpunktverlagerung auf Börsenbrief auf dem Gewerbeschein vermerkt haben wollte, das so nicht eingetragen hat. War mir auf der Ummeldung auch nicht aufgefallen, da keine der Tätigkeiten als Haupttätigkeit unterstrichen war. Börsenbrief stand aber zuerst. Daher habe ich das so unterschrieben. Jetzt aber stelle ich fest, dass Vertrieb von Software als Haupttätigkeit unterstrichen ist. Die Gewerbeämter melden die Abmeldung u.a. auch an den Landesverband der Berufsgenossenschaften, wobei ich jetzt auch noch befürchte, dass sich bei mir eine völlig andere BG als die VBG melden wird.

Nun zu meiner Frage:
Da ich keinen schriftlichen Nachweis für die BG-Meldung im September 2001 habe, kommt wahrscheinlich ein Problem mit irgendeiner BG auf mich zu. Für die Jahre 2001 bis 2008. Wahrscheinlich werden die irgendwelche Nachforderungen stellen. Kann mir jemand sagen, wie ernst die Sache ist und wie hoch die Nachforderungen sein könnten. Oder kommt da gar nichts mehr und ich mache mir jetzt umsonst Sorgen. Sollte man hier vorsichtshalber einen Anwalt einschalten, falls Forderungen kommen?

Vielleicht könnt ihr mir hier eine realistische Einschätzung geben.

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ich sehe keine Probleme. Du warst freiwillig Mitglied der Berufsgenossenschaft. Die können ja nur fordern, wenn du Pflichtmitglied gewesen wärst. Ohne Angestellte usw. ist dies aber nicht der Fall

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
argus11
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cirius32832,

danke für die schnelle Antwort. Ich war allerdings nur von 2008 bis 2010 bei der VBG versichert. Das Problem ist die Zeit davor, also von 2001 bis 2008, als ich als Softwareentwickler und PC-Dienstleister tätig war. Die VBG hat im Telefongespräch zwar gesagt, dass sie für mich zuständig wäre, aber darüber habe ich keinen schriftlichen Nachweis. Was ist, wenn jetzt plötzlich die BG für Handel auf mich zukommt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Man wird wohl warten müssen ob jemand sich meldet und was derjenige will.

Und dann muss man die Rechtsgrundlage der Forderungen püfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Schauen wir doch mal bei der VBG auf der Webseite vorbei....

http://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/4_FAQ/faq_node.html;jsessionid=83F7F71027E4D299D809F77588D9DC71.live4

Zitat:
Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig waren. Da die Beiträge zur VBG nachträglich erhoben werden, wird beispielsweise der Beitrag 2017 im Jahr 2018 fällig und verjährt demzufolge nicht vor dem 31.12.2022. Durch Zustellung des Beitragsbescheides vor Eintritt der Verjährung ist diese unterbrochen..


Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von argus11):

danke für die schnelle Antwort. Ich war allerdings nur von 2008 bis 2010 bei der VBG versichert. Das Problem ist die Zeit davor, also von 2001 bis 2008, als ich als Softwareentwickler und PC-Dienstleister tätig war. Die VBG hat im Telefongespräch zwar gesagt, dass sie für mich zuständig wäre, aber darüber habe ich keinen schriftlichen Nachweis. Was ist, wenn jetzt plötzlich die BG für Handel auf mich zukommt?

"Zuständig sein" bedeutet nur, daß die jeweilige BG für eine Branche/Berufsgruppe zuständig ist, falls eine BG-Versicherung besteht.
Das hat nichts mit einer Pflichtversicherung in der BG zu tun, die im beschriebenen Fall m.W. nicht besteht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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